Im Sitzungstermin des UA 5/1 am 27.06.2013 wurden im öffentlichen Teil der Sitzung die Zeugen
• Jürgen Dressler (TLKA)
• Sven Wunderlich (TLKA)
• Michael Brümmendorf (BKA)
• Stefan Packeiser (BKA) vernommen.
Jürgen Dressler (TLKA) Der Zeuge Dressler gab an, ab dem Nachmittag des 26.01.1998 - nach seiner Rückkehr von der Fortbildung - koordinierend tätig gewesen zu sein. Er wisse aber nicht mehr, ob er selbst an den Durchsuchungen am Nachmittag teilgenommen habe. Die Angelegenheit „Juliane Walther“ wie die versuchte Abholung der Schlüssel zu Mundlos´ Wohnung seien ihm bekannt gewesen. Er gehe davon aus, dass diese Sachverhalte an die Zielfahndung (ZF) weitergegeben worden seien. In diesem Falle sei die Zielfahndung eingesetzt worden, um nach den drei Personen zu suchen. Diesbezüglich führte er ein Gespräch mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter 6, Herrn Werner, der die Zielfahndung seiner Meinung nach einschaltete. Eine Problematik im Verständnis des Begriffs „Zielfahndung“ liege darin, dass sich sowohl die Einheit als auch der Vorgang „Zielfahndung“ nennen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beauftragung sei jedoch eine Priorisierung unter den einzelnen Vorgängen möglich. Zur Einschaltung des BKA im Rahmen der Auswertung der Asservate ca. zwei Wochen nach der Durchsuchung am 26.01.1998 führte er aus, dass man im TLKA dankbar war, dass das BKA in diesem Falle unterstützend tätig wurde, da eine Vielzahl von Schriften gefunden worden sei, die auszuwerten waren. Das BKA führte auch Prüfauftrag des GBA zu einem Verfahren nach §§ 129, 129a StGB aus. Des Weiteren sollte das BKA Unterstützung in der Fahndung leisten. Er wisse jedoch nicht mehr, ob eine Unterstützungsanfrage von Thüringen aus an das BKA ging oder ob das BKA aus eigenem Antrieb tätig wurde. Er gab weiter an, „einen guten Draht zum BKA“ gehabt zu haben. Darüber hinaus wurde das BKA im Vorfeld bereits mehrfach über die Vorfälle in Jena informiert. Die sogenannten „Adressenlisten“ habe er erst später zur Kenntnis genommen. Weiteres wisse er nicht mehr. Auf die Frage, wie denn Herr Brümmendorf vom BKA entscheiden könne, ob die Liste relevant sei, antwortete er, dass sie darüber sicher gesprochen hätten. Ob die Einschätzung eine gemeinsam zustande kam, wisse er auch nicht mehr. Ebenso entziehe es sich seiner Kenntnis, auf welche Weise die Liste zur Zielfahndung gelangte. Herr Wunderlich wisse dies schließlich auch nicht mehr. Er habe über diesen Umstand mit Herrn Wunderlich im Nachhinein mehrfach gesprochen. Die ZF betrieb den operativen Teil der Fahndung und hatte den Fahndungsauftrag, während die EG TEX hat das Ermittlungsverfahren führte. Die EG TEX habe dazu noch einzelne TKÜ-Maßnahmen durchgeführt. Die Verantwortung für die Fahndung lag jedoch immer bei der EG TEX. Ein Erkenntnisaustausch zwischen EG TEX und ZF fand regelmäßig statt, aber entsprechend der Absprache wandte sich die ZF unmittelbaren an das TLfV, über das die ZF Strukturerkenntnisse erhielt. Schriftliche Berichte habe man von der ZF aber nicht abgefordert. Dieses Vorgehen habe in der Vergangenheit gut funktioniert. Hinweise zum Aufenthaltsort der Drei kamen relativ früh über das TLfV in Richtung Belgien, später Tschechien bzw. Südafrika. Aus welcher Quelle diese Informationen stammten, sei nicht mitgeteilt worden. In Bezug auf deren Lebensunterhalt erhielt man ebenfalls relativ früh (März 1998) die Information, dass die Drei versorgt würden. Hinweise auf eine mögliche Bewaffnung hatte man die ganze Zeit der Fahndung über nicht. Die SMS „Was ist mit dem Bumm?