Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

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Im öffentlichen Teil der Sitzung am 03.12.2012 wurden die Zeugen

• Michael Eggers (ehemals TIM)

• KOK´in Denise Dittrich (TLKA)

• EKHK Jürgen Dressler (TLKA)

• KHM Mario Melzer (TLKA) vernommen.

Michael Eggers (ehemals TIM) Der Zeuge Michael Eggers war im Untersuchungszeitraum Leiter der Abteilung 4 im Thüringer Innenministerium und somit für die Aufsicht über die Polizeien zuständig. Ab 2000 bis zu seiner Pensionierung in 2001 war Leiter der „Stabsstelle Verfassungsschutz“. Diese "Stabsstelle" wurde für diesen geschaffen. Er habe zwar Aufsicht über TLfV innegehabt, war aber wohl ohne Einfluss. Er nahm eine Unterscheidung zwischen rechtsradikal und rechtsextrem vor. Eine rechtsradikale Einstellung „gehe noch“, bei rechtsextremer Einstellung müsse man als Polizei eingreifen. Ein Rechtsradikaler sei jemand, der keine Gewalt ausübe. Diesen solle man nicht zu hart anpacken. Bei einem Rechtsextremen solle aber kein Pardon gezeigt werden. So habe die rechte Szene der Polizei in Rudolstadt zwar den Schneid abgekauft, aber man habe die Hess-Märsche unterbunden und eine Gaststätte geschlossen. Ansonsten habe die Polizei recht wenig gewusst, da man von den Informationen des TLfV abhängig gewesen sei. Der Informationsfluss aus dem TLfV war schlecht. Zur Sicherheitslage kamen die Behördenleiter des TLfV selten. So kam Roewer fast nie, dessen Stellvertreter kaum. Es wäre fast immer nur der dritte Mann anwesend gewesen. Der jeweilige Staatssekretär habe gelegentlich teilgenommen, wenn es die Lage erforderte. Der Innenminister war eher selten zugegen. An wichtigen Sitzungen - ca. alle drei Monate - nahm auch Roewer teil. Protokoll habe niemand geführt, jeder habe sich seine eigenen Notizen gemacht. Letztlich hätte man aber wenig über die rechte Szene erfahren. Der Fehler hierbei lag auf Seiten des TLfV. Die Polizei wusste z.B. nichts im Vorfeld über Rechts-Rock-Konzerte, sondern immer erst dann, wenn diese Veranstaltungen schon liefen. So schilderte einen Vorfall ein „Naziskin-Konzert“ in Nordhausen betreffend. Er sei nachts alarmiert worden und dort hingefahren. Man habe im Einsatz kaum Polizeikräfte gehabt, so dass man in Nordhausen noch Kräfte „zusammengekratzt“ hab. Er fand es beschämend, dass aus der einer Gruppe heraus jemand "Schlagt die Juden tot" gerufen habe. Der Täter konnte nicht ermittelt werden. Er bezeichnete es als „peinlich“, dass im Vorfeld keine Information vom TLfV zum Stattfinden des Konzerts floss. Dem Zeugen wurde das Lagebild des TLfV zur rechten Szene vom 23.12.1996 vorgehalten, wonach eine Empfehlung zur Gelassenheit gegeben, die Akzeptanz der Ränder empfohlen, keine Hypersensibilisierung der Bevölkerung erfolgen und keine Hexenjagd stattfinden sollte. Er wisse nicht mehr, ob dieses Schreiben auf seinen Schreibtisch und / oder bei der Polizei gelandet sei. Als schwierig bezeichnete er die Situation, dass Roewer direkten Zugang zu Innenminister Dewes gehabt haben soll und er als Chef der Polizei gelegentlich nicht über die Inhalte der Gespräche informiert worden sei. Er kenne es im Westen nicht, dass der Dienstweg umgangen werde. Obwohl ihm Roewer nachgeordnet sei, habe er das Vorgehen hinnehmen müssen. Auf die Frage, weshalb er seinen Unmut dem Minister nicht mitgeteilt habe, antwortete er, dass er ein guter Beamter gewesen sei