Verwirklichung des "Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"

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Der "Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" wurde mit großem Engagement der gesellschaftlichen Akteure erarbeitet und schließlich Ende April 2012 von der Landesregierung vorgestellt. Er soll als wesentliche Handlungsgrundlage dienen, um Menschen mit Behinderungen eine selbstverständliche Beteiligung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Der Umsetzungsprozess des Thüringer Maßnahmenplanes wurde zuletzt beim Treffen des "Außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" (3. Dezember 2012) diskutiert. Dabei zeigte sich, dass Unklarheit darüber besteht, wie die Landesregierung diesen Prozess gestalten wird, insbesondere im Hinblick auf die notwendige finanzielle Untersetzung der geplanten Maßnahmen.