Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

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Mögliches Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden, einschließlich der zuständigen Ministerien unter Einschluss der politischen Leitungen, sowie der mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitenden Personen (so genannte menschliche Quellen) im Zusammenhang mit Aktivitäten rechtsextremer Strukturen, insbesondere des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und des "Thüringer Heimatschutzes" (THS) und seiner Mitglieder sowie mögliche Fehler der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden bei der Aufklärung und Verfolgung der dem NSU und ihm verbundener Netzwerke zugerechneten Straftaten Entsetzen, Trauer und Unverständnis löste im November 2011 die Nachricht aus, dass die in der rechtsextremen Szene aktiven und aus Thüringen stammenden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aller Wahrscheinlichkeit nach mit Unterstützung weiterer Personen in den Jahren 1997 bis 2011 zahlreiche Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund bis hin zu zehn Morddelikten begangen haben, und vermutlich ebenfalls für eine Serie krimineller Delikte wie eine Reihe von Banküberfällen verantwortlich sind. Die genannten Personen gehörten der rechtsextremen Organisation "Thüringer Heimatschutz" an und waren vermutlich Gründer bzw. Mitglieder der rechtsterroristischen Organisation "Nationalsozialistischer Untergrund". Im Jahr 1998 waren sie in Jena wegen des Baus von Sprengsätzen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Bevor sie jedoch auf Grundlage von Haftbefehlen festgenommen werden konnten, sind sie untergetaucht und haben aus dem Untergrund aller Wahrscheinlichkeit zahlreiche schwerwiegende und brutale Straftaten begangen. Der Untersuchungsausschuss soll die Verantwortung jeglicher Art der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden für Fehler, Unterlassungen und Versagen im Zusammenhang mit dem Auffinden der sich zur rechtsterroristischen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" zusammengeschlossenen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sowie bei der Aufklärung der durch diese Personen und diese unterstützende Personen begangenen Straftaten aufklären, ob Versäumnisse vorlagen, die ein früheres Ergreifen der Gesuchten unmöglich gemacht oder erschwert haben, ist von hohem öffentlichen Interesse. Der Thüringer Landtag stellt sich mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses seiner Verantwortung, mit den ihm zustehenden Mitteln seinen Beitrag zur nötigen Aufklärung zu leisten. Der vollständige Antrag aller Landtagsfraktionen ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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