Aktuelle Stunde: Wohnen muss bezahlbar bleiben, Januar 2013

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Die Einschränkung der Mietrechte bei der Energetischen Sanierung und ungerechtfertigte Maklergebühren sind in der Öffentlichkeit hochumstritten. Der Bundestag hat im Dezember 2012 umfangreiche Änderungen im Mietrecht verabschiedet. Um Sanierungen zu erleichtern, hatte er beschlossen, dass Beeinträchtigungen in den ersten drei Monaten der Baumaßnahmen nicht mehr zur Mietminderung berechtigen. Ob und wann das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, ist derzeit noch offen: Am 1. Februar 2013 entscheidet der Bundesrat, ob das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss überwiesen wird. Kommt die absolute Mehrheit hierfür nicht zustande, gilt das Gesetz automatisch als gebilligt. In einer Aktuellen Stunde im ersten Landtag des Jahres setzten wir deshalb ein Zeichen. Durch die Minderung der Rechte von Mietern meint die Regierung Merkel, etwas für die Energiewende zu tun. Doch das stimmt so nicht. Denn mit dem Mietrecht kann man keine Gebäude sanieren. Dafür braucht es ein verlässliches Ordnungsrecht und angemessene Fördermittel. Darüber hinaus fordern wir, dass das einseitige Mieterhöhungsrecht des Vermieters aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme inhaltlich und zeitlich begrenzt wird. Der Vermieter soll künftig nicht mehr elf, sondern höchstens neun Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen dürfen. Sobald die Kosten der Baumaßnahmen an den Vermieter zurückgeflossen sind, gibt es auch keinen Grund mehr für höhere Mieteinnahmen. Mieter dürften schließlich nur soweit mit Kosten belastet werden, als sie tatsächlich angefallen sind. Das sieht neben uns auch die SPD im Bund und deren Landesregierungen so. Ihre KollegInnen in Thüringen dagegen scheinen eher der Meinung ihres Koalitionspartners sein zu wollen. Schließlich ist das Bauministerium in CDU Hand – und da will man sich wohl als kleiner Koalitionspartner nur Einmischen, wenn es sein muss.