und die Amtsleitung nicht kritisiere, solange kein Unrecht geschehe. Problematisch sah er es, dass „Herrschaftswissen“ zum Prinzip wurde und keine Zusammenarbeit mit dem TLfV entstand. Roewer habe sich immer hinter dem Quellenschutz versteckt. Das Prinzip des Quellenschutzes bezeichnete es als nicht gut. Dies stelle immer ein Problem dar. So wurden die Quellen einer Information nicht benannt, mit dem Hinweis, dass „die Quelle sonst tot sei“. An die Auflösung der SOKO REX habe er keine ausgeprägte Erinnerung mehr. Zu SOKOs im Allgemeinen führte er aus, das je länger diese bestehen, desto geringer werde der Erfolg. So würden Spuren versanden. Die Ergebnisse sollen immer dünner geworden sein. Er sei der letzte, der an einem Weitermachen festhalte, wenn keine weiteren Spuren mehr kämen. Er gab noch an, dass er die Entscheidung die SOKO REX aufzulösen, nicht getroffen habe. Der THS wäre jedoch ständiges Gesprächsthema gewesen. An ein Verfahren nach § 129 StGB könne er sich aber nicht erinnern. In Bezug auf die Führung der Fachaufsicht sagte er, dass er davon ausgegangen sei, dass keine Vorfälle vorlagen bzw. bekannt seien, wenn der Vertreter des TLfV in der Sicherheitslage nichts vortrage. Ebenso wenig könne er einschreiten, wenn die Kollegen in der Polizei keine Vorfälle meldeten. Den Fall des „Puppen-Torsos“ habe er damals als „Dummer-Jungen-Streich“ abgetan, was er heute als falsch bewerte. Mit Herrn Hillmann, Leiter der Abteilung 2 im TIM, habe er sich sehr gut verstanden. Dazu habe er den Eindruck gehabt, dass dieser die gleichen Probleme hatte wie er. Auf die Frage, warum er nicht nachgehakt habe, wenn er sich übergangen fühlte, antwortete er, dass er in der Rückschau an diesem Punkt „vielleicht versagt habe“. Es sei sein Verständnis, solange ein Verhalten nicht rechtswidrig sei, müsse er dies hinnehmen. So habe er Dr. Dewes in einer öffentlichen Sitzung nur einmal widersprochen. Aber wenn ein Sachverhalt / ein Verhalten "contra legem" sei, müsse er widersprechen. Wenn aber der Dienstweg umgangen werde, so sei das nicht rechtswidrig. Es sei auch nicht seine Aufgabe, seine Vorgesetzten zu erziehen. Im Rahmen der Aufsicht habe er Berichte zum Phänomenbereich REX angefordert, aber nicht zu den Vorgängen, die hier Thema seien, sondern zu Propagandadelikten und Aufmärschen. Vorfällen wie Gegenobservationen oder dem Eindringen von Böhnhardt und Mundlos auf das Gelände der PD Jena im Januar 1997 habe er nicht die Bedeutung zugemessen, die sie jetzt hätten. In der Betrachtung ex post schaue es immer anders als aus der Ex-Ante-Sicht aus. Auch hier räumte er ein, vielleicht einen Fehler gemacht zu haben. Ebenso stimme es, dass Kranz und Luthardt ständig zusätzliches Personal für das TLKA forderte. Diese Forderungen bestanden zu Recht. Jedoch konnte dies aus sachlichen Gründen nicht erfüllt werden, obwohl die Personaldecke sehr dünn, im Vergleich zum Westen sehr, sehr dünn gewesen sei. Die Thüringer Polizei sei auch in Sachen Ausstattung ein Sorgenkind gewesen. Zum möglichen Geheimnisverrat von Seiten der Polizei führte er aus, dass es in den Reihen der Polizei Verräter gegeben habe. So habe man einen Polizisten wegen Geheimnisverrats entlassen müssen, der aufgrund einer „erotischen Beziehung“ mit Straftäterin Interna preisgegeben habe. Eventuelle Verdachtsfälle von Geheimnisverrat in der Polizei hätten zu ihm über den Leiter des TLKA oder die Leiter der PDen