Echte Wahlfreiheit schaffen - Betreuungsgeld stoppen

Bild zur News
Sozial- und bildungspolitisch konterkariert das Betreuungsgeld das Bestreben nach mehr Chancengerechtigkeit. Insbesondere einkommensschwache Eltern erhalten durch das Betreuungsgeld einen Anreiz, ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte zu geben. Damit werden gerade jene Kinder von der frühkindlichen Bildung und Förderung ausgeschlossen, die davon besonders profitieren würden. Der quantitative wie qualitative Ausbau der institutionellen frühkindlichen Bildung für unter dreijährige Kinder durch den Ausbau von Kindertagesstätten ist das erklärte Ziel der Bundesregierung wie auch aller Oppositionsfraktionen im Bundestag. In den westdeutschen Bundesländern kann derzeit und auf absehbare Zeit nicht von echter Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung gesprochen werden, weil das Angebot bisher nicht flächendeckend geschaffen wurde. In den ostdeutschen Bundesländern wiederum fühlen sich Eltern vielerorts in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt, weil der Personalschlüssel bisher nicht den objektiv erforderlichen Kriterien einer qualitativ hochwertigen Bildungseinrichtung entspricht. Echte Wahlfreiheit für Eltern kann daher erst gewährleistet werden, wenn die dafür notwendige Infrastruktur als Bedingung geschaffen wurde. Finanzielle Transferleistungen, wie sie derzeit im Rahmen der öffentlichen Diskussion und des anstehenden Gesetzgebungsprozesses diskutiert werden, widersprechen allerdings dem Ziel des Ausbaus der institutionellen frühkindlichen Bildung, da dieser aufgrund der mangelnden Finanzierung weit hinter dem Bedarf hinterherhinkt. Zugleich würde mit dem Betreuungsgeld ausgerechnet in Zeiten knapper öffentlicher Kassen eine Prämie für die Nichtwahrnehmung eines öffentlichen Infrastrukturangebotes gezahlt werden. Auch kann die diskutierte Höhe von 100 bis 150 Euro für Familien und dort insbesondere für Frauen keine Alternative für die möglichst rasche Teilnahme am Erwerbsleben sein. Die Folgekosten aus einem längeren Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit sind nachweislich mit einem geringeren Durchschnittseinkommen, höherer Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit und einer höheren Gefahr von Altersarmut um ein vielfaches höher als der finanzielle Nutzen aus einem Betreuungsgeld. Die nun angedachte Anrechnung des Betreuungsgeldes auf den Bezug von ALG II widerspricht zudem dem Gleichbehandlungsgrundsatz und vor allem auch dem Ziel der angeblichen Schaffung der Wahlfreiheit für Eltern bei der Kindererziehung. In der politischen Zielstellung steht das Betreuungsgeld zudem im Widerspruch zur Reform des Unterhaltsrechts, das die Erwerbstätigkeit von Müttern einfordert. Kinderarmut und die hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden ist im Wesentlichen das Ergebnis einer verfehlten Familienpolitik. Von Wahlfreiheit kann keine Rede sein, wenn nur für 18 Prozent der Kinder bis zwei Jahre ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Die OECD bezeichnet deswegen auch die geplante Einführung des Betreuungsgeldes als kontraproduktiv und fordert stattdessen mehr Investitionen in eine qualitativ hochwertige institutionelle frühkindliche Bildung. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Schlagworte