Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

Im öffentlichen Teil der Sitzung am 17.07.2012 wurde der Zeuge Peter Nocken (Vizepräsident des TLfV a.D.) vernommen. Der Zeuge Nocken führte aus, er habe sich auf die Befragung nicht vorbereitet, da ihm keine Unterlagen vorgelegen hätten. Informationen habe er sich aus der Zeitung verschafft. Mit den Zeugen Schrader und Wiesner habe er im Vorfeld gesprochen. Herr Nocken kam im Frühjahr 1994 vom HessLfV in das TLfV und war dort bis Mai 2001 tätig. Er war im Amt zunächst als Leiter der Abteilung Beschaffung tätig und nahm auch die Dienstvertretung des Präsidenten wahr. In 1993 war er für drei Monate abgeordnet und im Februar 1994 wurde er nach Thüringen versetzt. Den Ausschlag für Thüringen gab nach seinen Angaben das Votum seiner Frau. Wer ihn angefordert habe, wisse er nicht mehr. Jedoch habe sich der Freistaat an das Hessische Innenministerium gewandt. Dazu bot sich die Möglichkeit einer Beförderung, während in Hessen alle Planstellen besetzt waren. Bei seinem Amtsantritt habe er Herrn Hoffmann und Herr Masopust im Amt vorgefunden, die er an der jeweiligen Position nicht für geeignet hielt. Insgesamt war das Amt „hessisch“ geprägt, da bereits einige Mitarbeiter aus Hessen im Amt beschäftigt waren oder später noch hinzukamen. Gegen ihn sei in Hessen kein Ermittlungsverfahren gelaufen. Dr. Lippert habe da eine falsche Erinnerung. Er führte an, dass es wohl ein Problem mit seiner Abordnung zwischen Hessen und Thüringen gegeben habe. Er könne sich aber vorstellen, dass Lippert auf den Fall „Nonne“ im Zusammenhang mit der Ermordung Herrhausens 1989 anspiele. Dies habe sich aber Ende 1989 / Anfang 1990 zugetragen. Man habe damals die Aussage von Herrn Nonne geprüft und ging dabei davon aus, dass der Inhalt der Wahrheit entspreche Später habe er dies widerrufen und behauptet, er habe ihm etwas in den Mund gelegt. Später sei Nonne wieder zu seiner ursprünglichen Aussage zurückgekehrt. Der damalige V-Mann-Führer sei auch nicht in Thüringen tätig. Zu diesem Fall sei er von Dr. Heuer und Dr. Lippert nicht befragt worden. Eventuelle Sicherheits-bedenken wurden nicht thematisiert. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Anti-Antifa Ostthüringen die aktivste Gruppe mit dem THS als Zentrum gewesen. Daraus ging dann später der THS mit den einzelnen Kameradschaften hervor. In Thüringen waren noch die DVU, REP, NPD und Blood & Honour präsent. Blood & Honour habe wohl bundes- und europaweit, und auch in den USA operiert. Ob Böhnhardt und Mundlos Mitglieder bei Blood & Honour gewesen seien, wisse er nicht mehr. Der Zeuge Wiesner habe Tino Brandt als V-Mann angeworben und an den V-Mann-Führer abgegeben, da der Werber nicht zugleich den V-Mann führen solle. Das TLfV habe zu keiner Zeit die Hand schützend über Tino Brandt gehalten. Er soll weder gewarnt worden sein noch habe es entsprechende Weisungen dazu gegeben noch hätte er solches geduldet. So wäre er auch nicht bei OStA Schultz gewesen und hätte dies angesprochen. Überdies sei es kontraproduktiv Brandt zu warnen, da dies in der Szene auffiele. Man habe diesen in Verfahren gegen ihn nicht unterstützt, insbesondere keine Rechtsanwaltshonorare bezahlt. Dass Brandt die Prämien hierfür verwendet habe, sei durchaus möglich. Die kolportierten