gelangen müssen. Zum Fall Tino Brandt führte er aus, dass man über den Umstand, dass dieser augenscheinlich über beabsichtigte Durchsuchungen im Bilde war, empört war. Man war der Überzeugung, dass diese Informationen nicht aus der Polizei kamen. Es wurde aber nicht ermittelt, woher diese Informationen stammen könnten. Dem Zeugen wurden Auszüge aus dem Spiegel-Artikel "Brandstifter-Effekt", wonach der Verfassungsschutz V-Leute in den 90ern massiv vor dem Zugriff der Polizeien geschützt haben solle und somit Aktionen der Polizei torpediert habe, vorgehalten. Er erwiderte, dass es solche Beurteilungen gegeben habe, er aber mit dem BKA nicht unmittelbar zusammenarbeitete. Solche Ahnungen gab es bei ihm und seinen Mitarbeitern gelegentlich. Nur habe sich dies nicht so verdichtet, dass man habe tätig werden können. Hätte er konkret gewusst, dass das TLfV Interna verriet, hätte er auf seine Person keine Rücksicht genommen und wäre tätig geworden. Er habe die Polizei enger geführt als das TLfV, was sich aus deren Stellung in der Behördenstruktur und deren jeweiligen Aufgaben ergäbe. Dies bezeichnete er als möglichen Fehler. Das Phänomen Rechtsextremismus habe er unterschätzt. Die Rechten waren für die Polizeikräfte der Gegner, weil aufgrund der Einsätze meist das Wochenende kaputt war. Für altgediente VoPos waren die Rechten schon aufgrund deren Ausbildung der Gegner. Als am 26.01.1998 die Garagen offen waren, waren die „Vögel ausgeflogen“. Man konnte die Geldströme nicht ermitteln, was zur Resignation führte. Es ist nicht gelungen dies aufzuklären. Ende 1997 / Anfang 1998 habe man von der Existenz und der Lage der Garagen Kenntnis erhalten. Er habe noch die Erinnerung, dass man in diesem Zusammenhang nicht wusste, wer die Bomben baute, sondern wo diese gebaut wurden. Problematisch war auch, dass die Kameradschaften so locker organisiert waren, dass in diesen Ermittlungen schlecht geführt werden konnten. Man müsse mit der Einstellung Ermittlungsverfahren, z.B. nach § 170 II StPO, leben. Hieraus ergebe sich, dass hier prima facie nichts vorgelegen sei. Zu dem Schreiben aus 1997 zur Einstellungspraxis im TMJE führte er aus, dass er es nicht abgezeichnet habe. Mit dem in diesem Schreiben bezeichneten Beamten aus dem TMJE habe man sich einmal im Jahr getroffen und offen alle Probleme angesprochen. Man habe sicher auch über Rechts gesprochen. In welcher Intensität, wisse er nicht mehr. KOK´in Denise Dittrich (TLKA) Die Zeugin Denise Dittrich ist 37 Jahre alt und als Polizeivollzugsbeamtin tätig. Nach der Tätigkeit in der Bereitschaftspolizei wurde sie im Alter von 21 Jahren am 01.11.1996 in das TLKA (SOKO REX / später EG TEX) abgeordnet bzw. versetzt und blieb dort bis in das Jahr 2000. Im Jahr 2000 nahm sie ein Studium für den Einsatz im Polizeivollzug auf. Sie führte zu Beginn aus, dass sie zu einzelnen Fällen keine Erinnerung mehr. Um sich auf die Vernehmung vorzubereiten, habe sie Akteneinsicht beantragt, doch in den vorgelegten Akten habe sich nur ein Vermerk von ihr aus dem Dezember 1997 befunden. Es habe das „große Verfahren“ - Theater-Bombe in Jena - gegen das TRIO gegeben. Auch im Vorfeld seien diese schon strafrechtlich aufgefallen. Sie könne die Aussage des Zeugen Meyer bestätigen, wonach vor Weihnachten 1996 noch eine Durchsuchung in der rechten Szene habe durchgeführt werden müssen. Ende des Jahres 1996 waren mehr Beamte in der SOKO REX eingesetzt