Im Sitzungstermin des UA 5/1 am 06.06.2013 wurden im öffentlichen Teil der Sitzung die Zeugen
• Brigitte Böhnhardt
• Klaus Apel (ehemals KPI Jena)
• Klaus König (KPI Jena)
• Ralf Schmidtmann (ehemals KPI Jena / nun TLKA)
• Peter Hering (Stadtverwaltung Jena)
• Ulrich Rausch (Stadtverwaltung Jena) vernommen.
Brigitte Böhnhardt. Frau Brigitte Böhnhardt ist 65 Jahre alt, verheiratet und von Beruf Lehrerin. Sie ist außerdem die Mutter des mutmaßlichen Mitglieds des NSU, Uwe Böhnhardt. Den Durchsuchungsablauf am 26.01.1998, soweit sie diesen erlebt hat, schilderte die Zeugin wie folgt: Gegen 7 Uhr Morgen habe es „Sturm“ geklingelt. Sie und Ihr Sohn seien zu Hause gewesen. Dies wisse sie, da er damals arbeitslos gewesen sei. Mehrere Beamte seien vor der Tür gestanden, welche sie dann in ihre Wohnung gelassen habe. Diese hätten Ihr dann den Durchsuchungsbeschluss gezeigt, sich dann in der Wohnung umgesehen und oberflächlich durchsucht. Sie sei ungehalten gewesen, da die Garage ihrem Mann und ihr gehörte. Uwe Böhnhardt durfte sie lediglich betreten und während ihres Urlaubs benutzen. In der Garage habe ihr Auto, ein grauer Nissan Primera, an dessen Kennzeichen sie sich nicht erinnere, und nicht Uwes Auto gestanden. Uwe Böhnhardt sei mit den Polizisten nach unten gegangen. Sie habe ihm noch die beiden Schlüssel und den Autoschlüssel ausgehändigt, welche dann abends wieder auf ihrem Platz lagen. Sie sei später ebenfalls zur Garage gegangen und habe sich den Vorgang einige Zeit lang angeschaut. Das Geschehen sei aber nicht - wie behauptet – gefilmt worden. Sie besäßen keine Kamera. Während sie noch in der Wohnung war, habe ihr Sohn keine Telefonate geführt. Sie räume ein, dass sie gesagt habe, Uwe pass auf, dass später nichts da ist, was dir nicht gehört. Dieser Ausspruch sei dem Frust geschuldet, da bereits öfter bei ihnen wegen Uwe durchsucht worden sei. Sie wisse auch, dass die Wohnung auch ohne ihr oder Uwes Wissen durchsucht worden sei, da sie den Geruch von kaltem Zigarettenrauch bemerkt habe. Sie bezeichnete dies als Anfängerfehler. Manchmal seien Gegenstände gefunden worden, von denen sie glaube, dass sie vorher nicht da waren, wie z.B. eine Armbrust oder Dolche. Sie wisse nicht, wo diese Dinge versteckt worden sein sollten. Sie habe das Zimmer ihres Sohnes auch unangemeldet durchsucht. Einen Sprengstoffsuchhund habe sie nicht gesehen. Es könne aber sein, dass dieser später an den Durchsuchungsort gekommen sei. Den Ort habe sie zwischen 08:15 und 08:30 Uhr verlassen. Die nachfolgenden Ereignisse könne sie aber nur nach den Erzählungen ihres Sohnes wiedergeben. Von der Durchsuchung an einer weiteren Garage wisse sie nichts Laut Erzählung ihres Sohnes, sei dieser bis Beendigung der Durchsuchung dabei gewesen. Er habe die Garage dann abgeschlossen und die Schlüssel hochgebracht, da die Polizei ja keinen Wohnungsschlüssel hatte. Er sei dann mit seinem Wagen zusammen mit der Polizei zur Garage 5 in Burgau gefahren, wobei er vorne weg gefahren sein soll. Auf dem Fußweg zur Garage soll ein Polizist gesagt haben, dass der Haftbefehl unterwegs sei. Er sei jetzt fällig. Dann habe er sich umgedreht, sich entfernt, in sein Auto eingestiegen und weggefahren. Von zu Hause aus habe er Beate und Uwe angerufen und dann seien sie untergetaucht. Eine gepackte Tasche habe es nicht gegeben. Auf eine Flucht sei er nicht vorbereitet gewesen. Sie habe erst später gesehen, dass seine wichtigsten Klamotten fehlten. Sie glaube daher, dass das Untertauchen nicht geplant war. Ein erstes persönliches Treffen habe erst ein Jahr nach dem Untertauchen stattgefunden. Vorher habe ihr ihr Sohn von den weiteren Vorgängen am Telefon erzählt. Später am Nachmittag des 26.01.1998 sei sie von Polizei zum Aufenthaltsort ihres Sohnes befragt worden. Sie habe aber