Zahlungen in Höhe von insgesamt 200.000,00 DM dürften zu hoch gegriffen sein, da man evtl. zwischen Prämien und den Auslagenersatz trennen müsse. Die Information werde bezahlt. Je schneller die Information zum TLfV gelangte, je exklusiver diese war, desto höher wurde diese honoriert, was der V-Mann-Führer vor Ort einschätzen musste. In bestimmten Fällen seien auch Vorschüsse gezahlt worden. Letztlich habe Brandt die Prämien zum größten Teil für den privaten Verbrauch verwandt. Über die Führung der V-Leute, auch Brandts, sei er ständig durch die V-Mann-Führer informiert worden. Es herrscht dabei eine enge Abstimmung. Die entsprechenden Treffberichte und Quittungen haben ihm immer vorgelegen. Er führte an, er glaube, dass in einem dieser Berichte niedergelegt sei, dass die Prämie für Rechtsanwaltskosten verwendet würde. Man habe den Versuch unternommen Tino Brandt, nach einem Modellversuch in Baden-Württemberg, elektronisch mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu führen, da dort gute Erfahrungen gemacht worden seien. Dies wurde beendet als der damalige V-Mann-Führer die Führung Brandts abgab. Die erzielten Ergebnisse erschienen dem TLfV auch nicht aussagekräftig genug. Man könne aber eine Szene über V-Leute nicht steuern. So glaube er nicht, dass ein V-Mann-Führer Einfluss auf die Gestaltung eines Flugblattes nehmen könne und dies auch tun würde oder Kampagnen mitgestalten würde. Die Abschaltung Brandts als V-Mann im Mai 2000 sei von Roewer vorgenommen worden, da Brandt in einem Fernsehinterview gesagt haben solle, dass er sich durch die Beantwortung einer bestimmten Frage strafbar mache. Da nicht öffentlich bekannt war, dass Brandt V-Mann war, und er keine Sicherheitsbedenken hatte, wurde dieser unter einem neuen Decknamen reaktiviert, zumal das TLfV ohne diesen „blind im rechten Spektrum“ gewesen sei. Dieser sei der einzige gewesen, der dem TLfV helfen konnte. Er selbst wisse die genaue Zahl der Quellen nicht mehr, jedoch wäre die Zahl sehr gering. Die endgültige Enttarnung im Jahr 2001 durch die Presse führe er auf einen Geheimnisverrat aus dem TLfV heraus zurück. So wurde Brandt als Quelle abgeschaltet. Man habe keine Veranlassung gesehen, Brandt aus anderen Gründen, wie Verstöße gegen Dienstvorschriften abzuschalten. Dieser sei vielleicht eine Führungsperson im THS neben Kapke und eben nicht alleiniger Vorstand der NPD gewesen. Jedoch befand man sich am Rande dessen, was möglich war. Es sei in einem solchen Falle stets eine Frage des Einzelfalls, ob man die Begehung von Straftaten durch V-Leute hinnehme oder diesen als Quelle abschalte. Bei Straftaten gegen Leben und Gesundheit sei diese Grenze wohl überschritten. Aber auch hier müsse man noch prüfen. Das TLfV habe sich auf Tino Brandt verlassen, der sie seiner Meinung nach nicht angelogen habe. Die Informationen seien nicht getürkt gewesen, da die Inhalt sämtlichst nachprüfbar waren. Geringe Zweifel bestanden nur vereinzelt. Nocken bedauerte es, dass man keine zweite Quelle wie Brandt zur Verfügung hatte. Aber selbst dieser war nicht nahe genug dran. Herr Kranz habe Brandt als Quelle enttarnen wollen. So habe er in großer Runde immer wieder getönt: „Na, der Brandt ist doch eure Quelle.