als später zum Zeitpunkt der Auflösung. Mit dem Phänomenbereich REX war sie zu damaligen Zeit noch nicht in Berührung gekommen und musste sich erst einarbeiten. Sie habe in der SOKO REX mitgearbeitet und war nicht eigenständig tätig. Regelmäßige Dienstbesprechungen innerhalb der SOKO REX bestätigte sie. Fragen zu den Hintergründen der Auflösung der SOKO REX bzw. der Einsetzung der EG TEX könne sie als Mitarbeiterin nicht beantworten. Sie stellte fest, dass die jeweiligen Abordnungen ausliefen und nicht verlängert wurden. Ihrem Vermerken nach erfolgte ein nahtloser Übergang. Die Ermittlungsverfahren mussten weiterbearbeitet werden. Sie habe als Polizeimeisterin im mittleren Dienst lediglich Ermittlungsaufträge bekommen und habe diese abgearbeitet. Sie wisse nicht, wer die Auflösung der SOKO REX angeordnet habe. Wie die Weiterleitung der Erkenntnisse der SOKO REX an EG TEX vorgenommen wurde, wisse sie nicht. Es habe sicher eine festgehaltene Aufgabenstellung der SOKO REX / EG TEX gegeben, wobei sie diese nicht gelesen habe. Ihr Vorgesetzter bei Eintritt in die SOKO REX war Herr Meyer, von dem auch die entsprechenden Arbeitsanweisungen kamen. Herrn Hollandt kannte sie lediglich als Kollegen. Eine explizite Einarbeitung fand nicht statt, sondern „learning by doing“. Sie sei froh gewesen in das TLKA abgeordnet und später versetzt worden zu sein. Möglicherweise waren einzelne Leute nicht ganz freiwillig in der SOKO REX. Sie habe sich generell für das TLKA beworben und hatte vorher keine Berührungspunkte zum Phänomenbereich REX. Zur Erfahrung der anderen Kollegen könne sie nichts aussagen. Diese hätten schon ein Jahr lang in der SOKO REX gearbeitet. Die Stimmung in der SOKO REX sei gut gewesen und sowohl in SOKO REX als auch EG TEX wurde engagiert gearbeitet. Eine Zusammenarbeit mit TLfV habe es gegeben. In welcher Form diese stattfand, wisse sie nicht, da sei sie nicht in der entsprechenden Position. Im Rahmen der Durchsuchung vom 26.01.1998 habe es einen Ansprechpartner gegeben. Nach dem 04.11.2011 habe sie zu den Vorgängen dienstliche Erklärungen abgegeben. Weiter hätten Herr Melzer, Herr Wunderlich und sie selbst nach dem 04.11.2011 Akten zum Thema gesichtet. Ihr Abteilungsleiter habe die Entscheidung getroffen, dass sie die Akten sichte. Weiter beteiligt waren drei Kollegen. Man habe sich um Beantwortung der eingehenden Anfragen unter hohem Zeitdruck gekümmert. Die Anfragen stammten aus dem TIM und dem Innenausschuss. Insgesamt habe man die Akten nicht lange, ca. eine Woche lang, gesichtet. Die Akten kamen aus dem KAN-Aktenraum. Sie hätten die entsprechenden Informationen zusammengetragen und Antworten formuliert, wobei die endgültige Ausformulierung wohl Herr Dressler übernommen habe. Dann seien die Akten an die BAO TRIO übergeben worden. Akten selbst seien nicht vernichtet worden. EKHK Jürgen Dressler (TLKA) Der Zeuge Dressler sagte in seiner zweiten Vernehmung aus, dass sie 24 Akten-Bände zum TRIO am Mittwoch (09.11.2011) nach dem 04.11.2011 aufgefunden worden seien. Unmittelbar nach dem Auffinden kamen viele Anfragen zu den 24 Aktenordnern herein. Diese Anfragen wurden neben ihm noch von drei Kollegen und Kolleginnen bearbeitet. Die Akten wurden weder auseinandergenommen noch irgendwie zusammengestellt oder gar Teile davon vernichtet. Seiner Erinnerung nach wurden diese Bände vom für die KAN-Akten zuständigen Beamten im Keller des TLKA gefunden. Dieser