“ habe man nicht einordnen können. Gegen Juliane Walther wurde kein Ermittlungsverfahren wegen Begünstigung eingeleitet. Er gehe davon aus, dass die ZF in dieser Angelegenheit eine einvernehmliche Lösung mit dem TLfV gesucht habe. Herr Wiesner und Herr Wunderlich hatten persönlichen Kontakt zu Frau Walther. In Bezug auf Wohlleben und Gerlach gab es Gerüchte, dass das TLfV an diese herangetreten sei. Gezielte Gewinnung von Informanten stand in der EG TEX jedoch nie auf der Tagesordnung. Kritik aus dem TIM an der Durchführung der Durchsuchung gab es. Die EG TEX wurde ersucht, einen Bericht hierzu abzugeben. Er sei auch in das TIM zu Herrn Ryczko einbestellt worden. Welcher Kollege den Einsatz am 26.01.1998 geleitet habe, wisse er nicht mehr. Wie bereits ausgeführt, sei er erst nachmittags in Jena anwesend gewesen. Wenn er gewusst hätte, dass Herr Apel Polizist sei, dann wäre er an diesen im Vorfeld herangetreten. Herr Fahner habe erst am Morgen von der Kollegenstellung des Apel erfahren, er am Nachmittag. Er betonte, dass die Information wichtig gewesen wäre. Auf die Frage nach der lückenhaften Observation von möglichen Kontaktpersonen führte er aus, dass es zu damaligen Zeit nicht möglich war, eine Person über Monate hinweg zu observieren. Am Anfang sei sehr intensiv das Gespräch mit den Angehörigen der Flüchtigen gesucht worden. Die ZF habe bis in das Jahr 2001 im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten versucht die Drei zu finden. Nach der Aktenrückgabe durch die ZF an die EG TEX am 22.08.2001 habe man den Fall durch Herrn Kleimann nochmal neu aufgerollt und nach neuen Fahndungsansätzen gesucht. Herr Kleimann nahm sich dabei die gesamten Asservate vor. Der Zeuge bezeichnete das Jahr 2002 als ein schlechtes Jahr, da nach dem 11.09.2001 ein Großteil der Kräfte gebunden war. Die StA Gera habe aufgrund der Kosten weitere Maßnahmen abgelehnt, da keine neuen Fahndungsansätze vorhanden waren und die Verjährung nahte. Die ZF hatte außerdem eine geringe Personalzahl, so dass zwei Beamte, u.a. Herr Melzer zur Verstärkung angefordert wurden. Aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen in der EG TEX habe Herr Liphardt dies abgelehnt. Auf die Vorlage eine Schreiben vom 07.03.2002 hin, das die erste Auswertung Kleimanns beinhaltete, antwortete er, dass dies für ihn zeitnah sei, da man bedenke müsse, dass man nach 11.09.2001 viele andere Dinge zu bearbeiten hatte. Über die Tatsache, dass Mundlos ein Zimmer in Ilmenau hatte, habe man nichts gewusst. Dies sei erst im Nachhinein durch einen Anrufer bei „Kripo live“ bekannt geworden. Auf Vorlage eines Schreibens der KPI Jena vom 06.08.1997 an das TLKA, in dem diese Wohnung im Zusammenhang mit den Heß-Aufmärschen aufgeführt war, antwortete er, dass er nicht wisse, wann die EG TEX die Information von der Wohnung in Ilmenau erhalten habe, zum damaligen jedenfalls nicht. Im Rahmen der Heß-Aufmärsche sei im TLKA Herr Harzer zuständig gewesen. Im März 1998 sei wohl der Hinweis auf ein Abtauchen nach Sachsen eingegangen. Im TLKA sei man davon ausgegangen, dass die Drei nicht mehr in Thüringen seien. Dies war nicht mehr vorstellbar. Die Fahndung nach den Dreien sei immer Thema gewesen. Die Rolle des TLfV war jedoch nicht erkennbar. Man haben eventuell auch Fehler gemacht und wolle dies nicht schön reden. Komisch war, dass die Drei nach Eintritt der Verjährung nicht zurück gekommen seien. Bis auf Böhnhardt wären alle straffrei geblieben. Herr Wunderlich habe die Feststellung getroffen, dass das TLfV wohl ein eigenes Spiel getrieben habe und eigene Maßnahmen ausführte. So wurden die Kontakte zum TLfV immer weiter eingeschränkt. Es sei ihnen nicht mitgeteilt worden, dass das TLfV eigene Ermittlungen im Rahmen der Fahndung angestellt habe. Auf die Frage, weshalb man, die Wohnung Zschäpes erst um 14:55 Uhr aufgesucht habe, gab er an, dass er dies nicht mehr wisse, aber einräume, dass man möglicherweise eher eine Streife der Polizei hätte hinschicken können. Mit Herrn Wunderlich habe er überdies einmal Herrn Helbig zur Befragung aufgesucht. Ob in diesem Zusammenhang ein Foto vorgelegt wurde, das ihn als Kurier zeigte, wisse er nicht mehr. Dieser zeigte sich zunächst abweisend. Man habe sicher auch über eine Zusammenarbeit gesprochen, die aber nicht zustande kam. Zu einem möglichen Zugriff in Sachsen führte er aus, dass ihm nicht bekannt sei, dass es einen Einsatz gegeben habe, der kurz vorher abgesagt wurde.
