Die rot-rot-grünen Fraktionen und die CDU-Fraktion haben nach mehreren Verhandlungsrunden einen tragfähigen Kompromiss bei der Bauordnung erzielt. Außerdem soll im Plenum ein …
Änderungsantrag
Gesetz soll im Novemberplenum verabschiedet werden
Gemeinsame Pressemitteilung der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag
Zur einmaligen und zweiten Beratung kann jede/jeder Abgeordnete Änderungsanträge stellen. Änderungsanträge zur dritten Beratung können nur von einer Fraktion oder von mindestens zehn Abgeordneten gestellt werden. (§ 64 Absatz 1 und 2 GO)