Kellerraum beinhaltet die abgeschlossenen Akten bzw. Duplikatakten. Diese 24 Ordner befanden in Kisten. Teilweise enthielten diese Inhaltsangaben ohne Seitenzahlen. Er sei sich sicher, dass die Seiten nicht paginiert waren. Zum damaligen Zeitpunkt waren lediglich diese 24 Akten im Bestand. Diese Akten wurden seinen Angaben zufolge verspätet aufgefunden. Zur möglichen Einleitung eines Disziplinarverfahren gegen einen Kollegen konnte er keine Angaben machen. Die Auswertung der Akten erfolgte innerhalb von 14 Tagen. Dann wurden die 24 Aktenordner komplett der BAO TRIO übergeben. Leere Aktenordner mit der Aufschrift Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien ihm nicht bekannt. Der Zeuge führte weiter aus, dass er den Karton mit den 24 Akten zum ersten Mal am Mittwoch, 9.11.2011, im Büro des Abteilungsleiters gesehen habe. Möglicherweise lag zu diesem Zeitpunkt bereits die erste Anfrage zur Bearbeitung vor. Die entsprechenden Anfragen sind beim Leiter der Abteilung 2 eingegangen. Er betonte, in dieser Angelegenheit sei nichts normal gewesen. Man sei sich der Brisanz wohl bewusst gewesen. Aus diesem Grunde seien diese zunächst im Büro des Leiters der Abteilung 2 eingeschlossen und täglich zur Bearbeitung eigenhändig geholt worden. Es sei bei Abholung und Rückgabe nicht geprüft worden, ob die Akten vollständig oder Blätter entfernt worden seien. Im Jahr 2002 sollte die Fahndung vor Eintritt der Verjährung in 2003 nochmals aktiviert werden. So sind Akten zusammengeführt worden, die sich aus drei Komplexen, Sachbearbeitung, Zielfandung und zwei bis drei Bände, die nicht zugeordnet werden konnten, zusammensetzten. Die gestellten Anfragen stammten seinen Angaben zufolge aus dem TIM. Auch könne nicht mit Sicherheit ausschließen, ob nicht auch Anfragen aus dem BfV kamen. Darüber hinaus wurden sämtliche Sachbereiche aufgefordert nach entsprechenden Akten zum TRIO suchen. Den genauen Zeitpunkt der Aufforderung wisse er nicht mehr. An eine Anfrage des BfV könne er sich nicht erinnern. Gemeinsam mit dem TLfV sollte das TLKA in Vorbereitung der Regierungserklärung von Herrn Geibert eine Stellungnahme zu den gesamten Vorgängen abgeben. Der Auftrag hierzu stammte aus dem TIM. Jedes Amt habe hierzu seinen Teil geliefert. Kontakte zu MAD und BND hätten nicht bestanden. Die Frage, wer die Kopien für die Schäfer-Kommission angefertigt habe, konnte er nicht beantworten. Er wisse diese nicht. Man habe auch im TLKA nicht über die entsprechende Technik verfügt. Er habe die Originalakten in Händen gehalten, bis diese an die BAO TRIO übergeben wurden. Er bezeichnete die EG TEX als ein „bescheidenes Häuflein“. Das Wissen der SOKO REX sei nicht 1:1 übergeführt worden. Die bestehende SPUDOK-Datei wurde noch über-, aber dann aus Personalgründen nicht mehr weitergeführt. Obwohl den Entscheidungsträgern die Wichtigkeit der Fälle bekannt war, wurden die Kräfte nicht verstärkt. Er führte noch aus, dass ein Mehr an Personal wünschenswert gewesen wäre, aber die personelle Decke insgesamt für die Erledigung der Aufgabenstellung ausreichend war. Sein Ansprechpartner im Bereich Staatsschutz der KPI Jena sei Herr König gewesen. Er habe auch davon gehört, dass die USBV, die vor dem Theater in Jena abgelegt wurde, in einem Streifenwagen auf die Dienststelle gebracht worden sein soll. Man habe sich damals gefragt, warum in der USBV nur 10g TNT enthalten sei und was dies aussagen