Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

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Im Sitzungstermin des UA 5/1 am 01.07.2013 wurden im öffentlichen Teil der Sitzung die Zeugen

• Bernd Merbitz (LKA SN)

• Egon Luthardt (TLKA)

• Joachim Tüshaus (LfV SN)

• Klaus König (KPI Jena)

• Roberto Tuche (KPI Jena)

vernommen.

Bernd Merbitz. Der Zeuge Bernd Merbitz ist 57 Jahre alt, verheiratet und Leipziger Polizeipräsident. Bis zum 31.08.1998 war er Leiter der SOKO REX im LKA Sachsen. Ab dem 01.09.1998 wurde die SOKO von Herrn Weitbrecht geführt. Die Bezeichnung „NSU“ habe er im November 2011 zum ersten Mal gehört. Er habe sich sehr intensiv mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus befasst. Im Jahr 1991 wurde die sehr erfolgreiche SOKO REX gegründet. In der Regel wurden in Sachsen durch SOKO REX Delikte wie Volksverhetzung, Propagandadelikte, Sachbeschädigungen und auch Tötungsdelikte oder versuchte Tötungsdelikte verfolgt sowie erste Vorermittlungen zum Verbot der Skinheads Sächsische Schweiz unternommen. Ermittlungsverfahren nach §§ 129, 129a StGB seien sehr selten gewesen. Das LKA SN sei auch in Saalfeld beim Heß-Aufmarsch vor Ort gewesen. Hier fand eine enge Zusammenarbeit statt. So habe man in der SOKO sehr viele Verfahren bearbeitet. Wenn drei Personen aus einem Nachbar-Bundesland untertauchen, sei dies ein bedeutender Vorgang und werde entsprechend intensiv verfolgt. Einen grundsätzlichen Informationsaustausch der Sächsischen Polizei mit den Behörden anderer Bundesländer habe es gegeben. Der Informationsaustausch zwischen den Ländern erfolgte jedoch sporadisch, abgesehen von speziellen, konkreten Fällen, in denen ein umfangreicher und schneller Austausch erfolgte. Ihm sei nicht bekannt, dass ein intensiver Austausch erfolgt sei. Sein Eindruck war, dass Informationen vorhanden gewesen seien, die aber nicht weitergereicht wurden. Am 22.06.1999 sei erstmals die Zusammenarbeit mit Thüringer Behörden belegt. Am 28.01.1998 seien alle LKÄ und das BKA über das Ermittlungsverfahren gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach § 311b StGB informiert worden. Dies sei in einem derartigen Fall übliche Praxis. Diese seien mit einem Pkw unterwegs und vermutlich auf dem Weg ins Ausland. Möglicherweise seien diese bewaffnet. Im weiteren Fortgang war jedoch von einer Bewaffnung nicht mehr die Rede. Am 16.04.1998 erfolgte die Veröffentlichung im Fahndungsblatt des BKA. Die übermittelten Informationen bezeichnete er als eher spärlich. Hinsichtlich einer möglichen Bewaffnung des Trios hätte er sich mehr oder überhaupt Informationen gewünscht, um die Frage der Eigensicherung bei Einsätzen klären zu können. Die Thüringer Polizei habe seiner Meinung nach nach dem 26.01.1998 relativ schnell gehandelt. Das Fahndungsblatt müsse auch beantragt und vorbereitet werden. Das Vorgehen in dieser Sache finde er in Ordnung, da nun jeder Polizist wusste, dass nach den Dreien gefahndet wurde. Problematisch halte er die Sache, dass im weiteren Verlauf lediglich von USBV, nicht von Sprengstoff und Waffen die Rede war. Dies könnte aber auch taktische Gründe gehabt haben. Er gab an, dass es nicht toll wäre, was sie „dort geliefert hätten“. Er sei über die mutmaßlichen Taten des Trios sehr betroffen. Er fügte an, dass die Zusammenarbeit nach dem Aufdecken