Sven Wunderlich (TLKA). Der Zeuge Sven Wunderlich ist 49 Jahre alt, verheiratet und von Beruf Polizeibeamter. Er sei jetzt in der BAO Cäsar tätig. Darin würden nach Rechten, nach denen mit Haftbefehl gefahndet würde, gesucht werden. Seit Januar 2013 habe man bereits 41 Personen verhaften können. Der ZF wurde kein „offizieller“ Zielfahndungsauftrag erteilt. Am 29.01.1998 erhielt die ZF einen mündlich erteilten Fahndungsauftrag durch den Leiter der Abteilung 6, Herrn Werner. Der Auftrag lautete die Drei zu lokalisieren und festzunehmen. Die ZF war dabei Teil einer Ermittlungsgruppe, in der der „Staatsschutz“ den Hut aufhatte und die ZF unterstützend gewirkt habe. Informationen seien täglich ausgetauscht worden. Die Zusammenarbeit mit der EG TEX sei gut gewesen. Der Anfang der Fahndung habe sich schwierig gestaltet, da nur ein mündlicher Auftrag vorlag und man die rechte Szene nicht kannte, was zu Problemen in der Ansprache von Personen führte. Mit diesem Spektrum habe die ZF selten zu tun. So habe man um Unterstützung und Benennung von Fahndungsansätzen beim Staatsschutz gebeten. Herr Melzer war ein guter Freund von Herrn Ihling, dem Leiter der ZF. Dieser hatte gute Kenntnisse im Bereich REX, war sehr engagiert und bot von selbst an, in die ZF zu wechseln, was versagt wurde. Der Austausch mit Herrn Melzer fand dann auf telefonischem Wege statt, da es auch eine räumliche Trennung zwischen Staatsschutz und ZF gab. Der Zeuge fügte an, dass eine intensivere, unmittelbare Bearbeitung besser gewesen wäre. Die Angelegenheit war ein Unterstützungsfall, der aus diesem Grunde bei Vorliegen anderer Fälle in den Hintergrund trat. Zunächst sei im sozialen Umfeld der Drei ermittelt und TKÜ - Maßnahmen durchgeführt worden. So seien in diesem Zusammenhang Gespräche mit Mutter Böhnhardt, Vater und Mutter Mundlos und der Großmutter von Beate Zschäpe geführt worden. Jedoch hatte das Trio drei Tage Vorsprung, in denen man weit kommen könne. Den Bruder von Uwe Böhnhardt habe man nicht angesprochen, da nach Ansicht der ZF die Mutter die entscheidende Person in der Familie Böhnhardt war. Der Bruder habe keinen engen Kontakt zu Uwe Böhnhardt gesucht. Mit Wohlleben war eine Kommunikation nicht möglich. Dies habe man dann unterlassen, da solche Ansprachen in der Szene sofort die Runde machten. Im rechtsextremen Umfeld seien Wohlleben, im sozialen Umfeld die Mutter von Uwe Böhnhardt die Schlüsselfiguren gewesen. Juliane Walther wurde angesprochen. Diese bezeichnete er als ein eigentlich „vernünftiges Mädchen“. Die Ansprache erfolgte unter Beiziehung eines Beamten des TLfV. Dieser habe ihr in diesem Zusammenhang 200 DM gezahlt. Ob dies wiederholt passierte, wisse er nicht. Der Zeuge Wiesner habe in diesem Umfeld weitere Leute angesprochen, u.a. Jürgen Helbig. Wiesner nannte diese Personen „Quelle“. In der ZF sei darüber hinaus nicht versucht worden, jemanden zu überzeugen als Hinweisgeber zu dienen. Mit der KPI Jena habe man nicht zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit mit dem TLfV war zunächst gut. So erhielten sie einen Hinweis, dass das Trio über Belgien in die USA gelangen wolle. Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem TLfV wurden dann mehrfach in Berichten angesprochen. Das TLfV habe gebeten, keine Unruhe in die rechte Szene zu bringen. Diese den verlorenen Faden wieder aufnehmen und hätten der ZF auch gesagt, dass sie, Schrader und Wiesner, hierzu auch imstande wären. Es sei aber aufgefallen, dass TLfV der ZF einige Informationen nicht mitgeteilt habe, die sie dann über Sachsen bekommen hätten, welche aber vom TLfV stammen mussten. Das TLfV sagte auch, dass man Personen im Umfeld der Drei hätte. Falls eine Lokalisierung erfolge, komme die Nachricht zur Festnahme. In den Jahren 2003 und 2008 - es könnte aber auch 2006 gewesen sein - habe man Hinweise zu den Dreien bekommen. Die ZF sei diesen Hinweisen - trotz Unzuständigkeit - nachgegangen. Jedoch stellte sich kein Erfolg ein. Der Vermerk vom 14.02.2001 stellte einen Sprechzettel, der die allgemeine Meinung in der ZF beinhaltete. Die fünf Thesen bezeichneten keine neuen Erkenntnisse. Eine Rückmeldung habe es nicht gegeben. Man habe allerdings nicht nachgehakt. Die fünf Punkte konnte man jedoch damals nicht belegen: 1. Hätte das TLfV der ZF mitgeteilt, dass gegen das Trio eigene Maßnahmen des TLfV unternommen würden, hätte die ZF eine andere Vorgehensweise gewählt. 2. Eine der drei Personen sei eine Quelle, konnte nicht belegt werden. In einem Gespräch mit Prof. Mundlos wurde diese Behauptung aufgestellt. Dieser verwies auf ein Schriftstück, das er den Beamten nicht zeigen wollte. 3. Es herrschte die Ansicht, dass andere Dienste an den Dreien dran seien und ein Zugriff möglicherweise nicht gewünscht sei. 4. Die Nennung der Aufenthaltsorte (Dresden / Chemnitz) hinkte immer zeitlich hinterher, so dass eine Überprüfung der Information nicht mehr möglich war. 5. Manche Information sei zeitlich versetzt über LfV Sachsen gekommen, obwohl man kurz vorher mit dem TLfV gesprochen habe, welches die entsprechende Information nicht teilte. Auch das LfV SN habe durchblicken lassen, dass die Zusammenarbeit mit dem TLfV schwierig sei. Die Rückgabe des Falles sei überraschend gekommen. Der Grund hierfür sei gewesen, dass der Staatsschutz den Fall in eigener Regie nochmals untersuchen wolle. Dies sei jedoch nichts ungewöhnliches, da die ZF u.U. etwas übersehen haben könnte. Man habe aber sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, die Angelegenheit nach 3½ Jahren aus heiterem Himmel abzugeben, jedoch waren keine Fahndungsansätze mehr vorhanden. Beamte des BKA waren in Erfurt tätig. Nur könne er sich an eventuelle Kontakte nicht mehr erinnern. Von der Adressenliste habe er keine Kenntnis gehabt. Es seien wohl die Namen bekannter Rechtsextremer darin enthalten gewesen. Er führte weiter aus, dass er nicht wisse, wie es zur Übergabe von Bildmaterial aus den Kameras einer Bank an das TLfV gekommen sei. Der Fall Möbus habe ca. 9 Monate in Anspruch genommen. In diesem Zeitraum konnten keine weiteren Fälle bearbeitet werden. Man könne keine Observationen über Monate hinweg führen, so dass Böhnhardts Mutter eben nicht ständig überwacht worden sei. Der Zeuge wies darauf hin, dass die Darstellung im sog. „Schäfer - Bericht“ bzw. in den Anhörungsprotokollen nicht immer stimme. So habe er den Umstand des „Jobbens“ nicht erwähnt. Die Akten der EG TEX sei nicht an die ZF übergeben worden. Dort seien eigene Akten geführt worden. Nur die Aktenteile, die ZF benötigten, insbesondere die Haftbefehle, wurden ausgehändigt. Mit Einleitung einer „offiziellen“ Zielfahndung würden alle Dienststellen durch ein Fernschreiben zu Erkenntnissen in der jeweiligen Sache abgefragt. Dieses Vorgehen funktioniere gut, aber in dieser Angelegenheit habe es ein solches Fernschreiben nicht gegeben. Zu Strukturermittlungen sei man nicht in der Lage gewesen. Er habe solche Ermittlungen angeregt, wurde jedoch abgeschmettert. Der Zeuge merkte überdies an, dass die ZF am Trio „nicht dran („Null“)“ war. Es habe kein Lebenszeichen gegeben. Die Zusammenarbeit mit den sächsischen Kollegen sowohl von Polizei und LfV bezeichnete der Zeuge als gut. Hinweise auf mögliche Aufenthaltsorte seien immer vom Verfassungsschutz gekommen. Auf Mandy S. stieß die ZF durch die Zusammenarbeit mit der PP Chemnitz. Aus einem größeren möglichen Unterstützerumfeld von etwa 40 Personen erschien diese am interessantesten, da vermutet wurde, dass Beate Zschäpe u.U. Kontakt zu Frauen suchte. Mit Sicherheit habe es Kontakte zwischen Beate Zschäpe und Mandy S. gegeben. Hendrik L., Thomas S. und Jan W. wies er als Führungspersönlichkeiten der rechtsextremen Szene Sachsens aus, die Kenntnisse über die Drei gehabt haben müssten. Die Unterbrechung einer Observation beschrieb er als übliches Vorgehen. Eine Observation von Kai S. und Mandy S. wurde durch eine Ansprache Wunderlichs unterbrochen worden. Er habe an der Wohnung geklingelt und diese als Polizist angesprochen. Da die Suche nach den Dreien allgemein bekannt, erhoffte er sich davon eine Anschlussoperation, indem die Angesprochenen darauf hin Fehler machten. Auf welche Weise Chemnitz als möglicher Aufenthaltsort ins Spiel kam, wisse er nicht mehr Thema sei es aber bereits am 09.05.1998 gewesen. Dabei spielte auch Überprüfung von Frauenärzten eine Rolle. Zu „Kripo Live“ führte er aus, dass im Rahmen einer Ausstrahlung die Polizei die Eckdaten vorgebe und um einen Sendeplatz bitte. Im TLKA sei hierfür der Bereich administrative Fahndung in Abstimmung mit der StA zuständig. Man habe sich um weitere Ausstrahlungen bemüht, die nicht bewilligt wurden. Auch an „Aktenzeichen XY ungelöst“ habe man gedacht, was auch von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht genehmigt worden sei. Möglicherweise hatte die Redaktion XY kein Interesse, da der Bombenfund kein derartig herausragendes Delikt darstellte. Ein Bild vom 06.05.2000, das mutmaßlich „Böhnhardt“ darstellte, sei am 15.05.2000 im TLKA eingegangen und am 30.05.2000 an BKA zur Auswertung versandt worden. Im Oktober 2000 erhielt man die Ergebnisse. Zum damaligen Zeitpunkt habe es nicht die Technik gegeben, um zu 100% festzustellen, dass ein Bild einer Person zugeordnet werden können. Zwischenzeitlich sei dies technisch möglich. Er führte nach aus, dass die Akten der ZF in ihrer jetzigen Form nicht dem entsprächen, wie diese in 2001 übergeben worden seien.