nicht gewusst, wo er sei. Dies habe sie der Polizei mitgeteilt. An eine Durchsuchung am Nachmittag des 26.01.1998 könne sie sich nicht mehr erinnern. Ihr Mann sei an diesem Tage wohl gegen 16:30 Uhr zu Hause eingetroffen. Sie denke, dass die Polizei ihren Mann am nächsten Tag oder einige Tage später aus dem Betrieb geholt hätten, um ihr Gartenhaus zu durchsuchen. Zu Anfang habe sie das Verschwinden nicht ernst genommen. Ein bis zwei Tage nach der Durchsuchung lagen die Schlüssel und die Zulassung von Uwes Auto im Briefkasten. Der PKW stand auch da. Während ihr Mann dann das Auto aufgeschlossen habe, sei eine Polizistin in zivil auf diesen zugekommen und habe gefragt, was er da mache. Er habe entgegnet, es sei ihr Auto. Sie hätten es für Uwe gekauft. Den Pkw haben sie ein bis zwei Monate später verkauft, als sie wussten, dass ihr Sohn nicht zurückkommen würde. In den persönlichen Gesprächen habe Uwe nicht gesagt, wer die Schlüssel und das Auto zurück brachte. Er habe auch nie geäußert, wo sich die drei befänden. Er sei auch nicht an sein Handy gegangen. Dessen Freunde hätten auch nichts gesagt. Uwe habe einige Monate später das erste Mal und dann unregelmäßig angerufen. Die Vorbereitung der Treffen lief über Zettel in ihrem Briefkasten. Sie wisse aber nicht, wer diese eingelegt habe. Bei den Treffen waren diese immer zu dritt. Ab und zu haben die beiden anderen uns auch alleine gelassen. Ihr Sohn habe stets begrüßt. Wenn sie ihn getroffen habe, habe sie stets geweint. Sie hätten sich auch Pkws ausgeliehen, da sie die Kinder nicht verraten wollten. Sie wollten Ihnen helfen, indem sie auf diese einwirkten, sich zu stellen. Während einer Vernehmung habe ein LKA – Beamter gedroht, die Drei würden bei einem Antreffen erschossen werden. Sie hätten Kenntnis davon, dass die Drei eine Waffe hätten, aber sie seien schneller. Sie und ihr Mann hätten immer gewollt, dass sie sich stellten. Sie habe im Gespräch mit den Beamten das Gefühl gehabt, dass diese gar nicht wollten, dass die drei sich stellten. Wir jedoch haben ab dem ersten Telefonanruf versucht, sie zur Aufgabe zu bewegen. Sie sollten sich jedoch nur unter Vertretung eines Anwalts stellen, da sie zur Polizei kein Vertrauen gehabt habe. Der Vorschlag, sich zu stellen, stieß bei diesen anfangs auf Skepsis. Zu Beginn gab es Ermittlungen gegen ihn wegen Einbrüchen, später wegen „rechten Schriften“. Zuhause habe ihr Sohn keine rechte Musik hören, keine derartige Fahne aufhängen und keine rechten Schriften haben dürfen. Sie könne sich vorstellen, dass die Drei in der Garage 5 an Attrappen gebastelt haben, aber ob wirklich Sprengstoff dort gewesen sei, wisse sie nicht. Sie sei immer überrascht gewesen, wenn die Polizei kam. Sie wisse aber nicht, ob ihr Sohn vor solchen Maßnahmen gewarnt worden sei. Er habe sich aber bei Durchsuchungen, sofern sie dabei war, immer kooperativ verhalten. Sie nehme an, dass der Verfassungsschutz schon vor 1998 wegen ihres Sohnes bei ihnen gewesen sei. An den Anlass könne sie sich aber nicht mehr erinnern. Sie habe auch laufende Observationen bemerkt. Eine Observation sei sehr augenscheinlich gewesen. Als sie Beate Zschäpe einmal nachts - etwa in 1998 - in Kahla abholte, sei ihr ein Auto auffällig gefolgt. Kontakt zur Familie Mundlos hätten wir erst nach dem Untertauchen der Kinder geschlossen. Sie habe eher zur Mutter Kontakt gehabt, jedoch auch nur sporadisch. Mit Herrn Mundlos hatten wir Probleme, da er ihrem Sohn die Schuld zugeschoben habe. Im Gegensatz dazu habe sie nie Uwe Mundlos verantwortlich gemacht. Herr Mundlos habe zudem geglaubt, dass die ganze Sache getürkt sei. Sie habe versucht, sich u.a. beim Jugendamt Hilfe zu holen. Da ihr Uwes Lehrerin nicht mitteilte, dass Uwe in der Schule gebummelt habe, habe sie davon auch keine Kenntnis gehabt.