“ Er habe ihn darauf hingewiesen, dies zu unterlassen, habe die Quelle nicht preisgegeben, absolute Vertraulichkeit zugesichert werde. Nocken zeigte sich verwundert über die hohe Zahl von Verfahren gegen Brandt und darüber, dass keines dieser Verfahren zu einer Verurteilung führte. Er wies aber nochmals darauf hin, dass man beim TLfV hier keinen Einfluss genommen habe. Er habe auch keine Kenntnis, um welche Ermittlungsverfahren es sich im Einzelnen handelte. Der V-Mann-Führer dürfte im Bilde gewesen sein. V-Leute seien aber nicht immer die „Vornehmsten der Gesellschaft“. So hätte man es auch hingenommen, wenn Brandt zu einer Haftstrafe verurteilt worden wäre. Dann hätte man zwar eine Quelle verloren, aber man hätte sie später weiter führen können. An das Verfahren nach § 129 StGB gegen Brandt erinnere er sich am meisten, da dies herausragend war. Die Werbung von V-Leuten sei im Nachrichtendienst das schwierigste Geschäft. Man habe sich bemüht in allen Feldern stets Quellen zu werben, aber man konnte nur drei bis vier generieren. Er selbst sei auf diesem Feld nicht tätig geworden. Die „Operation Rennsteig“, im Verbund mit MAD, BfV und BayLfV, sollte der Verbesserung der Anwerbung dienen, indem das TLfV bei den Sicherheitsgesprächen des MAD mit Wehrpflichtigen beteiligt war. Im Gegensatz zur „Sekundenansprache“ rechnete man sich größeren Erfolg bei der Werbung aus. Dies war jedoch keine Reaktion auf das TRIO. Er wisse nicht, ob dadurch ein V-Mann geworben werden konnte. Da die Operation Rennsteig kein großer Erfolg gewesen sei, habe man sie irgendwann eingestellt. An eine Dienstreise mit dem Zeugen Wiesner am 20.03. 1997 in diesem Kontext könne er sich aber nicht erinnern. Das Verhältnis zum BfV und anderen Diensten sei sehr gut gewesen und in operativen Dingen habe man sich stets abgesprochen. Seine Kontakte zum BND seien vielfältig gewesen, aber nicht im Bezug auf das rechte Spektrum. Man habe dort z.B. Informationen zur Gründung des HERON-Verlags eingeholt. Neben Brandt habe man noch eine Quelle im Bereich REX gehabt, mit denen das gesamte Spektrum abgedeckt worden sei. Den V-Mann aus dem Bereich „Blood & Honour“ habe er nicht persönlich gekannt. Dieser sei in der rechtsextremen Musikszene engagiert gewesen, wo er Konzerte organisierte. Obwohl dieser Sektionschef von „Blood & Honour“ war, habe er als V-Mann geführt werden dürfen. Dies sei noch zumutbar gewesen, da die Leute auch in solche Positionen hineinwüchsen. Dies nehme man als Amt hin oder nicht. Auf die Frage, ob dieser V-Mann eine Führungsperson sei oder nicht, antwortete Nocken nur, dass er sich sicher sei, man habe die Angelegenheit sachgerecht entschieden. Man habe diesen vor Polizeiaktionen nicht gewarnt. Die Berichte der TLZ in 2001 träfen nicht zu. Er wisse aber nicht, ob dessen V-Mann-Führer ihn vor der Durchsuchung in Gera getroffen hätte. Es sei ihm nicht bekannt, ob Quellen aus der Kameradschaft Jena geworben wurden. Die Vorwürfe, die Thomas Dienel in seinem Interview im Juli 2012 in der TLZ geäußert habe, seien aus der Luft gegriffen. Man habe nicht gewarnt. Er wisse nicht, ob jemand aus dem TLfV dies getan habe. Falls dem so wäre, dann sei dies ohne seins Zustimmung, Duldung oder Anweisung erfolgt. Dienel habe sich damals selbst als V-Mann angeboten. Er habe selbst persönlich keinen Kontakt zu Dienel gehabt. Roewer kam nach seinen Angaben im Sommer 1994 in