Rechtliche Neubewertung der Stiftung FamilienSinn

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Die Familienpolitik in Deutschland und dem Freistaat Thüringen ist seit über zehn Jahren im Umbruch. Die Politik hat dabei auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und entsprechend des Grundgesetzauftrags zu handeln. Die Stiftung FamilienSinn war ein zentrales Instrument einer Neubewertung der Thüringer Familienpolitik unter der Regierung Althaus. Eine unvoreingenommene Evaluation ihrer Arbeit durch Landesregierung und Landtag ist dringend geboten. Dazu sollte der vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erbetene Prüfauftrag des Thüringer Rechnungshofs ein erster Schritt sein. Der Landtag kann jedoch nur dann seine Kontrollfunktion wahrnehmen, wenn er zu jeder Zeit umfassend über neue Entwicklungen und Erkenntnisse seitens der Landesregierung informiert wird. Neben der aktuellen Überprüfung der Stiftung FamilienSinn durch den Thüringer Rechnungshof stellt sich auch die Frage, ob die Landesregierung einer Neubewertung der Stiftungssatzung im Zuge veränderter politischer Rahmenbedingungen (u. a. Reform des SGB II, Phänomen der Kinderarmut) gegenüber aufgeschlossen ist. Der vollständige Antrag ist pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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