der Tat besser geworden sei. Ihm seien die Taten nicht geläufig gewesen. Das LKA Sachsen habe frühzeitig nach Thüringen gemeldet, dass drei Neonazis aus Thüringen festgestellt worden seien. Mundlos habe man im Zusammenhang mit Heß-Aufmärschen gekannt. Das LKA Sachsen habe in dieser Angelegenheit „Dienstleistungen“ für die Thüringer Kollegen aufgrund ihrer Ortskenntnisse erbracht. Er gab noch an, dass man die Drei festgenommen hätte, wenn man sie lokalisiert hätte. Jedoch kam es nicht zu einer derartigen Lage. Als Besonderheit in diesem Fall bezeichnete er die zögerliche Überprüfung von angefertigten Bildern und das Treffen auf ein Observationsteam des TLfV. Im Rahmen einer Durchsuchung bei Thomas S. im Jahr 2000 wurde ein Organizer mit Daten, unter denen sich das Trio und deren Umfeld befanden. Dieser Organizer wurde nach Thüringen übersandt, was er sich habe bestätigen lassen. Ob hierzu Nachfragen kamen, wisse er nicht. Das LKA SN führte infolge von Erfahrungen aus den alten Bundesländern keine VPen im Bereich des Rechtsextremismus. Ein Zusammenhang zwischen den Banküberfällen und den drei Personen konnte nicht hergestellt werden. Eine Meldung darüber, dass die Drei Geld bräuchten, sei nicht erfolgt. Auf die Frage, dass diese Überlegung bei einem Fall des Untertauchens grundsätzlich anzustellen sei, antwortete er, dass man den Beamten keinen Vorwurf machen könne, welche alles versucht hätte. Jedoch habe sich dies in der Form niemand vorstellen können. Ob es Nachfragen zu Beschaffungskriminalität durch Thüringer Behörden gegeben habe, sei ihm persönlich nicht bekannt. Es sei ihm nicht bekannt, ob markierte Scheine eingesetzt bzw. aufgetaucht seien. Es bestand nur eine Wahrscheinlichkeit, dass die Drei in Chemnitz untergetaucht sein könnten. Konkrete Hinweise waren nicht vorhanden. Wenn dem so gewesen wäre, wäre diese Information den Thüringer Behörden mitgeteilt worden. Die Waffe „Ceska mit Schalldämpfer“ habe er immer in Zusammenhang mit den „Döner-Morden“ gesehen. Die Serie sei sehr präsent gewesen. „CC 18“ bezeichnete der Zeuge als die Fortführung von „Blood & Honour Sachsen“. S. habe die Organisation nie aufgelöst. Ihm persönlich sei dies in 1998/99 präsent gewesen. Ob diese Tatsache auch andere gewusst habe, sei ihm nicht bekannt. Er nehme es aber an. Andre und Mike E. seien in der rechten Szene durch Kreuzverbrennungen auffällig geworden. Bis 1998 lagen in Sachsen aber keine Erkenntnisse zum KKK vor. Er wisse nicht, ob zu einem späteren Zeitpunkt hierzu polizeiliche Erkenntnisse vorlagen. Unter dem Namen „Terzett“ kenne er eine Operation des LfV SN. Er habe nur den Namen ohne nähere Angaben erfahren. Bei Staatsschutzdelikten bestehe aber die Gesetzeslage, dass die gewonnenen Erkenntnisse vom LfV an die Polizei weitergegeben werden. Ihm persönlich sei es nicht erinnerlich, dass ich Meldung der Quelle „Piato“ erhalten habe. Sofern sie in das LKA SN gelangt sei, hätte sie ihm vorgelegt werden müssen, da hieraus weitere Maßnahmen resultieren dürften. Die Meldung wäre interessant gewesen. In Bezug auf die Observation vom 06.05.2000 war ihm nur bekannt, dass Zielpersonen observiert werden sollten. Weiter führte er aus, dass das TLKA nach 2000 in Sachsen keine Maßnahmen mehr ergriffen habe. Die Telefonliste sei ihm bekannt gewesen, aber erst nach dem Auffliegen des „NSU“.