Klaus Apel (ehemals KPI Jena). Der Zeuge Apel ist 66 Jahre alt, verheiratet und Kriminalbeamter. Mit Beate Zschäpe, deren Geburtsname Apel ist, ist er nicht verwandt oder verschwägert. Am Tag der Durchsuchung, dem 26.01.1998, war er bereits auf der Dienststelle, als Beamte auf ihn zu kamen und nach der Garage in Burgau fragten, die er vermietet habe. Gleichzeitig legten sie ihm den Durchsuchungsbeschluss vor. Er und weitere Beamte seien dann zu ihm nach Hause gefahren und hätten den entsprechenden Schlüssel, den er sich zurückbehalten habe, geholt. Das ursprüngliche Schloss ließ sich öffnen. Jedoch war ein weiteres Schloss angebracht, das er nicht öffnen konnte. Vor dem 26.01.1998 habe ihn kein Beamter zu Hause aufgesucht. Herr Tuche und Herr König seien nie in seiner Wohnung gewesen, zumal er auch nur einen Wohnsitz gehabt habe. Diese Aussage stimme nicht. Er kenne Herrn Tuche, Herrn Matczak und Herrn König ganz genau. Erst am Morgen der Durchsuchung habe er von dem Sachverhalt erfahren. Aus polizeitaktischen Gründen suche man die Person, bei der eine Durchsuchung durchgeführt werden soll, vorher nicht auf. Seine Garage habe er seit August 1996 an Frau Zschäpe vermietet gehabt. Diese kam mit Böhnhardt. Man habe ihm gesagt, man wolle dort dessen Auto unterstellen. Böhnhardt habe er aber zu diesem Zeitpunkt nicht gekannt. Frau Zschäpe habe er seinen Beruf nicht genannt, aber auch nicht nicht gefragt, wie sie die Miete aufbringen wolle. Sie sollte die Miete lediglich per Überweisung ausgleichen. Er will bis November 2011 nicht gewusst haben, dass in seiner Garage Sprengstoff gefunden worden sei. Dies habe ihm niemand gesagt. Aus der Zeitung habe er es auch nicht erfahren. In der KPI Jena habe zudem kein Gespräch über die Durchsuchung oder die Funde stattgefunden. Er habe den Mietvertrag dann später wegen Zweckentfremdung - der Verdacht der Vorbereitung eines Sprengstoffvergehens stand im Durchsuchungsbeschluss – gekündigt. Die Miete sei auch nicht mehr gezahlt worden. Das Schreiben datiere auf den 12.12.1998. Im Vorfeld habe er sich heute mit Herrn König über die Angelegenheit unterhalten. Dieser wisse auch nichts von einem Gespräch mit mir.
Klaus König (ehemals KPI Jena). Der Zeuge König ist 61 Jahre alt, verheiratet, und Kriminalbeamter im Ruhestand. Er sei nicht unmittelbar in die Vorbereitung der Durchsuchung eingebunden gewesen. Er wusste, dass eine Durchsuchung stattfinden solle, da es darauf hinweisende Fernschreiben gegeben habe. Ihm sei die Zeugenaussage von Herrn Tuche bekannt. Er habe diese gelesen und gedacht, es liege ein Denkfehler vor. Diesen Umstand habe er heute vor seiner Vernehmung mit Herrn Apel gesprochen. Er habe auch mit dem Zeugen Tuche über dessen Aussage gesprochen und ihm entgegnet, dass er sich in dieser Angelegenheit irren müsse. Er sei aber nicht im Vorfeld der Durchsuchung nicht in der Wohnung von Herrn Apel gewesen. Er wisse nicht, wer ansonsten bei Herrn Apel gewesen sein soll. Die Art und den Inhalt der Aussage bezeichnete er als fragwürdig, da nur er, aber nicht der Zeuge Tuche, zum Inhalt des Gespräches Angaben machen können soll. Zudem hätte es für ein derartiges Vorgehen einen Auftrag geben müssen. Ebenso wäre ein Protokoll zu fertigen gewesen. Den Betroffenen einer Durchsuchung vor der Durchführung aufzusuchen. Er führte weiter aus, dass ein solches Vorgehen nicht seinem Wesen entspräche, und stellte die Frage, was er davon hätte? Er habe auch erst nach der Durchsuchung davon Kenntnis erhalten, dass der Kollege Klaus Apel von der Maßnahme betroffen war. Eine Auswertung der Durchsuchung habe in der KPI Jena, zumindest nicht in seinem Beisein, nicht stattgefunden. Kritik von Seiten des TLKA habe es nicht gegeben. Es sei auch nicht üblich, über eine Durchsuchung bei einem Kollegen auf der Dienststelle zu sprechen. Der Sprengstofffund sei aber sehr wohl Thema gewesen. Es fiel in seinen Zuständigkeitsbereich, die Kollegen Tuche und Matczak für die Teilnahme an der Durchsuchung auszuwählen. Unüblich sei es, dass der Durchsuchungsbeschluss der