
Jennifer Schubert, Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Thüringer Landtags fordert Verkehrsminister Christian Carius (CDU) auf, die Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes Mitteldeutschland voranzutreiben.
„Die drei zuständigen Verkehrsminister haben sich in einem lapidaren Briefwechsel bestätigt, dass hier jeder sein Süppchen kochen wird", kritisiert Schubert.
„Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass die Landeshaushalte für überdimensionierte Flughafeninfrastruktur bluten müssen, bis ein Flughafen aufgegeben werden muss“. Die Abgeordnete betonte weiter: „Man kann nicht von wirtschaftlicher Zusammenarbeit der betroffenen Länder reden und dann bei den Flughäfen halt machen. Als Vorsitzland der deutschen Verkehrsministerkonferenz hat Thüringen die Aufgabe, hier die Initiative zu ergreifen.“ Die derzeit bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen beauftragten Studien zu den Flughäfen Altenburg und Erfurt sollten laut Schubert auf eine länderübergreifende Gesamtkonzeption erweitert werden, die auch die aktuellen Entwicklungen der Billigflieger umfassend berücksichtigt. Billigflieger wie Ryanair verlangen Marketingzuschüsse, um Linien an bestimmten Standorten zu bedienen. Von den Flughafengesellschaften werden bei steigenden Passagierzahlen mehr Marketingzuschüsse verlangt, die nicht durch Einnahmen aus dem zusätzlichen Fluggastaufkommen gedeckt werden. Werden diese dann nicht geleistet, so ziehen die Fluggesellschaften die Linien ab. „Passagierzahlen um den Preis der Erpressbarkeit zu steigern, ist aber keine Lösung“, betont Schubert.
Zudem weist die grüne Verkehrsexpertin auf die künftige Verkehrssituation in Mitteldeutschland hin. Mit der Fertigstellung der ICE Trasse Erfurt-Leipzig im Jahr 2016 wird sich diese grundlegend ändern. „Das muss bei allen Planung dringend berücksichtigt werden“, so Schubert abschließend. Hintergrund: Das Luftverkehrskonzept Mitteldeutschland wurde im Januar 2006 von den Verkehrsministern des Landes Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen verabschiedet. Darin kam man überein, neben den Flughäfen Leipzig/Halle, Dresden, Erfurt und Magdeburg „weitere [Flughäfen] nur nach vorheriger Konsultation und nur dann auszubauen, wenn dies aus regionalem Erfordernis unabdingbar ist“ (S. 16).
Weiter führt das Konzept aus (S. 17f): Das Land Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Thüringen und Sachsen gewährleisten einen fairen und von Dauersubventionen freien Wettbewerb. Verfügbare Instrumente der Wirtschaftsförderung (z. B. GA) sowie Förderungen des Linienluftverkehrs auf der Basis des EU-Rechts (VO (EWG) 2408/92) bleiben davon unberührt. Dabei muss die Entwicklung des Luftverkehrs grundsätzlich nachhaltig sein. Der Luftverkehr hat seine (Infrastruktur) Kosten im Wesentlichen selbst zu tragen, d. h. die Flugplatzbetreiber müssen diese Kosten bei den Nutzern erwirtschaften. Dies bedeutet insbesondere auch eine transparente, gewinnorientierte Gleichbehandlung der Luftverkehrsgesellschaften. Diskriminierende Entgeltgestaltung und individuelle Vorteilsgewährung sind entsprechend der EU-Regularien nicht möglich (Charleroi- Urteil). Die Länder stimmen zusätzlich darin überein, dass öffentliche Mittel nicht dafür aufgewendet werden dürfen, defizitären (Low Cost-) Flugbetrieb zu ermöglichen bzw. zu erhalten. Für die Flugplätze heißt dies, dass sich nur jene entwickeln können, die perspektivisch die gesamten Betriebskosten des Standortes selbstständig erwirtschaften. Eine Belastung der Öffentlichen Haushalte in Form dauerhafter Betriebskostenzuschüsse muss ausgeschlossen werden. Zu den Betriebskosten eines Standortes zählen auch die Kosten der Flugsicherung und der Maßnahmen für die Sicherheit im Luftverkehr und den Schutz des Luftverkehrs.
Das Luftverkehrskonzept Mitteldeutschland finden Sie auf den Seiten des Thüringer Verkehrsministeriums:
LUFTVERKEHRSKONZEPT FÜR MITTELDEUTSCHLAND