Egon Luthardt (TLKA). Der Zeuge Egon Luthardt ist 60 Jahre alt, geschieden und von Beruf Polizeibeamter. Eine interne Auswertung der Durchsuchung vom 26.01.1998 auf Behördenebene hat stattgefunden. Er sei über den Ablauf der Durchsuchung ungehalten gewesen. Seiner Ansicht nach hätten die Durchsuchungen gleichzeitig - d.h. gleichzeitige Öffnung der Garagen - durchgeführt werden müssen. Ihm sei nicht mitgeteilt worden, dass der eigentliche Einsatzleiter, Herr Dressler, an diesem Tage auf Lehrgang gewesen sei. Ebenso habe man ihn über zeitliche Abläufe verspätet informiert. So habe er auf Abteilungsleiterebene seinen Unmut deutlich gemacht. Ein Gefühl der Frustration habe sich eingestellt. Im Verlauf der Aufarbeitung wurde dem TIM zur Verdeutlichung des Sachverhalts eine Überarbeitung des ersten Berichts übersandt. An eine Mitarbeit von Herrn Ryczko könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe keine Gespräche mit ihm geführt. Am 28. oder 29.01.1998 erfolgte die Ausschreibung der Drei in INPOL und SIS, was eine Voraussetzung für die Einleitung der Zielfahndung darstellte. Da seiner Ansicht nach die verfügbaren Mittel ausgeschöpft waren, sah er keine andere Möglichkeit als die ZF einzuschalten. Möglicherweise sei der Fall von der Bedeutung her für eine ZF nicht „groß genug“ gewesen, aber die Einleitung einer ZF sei auch eine Ermessensentscheidung. Die damals geltenden Dienstvorschriften hätten diese Entscheidung gestützt. Die Allgemeinfahndung erschien nicht zielführend. Die Verantwortung für die gesamte Fahndung lag aber bei der EG TEX. Über die Einleitung der Zielfahndung müsse es einen Vermerk „Dreizeiler“ von ihm geben, da er diese ich in die Wege geleitet habe. Auf die Frage nach einer möglichen Abordnung von Herrn Melzer in die ZF antwortete er, dass er hiervon nicht gewusst habe. Schwierig sei es solche Ermittler in die ZF einzugliedern. Besser wäre es gewesen, Herrn Melzer mit einem Auftrag zur Aufarbeitung der gesamten Zusammenhänge zu betrauen. Der Begriff „Waffen“ (auch im Zusammenhang mit Flüchtigen) bedeute für einen Polizisten etwas Besonderes im Vorgehen gegen diese, auch im Rahmen der Eigensicherung. Hätte es derartige Information gegeben, hätte er gehandelt. Auch im TLKA habe es wohl interne Kommunikationsprobleme gegeben, z.B. hätten ihn bestimmte Schreiben, die ihm vorzulegen seien, nicht erreicht. Er habe auch bis zu seiner Vernehmung in BT-UA nicht gewusst, dass zwei BKA - Beamte im Hause waren. Übliche Gepflogenheit sei es, dass man sich in einem derartigen Fall beim Behördenleiter anmelde. Über einen derartigen Vorgang hätte das TIM informiert werden müssen. Es ginge nicht dazu nicht an, dass Herr Brümmendorf vom BKA für die EG TEX zeichne. Dies dürfe dieser nicht. Aus dem TIM nach der Kritik an den Durchsuchungsmaßnahmen und der Nachbesserung am ersten Bericht kein Rückmeldung. Die Vorwürfe Wunderlich gegenüber dem TLfV stellten eher ein Gefühl bzw. Behauptungen dar. Über dessen Thesen haben die zwei zuständigen Staatssekretäre gesprochen, was auch ausgewertet worden sei. Im Ergebnis sei man aber nicht weitergekommen. Auch in Kollegenkreisen wurde darüber geredet. Von mutmaßlichen Behinderungen durch das TLfV habe er 1999 über Peter Werner und Sven Wunderlich erfahren. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Polizeien der Bundesländer Thüringen und Sachsen fand ein Austausch auf Abteilungsleiterebene statt. Im Rahmen der Fahndung führt Thüringen den Vorgang. Da Polizei aber Ländersache sei, habe vor Ort dann Sachsen die Führung. Die Anordnung von Observationen sei Aufgabe des Abteilungsleiters. Er habe den Auftrag im Fall H. unterzeichnet. Den Abbruch der Observation durch das MEK habe er gekannt. Man habe dann geprüft, ob das TLfV dies in Amtshilfe übernehmen könne, da das MEK ausgelastet war. Sie sei üblich Praxis. Wäre ein solches Vorgehen nicht möglich gewesen, hätte man dafür ein anderes Bundesland gebeten. Er übernehme hierfür die Verantwortung, da er dies angeordnet. In Polizeikreisen habe darüber mit Herrn Schneider, im TLfV mit Roewer oder Nocken gesprochen. Man müsse abwägen, welche Aufgaben man priorisiere. Schon aus Kostengründen versuche man eigene Kräfte des Bundeslandes einzubinden. Er sehe keinen Konflikt mit dem Trennungsgebot, da kein Vermischen von Verantwortlichkeiten vorliege. Die Verantwortung für diese Aktion trüge das TLKA. Aber es sei möglich, dass das TLfV aus eigenem Antrieb tätig werde, was auch vorgekommen sei. Hätte er dies in diesem Falle gewusst, hätte es eine Auseinandersetzung gegeben. Er sehe das TLfV bzw. den Verfassungsschutz in einer dienenden Funktion. Eitelkeiten und Konkurrenzen habe es aber auch zwischen Polizeibehörden gegeben. Der Fall des Trios sei zu diesem Zeitpunkt nicht die Nummer 1 gewesen. In der ersten Phase der Fahndung habe die ZF die Angelegenheit vorrangig bearbeitet. Eine Zielfahndung pro Monat pro Zielfahndungskommando sei jedoch bundesweiter Durchschnitt. Der Zeuge führte noch aus, dass das TLKA auf diese Art von Täterverhalten nicht vorbereitet gewesen sei. Man habe das verschlafen. Die Durchsuchung des 26.01.1998 sollte ursprünglich an einem anderen Tag (max. eine Woche früher) durchgeführt werden. Bestimmte Papiere und eventuell Kräfte fehlten noch. Aufgrund der Arbeitsbelastung habe er auf eine schriftliche Unterrichtung verzichtet. Seiner Meinung nach habe Herr Wunderlich durch sein Vorgehen, das soziale Umfeld der Drei auszuleuchten, wohl seine Kompetenzen überschritten, da er hierdurch eine Grundsatzentscheidung getroffen habe. Herr Wunderlich hätte alle Aufträge von Herrn Dressler bekommen müssen und ihm gegenüber auch Rechenschaft ablegen müssen. Die ZF habe sich verselbständigt. Herr Wunderlich war „sehr operativ“ eingestellt. Er hätte sich einen genauen Untersuchungsplan in der Art eines „Ablaufkalenders mit Erfolgskontrolle“ in Absprache mit Herrn Dressler geben müssen. In Sachen „Piato“ gab er an, keine Kenntnis von dieser Meldung gehabt zu haben. Es sei möglich, dass die Meldung in das TLKA gelangt sei. Er habe aber mehrere Informationen, die ins TLKA kamen, nicht erhalten. Dieser Vorgang hätte aber über seinen Tisch laufen müssen. Schriftstücke, die sein Kurzzeichen nicht enthielten, habe er nicht gesehen. So arbeite er schon immer. Woher die Meldung einer möglichen Flucht ins Ausland stamme, wisse er nicht. Persönlich habe er keinen Kontakt mit dem sächsischen Verfassungsschutz gehabt und keine konkreten Hinweise zu Waffen oder zum Aufenthaltsort erhalten. Eine Standardmaßnahme wäre es - bei Untergetauchten - nach Fällen von Eigentumskriminalität zu fragen.