Unterstützungsanforderung beigeschlossen wäre. Die Bitte um Zuteilung entsprechender Unterstützungskräfte reiche aus. Seinem Wissen nach führte die KPI Jena keine V-Personen, etc., da es einen Beschluss gab, der besage, dass durch den Staatsschutz in Thüringen keine Informanten geführt werden dürften. So führte man keine V-Personen und betrieb keine Werbung. Man versuchte aber bei Vernehmungen entsprechende Informationen zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit dem TLKA funktionierte formlos. Deren Beamte verlangten nach Szeneinformationen. Informationen habe man an das TLfV immer eins zu eins weitergegeben. Sie hätten kein „Herrschaftswissen“ zurückbehalten. Einen Herrn Baumbach vom TLfV kenne er nicht.
Ralf Schmidtmann (vormals KPI Jena / jetzt TLKA) Der Zeuge Schmidtmann ist 55 Jahre alt, verheiratet und damals als Kriminalbeamter in der KPI Jena, heute im TLKA tätig. Die heftige Kritik am Einsatz, die er gegenüber Herrn Dressler am 26.01.2998 geäußert habe, habe er als Fachmann geübt. Bei einer Durchsuchung starte man zu einem festgelegten Zeitpunkt, man beginne gleichzeitig zu durchsuchen und beende die Maßnahme gleichzeitig. Wenn man derartige Maßnahmen durchführt, müsse man professionell vorgehen. So seien die Beschuldigten in jedem Falle festzuhalten oder festnehmen, was eine rechtliche Frage darstelle. Sofern man vermute Sprengstoff zu finden, nehme man auch von vorne herein das USBV - Kommando mit. Kritik habe er geübt, da sich die Beamten der KPI Jena wohl negativ über die Durchsuchung geäußert hätten und er ein Vorgesetzter sei, der sich auch für die tägliche Arbeit interessiere. Nachbesprechung habe es keine gegeben. Im Gegensatz dazu mache er bei eigenen Einsätzen eine Vor- und Nachbesprechung. Bis ins letzte Jahr hinein habe er nicht gewusst, dass der Kollege Apel die Garage vermietet hatte. In diesem Falle hätte er sich Herrn Apel gegriffen und mit diesem über die Angelegenheit gesprochen. Vom Vermerk, den Herr Dressler über seine Kritik gefertigt habe, hätte er erst im letzten Jahr erfahren. Dass es deshalb Konsequenzen im TLKA gegeben hätte, sei ihm nicht bekannt. Zur Zusammenarbeit mit dem TLKA führte er aus, dass es sich besser arbeite, wenn die Chemie stimme. Er habe nie „gegen“ das TLKA gehandelt. In Polizei herrsche die Stimmung vor, dass das TLKA herausgehoben sei, dem arbeite er in seiner jetzigen Tätigkeit entgegen. In der KPI Jena sei man nicht auf dem rechten Auge blind gewesen. Er habe dafür gesorgt, dass das Kommissariat Staatsschutz immer voll besetzt gewesen sei. Die Kräfteanforderung habe er weitergereicht. Er wisse aber nicht mehr, wann diese eingegangen sei. Jedenfalls sei es nicht unüblich, dass eine derartige Kräfteanforderung kurzfristig eingehe. Den Durchsuchungsbeschluss habe er aber bis zu seiner Akteneinsicht nicht gekannt. Ein Sprengstoffvergehen bezeichnete er als eine bedeutsame Angelegenheit. Ich könne sich nicht vorstellen, dass Herr König ohne Absprache bei Herrn Apel gewesen wäre, da er diesen als amtstreuen Beamten kenne. Herr Dressler stehe nicht auf der Ebene, auf der er Absprachen treffe, da beide nicht auf gleicher Hierarchieebene lägen. Damals hätte er eine Absprache mit dem Leiter des Kommissariats Staatsschutz im TLKA getroffen. Vertrauenspersonen habe man im Drogenbereich geführt. Verdächtige habe man aber in Vernehmungen abzuschöpfen versucht. Der Staatsschutz der Polizei habe in Thüringen keine Vertrauenspersonen geführt. Die Zuständigkeit hierfür lag beim TLfV. Kapke, Böhnhardt, Mundlos, Wohlleben waren in der KPI Jena durchaus bekannt. An Anschlussmaßnahmen zu den Vorgängen am 26.01.1998 sei er nicht beteiligt gewesen. Im Kollegenkreis habe sich herumgesprochen, dass in dieser Angelegenheit das TLfV beteiligt gewesen sein könnte. Er habe von Kollegen aus dem Staatsschutz erfahren, da „laufe was“. Insbesondere Observationen des TLfV machten die Runde. Es sei öfter vorgekommen, dass sich die Observationskräfte des TLfV und des MEK auf den Füßen stünden. Aus diesem Grunde gäbe es nunmehr einen entsprechenden Austausch.