Michael Brümmendorf (BKA). Der Zeuge Michael Brümmendorf ist 58 Jahre alt, ledig und Kriminalbeamter im BKA. Auf ein Angebot des BKA an das TLKA sei er zu Unterstützungszwecken nach Erfurt gekommen. Vom 16.02.1998 bis zum 27.02.1998 habe er sich in Erfurt aufgehalten. In der ersten Woche arbeitete er mit der Kollegin Beischer-Sacher vom BKA, in der zweiten Woche mit dem Zeugen Stefan Packeiser (BKA). Er sei überwiegend mit der Asservatenauswertung beschäftigt gewesen. Eine Einweisung sei erfolgt. Ebenso habe er Aktenstudium zu den vorher begangenen Taten der Drei betrieben. Ihm sei auch die Möglichkeit eingeräumt worden, jederzeit zurückzufragen Er sah die Asservate - ein Karton – durch und nahm dann die Auswertung vor. Auf die Frage, wie er zur Einschätzung im Auswertungsbericht vom 19.02.1998 gekommen sei, führte er aus, dass er mit der Liste zu Herrn Dressler gegangen sei und gefragt habe, ob dieser mit diesen Namen etwas anfangen können. Allein aus dieser Liste habe man keine Besonderheit herausarbeiten können. Die Namen aus der regionalen Liste seien ihm nicht bekannt gewesen. Aus dieser Liste allein könne man Fluchthelfer und Fahndungsansätze nicht ermitteln. Was mit der Liste nach Beendigung seines Einsatzes gemacht worden sei, könne er nicht sagen. Zur damaligen Zeit habe man vertrauensvoll mit den einzelnen LKÄ zusammengearbeitet, um Informationen abzuschöpfen, aber auch um Hilfestellung zu leisten. Aufgabe sei es auch gewesen, Prüfungen für den GBA durchzuführen, der einen ARP - Vorgang eingeleitet habe. Durch den ARP - Vorgang habe er nach 3 - 4 Monaten noch Kontakt zu Herrn Dressler gehabt, später nochmals in Bezug auf das mögliche Abtauschen Richtung Bulgarien bzw. Südafrika. Den Zeitraum von zwei Wochen bezeichnete er als einen Tropfen auf den heißen Stein. Man hätte mehr Zeit gebraucht, da es ja noch mehr Asservate gegeben habe, die hätten ausgewertet werden müssen. Im BKA sei er mit dem Bereich Rechts seit 1992, jedoch nicht mit Regionalstrukturen, befasst gewesen. Er denke vor 1998 sei er schon mit Ermittlungen zu Bayern und Thüringen (THS) beschäftigt gewesen. Kai D. sei schon Gegenstand eigener Ermittlungen gewesen. Jedoch sei aus der Liste allein hierzu kein Fahndungsansatz zu generieren. Das KSJ-Handy war der einzige Anschluss auf der Liste, der einer Organisation zuzuordnen war. Führungspersonen von Organisationen fänden sie auf vielen Listen. Die dem Zeugen vorgelegten Informationen / Listen (S. 411, 412, 421, 422) stammten seiner Ansicht nach aus den Garagen. Bei den Ceska - Morden hätte er nie an die Drei gedacht. Beim Anschlag auf die Wehrmachtsausstellung in Völklingen habe an diese gedacht, da dort drei Personen, darunter eine Frau, vom Tatort geflohen seien. Bei ihm blieb die Affinität der Drei zu Waffen haften. Stefan Packeiser (BKA).Der Zeuge Stefan Packeiser ist 48 Jahre alt, verheiratet und Kriminalbeamter im BKA. Im Frühjahr 1998 arbeitete er im BKA im Dezernat ST 21, der Zentralstelle für REX. Zur Unterstützung des Kollegen Brümmendorf sei er in dessen zweiten Woche in Erfurt dabei gewesen, da im Dezernat ST 24 Personalknappheit herrschte. Er sei als Auswerter im Bereich REX eingesprungen. Die Thüringer Kollegen, die personell unterbesetzt waren, sollten durch das BKA unterstützt werden. Zudem war ein Prüfvorgang des GBA eingeleitet, so dass zu prüfen war, ob in diesem Falle ein Anfangsverdacht der §§ 129, 129a StGB vorlag. Die Unterstützung der Kollegen im TLKA stand jedoch im Vordergrund. Er habe sich mit dem Asservat 23.6 beschäftigt, das umfangreiches rechtsradikales Schriftgut beinhaltete. Personenlisten fanden sich nicht darunter. Nach welchem System ausgewertet worden sei, wisse er heute nicht mehr. Er habe keine spezielle Einführung erhalten. Diese sei wohl nicht notwendig gewesen, da er sich im Vorfeld mit dem Fall beschäftigt und eine Erkenntniszusammenstellung gefertigt habe. Erinnerlich sei ihm noch, dass Kollege Brümmendorf TKÜ und Finanz - Maßnahmen, wie Überprüfung von EC – Karten und Kontenbewegungen angeregt habe. Jedoch könne er sich an Adresslisten nicht mehr erinnern. Weshalb Kai D. in seinem Vermerk vom 13.02.1998 hervorgehoben wurde, wisse er ebenfalls nicht mehr.