Joachim Tüshaus (LfV Sachsen).Der Zeuge ist 53 Jahre alt, verheiratet und Beamter im LfV Sachsen. Dort sei er als Leiter der Abteilung 2 „Rechtsextremismus / Linksextremismus“ tätig. Das LfV SN habe zu keiner Zeit mit dem Trio zusammengearbeitet oder dieses unterstützt. Gegenüber dem TLfV habe auch keinen derartigen Eindruck erweckt. Abgesehen von Vertrauenspersonen habe man nicht mit Rechtsradikalen zusammengearbeitet. Über die Bombenfunde und die Flucht der Drei sei man vom TLfV mit der Bitte um Hinweise zum Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt worden. An Nachrichten habe man u.a. die von einem Abschleppen des Fluchtautos in der Nähe von Dresden erhalten. Diese Information resultierte aus Szenekontakten von Mundlos aus der Gefangenenbetreuung. Sie stellte sich letztlich als falsch heraus. Im Nachhinein schloss man Dresden als Aufenthaltsort aus. Darüber hinaus wollte eine weibliche Person für eine Flucht Beate Zschäpe ihren Pass zur Verfügung stellen. Dies sollte unabhängig und ohne Wissen einer anderen Person, die Waffen besorgen wollte, erfolgen. Im Falle „Piato“ (September 1998) wollte das quellenführende Land die Nachricht nicht an Polizei weitergeben. Hier versuchte man eine Lösung zu finden. Das BfV wollte bei der Erstellung eines Behördenzeugnisses mitwirken. Dabei habe ein Polizist aus Thüringen angerufen und um die Freigabe der Information gebeten. Das TLfV habe dies dem LfV Sachsen mitgeteilt. Gegen Ralf Wohlleben lief zu dieser Zeit bereits eine TKÜ des TLfV. Das TLfV sei federführend gewesen. Das LfV Sachsen habe dabei intensiv das Blood & Honour - Umfeld untersucht. Sämtlichen Hinweisen sei nachgegangen, aber keine weiterführenden Erkenntnisse gewonnen worden. Für das Jahr 1999 könne er keine Nachricht des TLfV an das LfV SN feststellen. Erst in 2000 fanden sich wieder Informationen aus dem TLfV an das LfV SN. So soll auf einer NPD - Veranstaltung jemand geäußert haben, dass es „den dreien gut gehe“. Dies stellte den ersten Anhaltspunkt seit langem dar. Im Mai 2000 sei Mandy S. vom TLKA als relevante Person bezeichnet und observiert worden. Diese Information sei nicht vom LfV SN gekommen. Der Hintergrund für deren Relevanz sein ein Foto einer Demonstration in Dresden im Januar 1998, auf der diese eine Fahne trage. S. bezeichnete später die im Jahr 2000 für Böhnhardt gehaltene Person als einen „Freund“. Der Terminus „Drilling“ stelle eine Fallbezeichnung aus Thüringen dar. Er kannte diese Bezeichnung bereits vor 2011. Diese tauche im Rahmen gemeinsamer Besprechungen in den Akten des LfV SN auf. Die neu gefundenen „Terzett“-Akten bezeichnete er als eher personenbezogen. Das LfV SN habe versucht, das sächsische Kontaktfeld zu beleuchten. Man habe keine eigenen Erkenntnisse dazu gewonnen, dass es zu Kontakten mit diesen Personen gekommen sei. Zum Stichwort „jobben“ seien auch keine Erkenntnisse gewonnen worden. Die Frage der Geldbeschaffung bzw. des Geldbedarfs habe man von sächsischer Seite her nicht bewerten können. Als ermittlungsführende Stelle (hier: TLfV) müsse man bei den vorliegenden Hinweisen Überlegungen anstellen, in welche Richtungen Maßnahmen eingeleitet werden müssten. Einen Kardinalfehler könne er momentan nicht benennen. Er stelle sich drei Fragen: 1. Warum hat die Fahndung nicht geklappt? 