das TLfV. Die Stimmung sei sehr gut gewesen, da dieser als Experte galt und dazu Kommentator des BVerfSchG war. Er selbst kenne ihn von Tagungen. Auf die Frage, wer diesen denn geholt habe, antwortete er, dass dies wohl auf Empfehlung von Dr. Heuer geschehen sei. Anfangs wäre die Zusammenarbeit sehr gut gewesen, was sich ab 1997 änderte. Dessen Persönlichkeit solle sich geändert haben. Nach Meinung des Zeugen fiel dies mit der Einstellung der wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammen. Wenn etwas nicht so lief, wie es sich Roewer vorstellte, konnte er „biestig“ werden. Es wäre zwar theoretisches Wissen vorhanden gewesen, aber die Praxis habe ihm gefehlt. Roewer sei zudem außergewöhnliche Wege gegangen und habe ausgetretene Pfade verlassen. Man habe ihm zuweilen erklären müssen, dass bestimmte Vorgehensweisen nicht möglich seien. Einerseits sei die Einrichtung von Tarnfirmen, insbesondere des HERON-Verlages gut und richtig gewesen, andererseits hätte eine Verbindung zum TLfV nicht erkennbar sein dürfen, was nicht so gewesen sei. Den V-Mann „Günther“ kenne er nicht. Nach dem Ende der Amtszeit Roewers wurde dessen Panzerschrank geöffnet, wobei dann Quittungen über Zahlungen an „Günther“, unterzeichnet von „Günther“, gefunden wurden. Zu diesem Panzerschrank habe nur der Präsident Zugang gehabt. Bei der Öffnung waren insgesamt fünf Personen anwesend. Die ausgezahlten Beträge beliefen sich stets auf ca. 5-6.000,00 DM, insgesamt auf ca. 30.000,00 DM. Ein Grund für die Zahlungen war nicht vermerkt. Untersuchungen im Haus brachten keine Ergebnisse. Niemand konnte mitteilen, wer „Günther“ war. „Günther“ wurde nicht als Quelle des TLfV geführt. Zumindest sei dies in den Akten nicht ersichtlich. Roewer müsse diesen allein geführt haben. Die ausgezahlten Beträge seien für V-Mann-Prämien viel zu hoch bemessen. Er wisse nicht, wer die Gelder ausbezahlt habe, ob es drei „Günthers“ gab, oder ob „Günther“ überhaupt eine Quelle sei. Für das TLfV seien zum damaligen Zeitpunkt 16 Stellen des mittleren und gehobenen Dienstes beantragt worden, die dann zugunsten von sieben Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter gestrichen wurden. So seien u.a. Kunsthistoriker, Lehrer und Historiker in das TLfV eingetreten. Dies erfolgte unter der Ägide des damaligen Innenministers Dewes. Man habe sich wie der MI5 aufstellen wollen, jedoch erfolgte in Thüringen im Gegensatz dazu keine entsprechende Schulung, um eine „Verwissenschaftlichung“ des Dienstes und somit ein höheres Niveau zu erreichen. Diese Mitarbeiter hätten keine Schulung erhalten. Trotzdem wurde diesen gleich ein Referat zugewiesen und diese im operativen Bereich eingesetzt. Manche neue Mitarbeiter in seiner Abteilung haben noch in großem Maße der Anleitung bedurft. Später hätten ihn diese umgangen und bestimmte Angelegenheiten unter Umgehung des Dienstweges gleich mit dem Präsidenten besprochen. Dieser habe die beiden auch nicht an ihn zurückverwiesen. Dieses Aufbrechen der Abläufe im Amt habe ihn geärgert. Nach Angaben Nockens habe Roewer selbst Herrn Schrader von der Polizei in das TLfV geholt. Die beiden würden sich noch aus dem BMI kennen und Roewer solle ihn gefragt haben, ob er in das TLfV wechseln wolle. Diese Entscheidung habe er befürwortet, da Schrader ein Polizist aus