Peter Hering (Stadtverwaltung Jena) Der Zeuge Peter Hering ist 56 Jahre alt, verheiratet und im Ruhestand. Er nahm damals unbeteiligter Zeuge an der Durchsuchung an Garage 6 teil. Er glaube, er habe an der Garage 6 Böhnhardt wegfahren sehen. Der Name „Böhnhardt“ fiel aber erst später. So habe er Uwe Böhnhardt anfangs gar nicht wahrgenommen. Als verwunderlich sah er es an, dass Böhnhardt niemand gefolgt sei. Er habe aber vorher nicht bemerkt, dass Böhnhardt etwas, eine Tasche oder Beutel, bei sich getragen hätte. Als Zeuge habe er sich am Rande des Durchsuchungsortes aufgehalten. Losgegangen sei es um zwischen 07:00 und 08:00 Uhr. Bei einer Einweisung will er nicht anwesend gewesen sein. Er habe erst am Durchsuchungsort erfahren, worum es gehe. In der Wohnung der Böhnhardts sei er nicht gewesen. Er wisse nicht mehr, warum er nicht mit hoch gegangen sei. Man sei nach Beendigung der Durchsuchung noch zum zweiten Einsatzort gefahren. Zu diesem Zeitpunkt habe man gewusst, dass dort etwas gefunden worden sei. Ulrich Rausch Der Zeuge Ulrich ist 63 Jahre alt, geschieden und Sachbearbeiter bei der Stadt Jena. Er nahm damals unbeteiligter Zeuge an der Durchsuchung an Garage 5 teil. Er sei zu dieser Maßnahme abgestellt worden. Man habe sich um 06:00 Uhr bei der Polizei getroffen. Dort habe er der allgemeinen Einweisung beigewohnt. Es habe eine kleine Verzögerung gegeben, weil der Garagenbesitzer noch nicht da gewesen sei. Dann sei er mit der Polizei direkt zum Garagenkomplex Burgau gefahren. Gegen 07:45 Uhr sei man am Garagenkomplex eingetroffen. Dort wurde diskutiert, ob man auch die richtige Garage ausgewählt habe. An Vorhängeschloss könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe sich vier bis fünf Garagenbreiten von der zu durchsuchenden Garage entfernt aufgehalten. Nach dem Öffnen sei zuerst ein Spürhund reingegangen. Er habe gesehen, dass dann Beamte des TLKA in Schutzanzügen die Garage betreten hätten. Im Anschluss wurde ein Spezialfahrzeug angefordert, um die Sprengmittel abzutransportieren. Die zweite Gruppe ist dann vormittags auch noch zu diesem Garagenkomplex gekommen. Er befand sich nur an dieser Garage. Er habe keine Erinnerung mehr, ob zwischen den beiden Teams über Böhnhardt gesprochen wurde. Es habe vor Ort eine zeitliche Verzögerung gegeben. Er wisse aber nicht mehr warum, auch nicht, ob Feuerwehrkräfte anwesend waren. Im Verlauf des Einsatzes wurde ständig hin und her gesprochen. Er wisse aber nicht mehr, ob jemand dabei lauter wurde. Herr Hering war auch bei der Ersteinweisung mit dabei. Es wurde besprochen, wo durchsucht werde und wer Herrin des Einsatzes sei. Zudem wurden die Gruppen eingeteilt. Plötzlich habe einer gesagt, ein Betroffener wäre ein Kollege. So wartete man bis dieser in die KPI kam. Er fand es ein wenig komisch, dass dies niemand wusste. Der Hinweis sei aus den Reihen der Jenaer Polizei gekommen. Von diesen Einsätzen werden keine Protokolle gefertigt. Dies erfolge nur in Ausnahmefällen.