2. Konnten sich die Geschehnisse so entwickeln, weil keines der Delikte aufgeklärt werden konnte? 3. Warum hat keine übergeordnete Behörde ein Lagebild gezeichnet? Herr Wunderlich war einer der Ansprechpartner des TLKA. Zumindest im Jahr 2000 habe es einen sehr intensiven Austausch gegeben. In diesem Fall erfolgte die erstmalige und bisher einzige Zusammenarbeit mit dem LKA eines anderen Bundeslandes. An besondere Erkenntnisse zu den Dreien, Tino B. oder den THS vor dem Jahr 1998 könne er sich nicht erinnern. Einzelerkenntnisse habe es aber gegeben. Die Zusammenarbeit mit einem LfV eines anderen Bundeslandes regelt sich nach der Koordinierungsrichtlinie. Auf die Frage, weshalb das LfV SN im September 1998 nicht die Federführung übernommen habe, da die Drei sich eventuell in Sachsen aufhielten, erwiderte er, dass die Erkenntnisse aus Thüringen stammten und die Drei von dort stammten und aus diesem Grunde Thüringen das Verfahren führe. Aufgrund des Fallcharakters der Angelegenheit hielte er eine stärkere Einbindung des Bundes in der Sache für angemessen. Es stelle sich die Frage, ob der Bund die Sache nicht hätte an sich ziehen müssen. Nach 2000 habe es keine weiteren Informationen mehr aus Thüringen gegeben. Die Adressenliste sei ihm weder aus dem Aktenstudium noch aus seiner Erinnerung heraus bekannt gewesen. Er habe auch keine Erinnerung an eine Durchsuchung bei Thomas Starke. Ein solcher Vorgang wurde ihm nicht vorgelegt. An eine Absprache mit dem LKA SN könne er sich nicht erinnern. Priorität im LfV SN genoss der militante Rechtsextremismus, der sich gesteigert habe und vordringlich zu bearbeiten war, Die Information, dass „auf Blood and Honour - Konzerten Geld für die Drei gesammelt werde“ könne er aus sächsischen Informationen nicht nachvollziehen. Dieser Hinweis stamme wohl aus Thüringen. Herr L. war der Referatsleiter Rechtsextremismus im LfV SN und hielt den Kontakt mit dem TLKA bzw. Herrn Wunderlich. Dieser habe auch die Strukturermittlungen um den möglichen Aufenthaltsort „Chemnitz“ geführt. Aufgrund von „9/11“ sei es zu keiner Personalreduzierung im LfV SN oder einer geringeren Intensität der Bearbeitung im Systembereich REX geführt. Jedoch haben andere Aufgaben wie die Verbotsverfahren der Skinheads Sächsische Schweiz oder von Blood & Honour in diesem Bereich Kräfte gebunden. Ein Zusammenhang zwischen dem Blood & Honour - Verbot und Maßnahmen gegen das Trio habe es nicht gegeben. Direkte Maßnahmen haben im Jahr 2000 geendet. Es fand sich kein Aufhänger mehr, an dem sich neue Maßnahmen festmachen ließen. Der letzte sei das Bild von „Böhnhardt“ im Mai 2000 gewesen. Die Struktur um Jan W. stellte aber weiter einen Gegenstand der Beobachtung durch das LfV SN dar. Mandy S. sei jedoch nicht Teil von Blood & Honour gewesen.

Klaus König & Roberto Tuche (KPI Jena). Der Zeuge Roberto Tuche führte aus, bei seiner Aussage vor dem UA zu bleiben. Er habe die Situation mit Herrn König bei Herrn Apel zuhause zu sitzen bildlich vor sich. Er sei der Meinung, Herrn Fahner am Morgen des 26.01.1998 in Kenntnis gesetzt zu haben. Im Gegensatz dazu gab der Zeuge Klaus König an, er sei absolut davon überzeugt, dass er nicht im Vorfeld der Durchsuchung am 26.01.1998 in der Wohnung von Herrn Apel gewesen sei. Er habe kein Gespräch mit Herrn Apel geführt.

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