Landesstraßenbedarfsplan

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Die Landesregierung plant eine Vielzahl an verschiedenen Straßenneu-, -um-, und -ausbauten. Dies geht u.a. aus der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 5/1296 hervor. Dem aktuellen Haushaltsplan lassen sich keine detaillierten Informationen zu Umfang und Kosten der geplanten bzw. sich in Umsetzung befindenden Straßenbaumaßnahmen entnehmen. Der Koalitionsvertrag sieht die Erstellung eines Landesstraßenbedarfsplans und deren finanzielle Untersetzung vor. In der Antwort zur o. g. Anfrage plant die Landesregierung den Landesstraßenbedarfsplan jedoch erst zum Ende der Legislatur. Durch diese Verschiebung fehlt es an der notwendigen Transparenz für das Parlament, die Prioritäten im Straßenbau bewerten zu können. Der Freistaat steht finanziell vor riesigen Herausforderungen. Alle Straßenneubauten erhöhen die finanzielle Last für Instandhaltungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Freistaats ist die Vorlage des Plans im Zuge der anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt dringend geboten. Nicht zuletzt ist dieser Plan eine notwendige Grundlage für die Erstellung des neuen Landesentwicklungsplans mit seinen notwendigen Konzepten für die wirtschaftliche und die demografische Entwicklung sowie die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Biotopverbundes. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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