Thüringen sei, der die Gegebenheiten kenne. Eine solche Entscheidung treffe man nicht, wenn man verfeindet sei. Es habe im Amt dann verschiedene Personalmaßnahmen gegeben, die Roewer durchsetzen, aber der Personalrat, nicht mittragen wollte. Er erwähnte den Fall einer Trunkenheitsfahrt, in dem Roewer von der üblichen Vorgehensweise abweichen wollte. So wollte dieser sofort ein Disziplinarverfahren einleiten, ohne den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Im TLfV sei die Fachaufsicht durch das TIM außen vor gewesen. Ein „Reinregieren“ habe auch nicht stattgefunden. Eine Berührung mit dem TIM fand nur äußerst selten statt, wenn dann im Zusammenhang mit dem jährlichen Verfassungsschutzbericht. So war das TIM nur selten im Hause, was ihn gewundert habe, da er dies aus Hessen in anderer Weise kenne. Er habe der Aufsicht die Zustände im Amt, die an ihn herangetragen wurden, mündlich mitgeteilt. Jedoch stellte sich keine Veränderung ein. Roewer habe auch gesagt, dass er persönlich Dewes Bericht erstatte. Die Sacharbeit habe aber insgesamt nicht gelitten. Die allgemeine, nicht nur die in Bezug auf das TRIO erfolgte Zusammenarbeit mit der Polizei lief zur Zufriedenheit aller. Kontakte zu Staatsanwaltschaft und Polizei wurden gehalten, jedoch sei es auch die Aufgabe des TLfV bestimmte Dinge geheim zu halten. Der Informationsaustausch, insbesondere zu den Hess-Aufmärschen, mit der Polizei erfolgte regelmäßig. Er verwies darauf, dass die Meldungen über Erkenntnisse im REX-Bereich donnerstags in der „Sicherheitslage“, worüber auch Protokoll geführt wurde, im TIM zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht wurden. Diesen Austausch bezeichnete er als intensiv. Beschwerden von Seiten der Polizei oder StA will er nicht gehört haben. Die Ermittler seien zu den KPIen, PDen und PIen gefahren, um Informationen zu beschaffen. Dies sei richtig und gut so. Ebenso wurden entsprechende Informationen mit der sich im TLfV mit drei Mitarbeitern befindlichen ZEX ausgetauscht. Zu dieser Einrichtung habe man ein gutes Verhältnis und nie das Gefühl gehabt, dass sich diese beschwert hätten. Die ZEX sei etwas Besonderes. Es herrschten kurze Dienstwege. Die Information wurde zumeist mündlich erteilt. Die ZEX habe allerdings schriftlich an das TLfV berichten müssen. Er verstehe es also nicht, wenn von Seiten der Polizeien stets von einem einseitigen Informationsfluss gesprochen werde. Die Weitergabe von Informationen sei überdies nachweisbar, da in solchen Fällen in den Akten „dienstlich wurde bekannt“ vermerkt sei. Auf dem Wege über die Polizei habe man wohl auch die Justizaktenzeichen erfahren, da diese in den Meldungen stets mitgeteilt würden. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass Mitarbeiter des TLfV zu den Staatsanwaltschaften gingen und Akteneinsicht verlangten. Man habe den Bereich REX immer sehr ernst genommen und dieser habe den größten Teil der Arbeit ausgemacht. Von politischer Seite aus habe es aber keinerlei Einflussnahme gegeben. Das Amt sei zudem nicht „auf dem rechten Auge blind gewesen“. Nach den Bombenfunden habe man sich aufgrund des örtlichen Bezuges gefragt, wer hierfür verantwortlich sein könnte. So kam man auf die Kameradschaft Jena um Kapke und Wohlleben.

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