Beseitigung der Überbauung der Werrabahn südöstlich von Eisfeld

Zug fährt in Bahnhof ein

Der Landkreis Hildburghausen hat durch die im Herbst 2019 vorgenommene Verlegung der Kreisstraße 530 (K 530) die Trasse der Werrabahn auf einer Länge von rund 200 Metern überbaut. Für die Verlegung der K 530 hat der Landkreis als Vorhabenträger kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Straßenbauvorhaben wäre nach meiner Kenntnis mit den Grundsätzen der Regional- und Landesplanung unvereinbar, da sowohl der Regionalplan Südwestthüringen als auch das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 den Werrabahnlückenschluss zwischen Eisfeld und Coburg sowie die Freihaltung der bestehenden Eisenbahntrasse von entgegenstehenden Nutzungen verfolgt. Damit wäre das Straßenbauvorhaben auch mit den Zielen und Grundsätzen höherrangiger Planung unvereinbar. Der Landkreis Hildburghausen hätte mit seinem Agieren gegen zwingendes, höherrangiges Recht verstoßen, zumal die überbaute Trasse nach meiner Kenntnis unverändert als Betriebsanlage der Eisenbahn "gewidmet" ist und zu keinem Zeitpunkt eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgte (siehe Bundestagsdrucksache 19/18384). Ein von der Stadt Eisfeld nach der Verkehrsfreigabe der K 530 eingeleitetes sogenanntes Freistellungsverfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) müsste von den Trägern der Regional- und Landesplanung daher nur abschlägig beurteilt werden. Aus meiner Sicht bleibt der Landkreis Hildburghausen daher aufgefordert, für die Verlegung der K 530 umgehend eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen, um die Werrabahntrasse ihrer Zweckbestimmung und Widmung entsprechend wieder als Eisenbahnstrecke nutzen zu können. Dies wäre eine Grundvoraussetzung für die Reaktivierung der Werrabahn.

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