solle. Man wusste allerdings, dass wir den Vorfall ernst nehmen mussten. Herrn Melzer bezeichnete er als sehr engagierten Ermittler. Seiner Ansicht nach habe man die gestellten Aufgaben, wie Ermittlung und Aufklärung der Straftaten sowie Beweissicherung, erfüllt. Die Fahndung sei nicht erfolgreich gewesen. KHM Mario Melzer (TLKA) Der Zeuge Melzer machte in seiner zweiten Vernehmung Ausführungen zur Durchführung der Akteneinsicht in Vorbereitung auf die Sitzung. Insgesamt empfand er diese als unbefriedigend, da ihm im TLKA lediglich zwei Akten zur „Theater-Bombe“ vorgelegt worden seien. Zum Komplex „Theater-Bombe" verwies er auf umfassende Ermittlungen, wobei durch Herrn Tuche ein Hinweis auf eine Person aus Stadtroda als möglichen Täter erteilt wurde. Jedoch konnte dieser Verdächtige, der zuvor bereits Umgang mit USBV hatte, aber ausgeschlossen werden. Er wolle aufzeigen, dass die Ermittlungen nicht nur auf Mitglieder der Kameradschaft Jena beschränkt waren. Die eingesehenen Akten entsprachen seinem Dafürhalten nicht den Grundsätzen einer ordentlichen Aktenhaltung. Er sei mit der Aktenführung jedoch nicht betraut gewesen. Insgesamt verantwortlich waren Herr Hollandt, später Herr Dressler. Das Ermittlungsverfahren nach §129 StGB gegen verschiedene Mitglieder des THS bot die Grundlage für diverse Strukturermittlungen. Nach seinem Dafürhalten waren die Aussagen einer Person aus dem Blood & Honour - Umfeld und seines Hinweisgebers aus der rechten Szene, dessen Skizze zu Strukturen in der rechten Szene an den MAD weitergegeben worden sein soll, geeignet, die Verwirklichung des § 129 StGB nachzuweisen. Während der Ermittlungen habe das Team immer wieder gemeinsam über das Verfahren diskutiert. Sämtliche Ermittlungsschritte seien mit Herrn StA Schultz, den er sehr schätze, abgesprochen worden. Den Abschlussbericht vom 20.10.1997 in diesem Verfahren kenne er nicht. Die Schlussfolgerungen könne er nicht nachvollziehen, da er der Meinung sei, dass der THS nicht aus losen Kameradschaften bestanden habe. Wenn er diesen Bericht gekannt hätte, hätte er mit Sicherheit Kritik geübt. In der SOKO / EG wurde diskutiert, ob verschiedene weitere Verfahren, insbesondere zu den USBV, zum Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB zu ziehen seien. Nachdem diesem die Einstellungsverfügung vorgehalten wurde, sagte er, dass er den Sachverhalt anders beurteile. Die Staatsanwaltschaft hätte sämtliche Verfahren bündeln müssen. Weshalb dies nicht erfolgt sei, erschließe sich für ihn nicht. Den außergewöhnlichen Vorfall, dass Mitarbeiter des TLfV bei Herrn StA Schultz gewesen seien, könne er zeitlich nicht mehr genau einordnen. Nach Vorhalt seiner Aussage zu seinem Gespräch mit Herrn StA Schultz zu diesem Vorfall führte er aus, dass man hierbei die Angelegenheit Brandt durchgegangen sein, wobei dieser die Anstiftung durch Brandt zum Landfriedensbruch in Gräfenthal als gegeben angesehen haben soll, und dabei diese Äußerungen gefallen sind. Er habe den Umstand, dass Mitarbeiter des TLfV bei Herrn StA Schultz waren, bei der SOKO-Leitung angezeigt und zur Diskussion gestellt, was jedoch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen sein soll. In der EG TEX arbeiteten zwischen sechs und acht Polizisten, wobei eine hohe Fluktuation herrschte. Die Zusammenarbeit mit seinen Kollegen bezeichnete er als sehr gut. Das Engagement sei hoch gewesen. Resignation in der SOKO REX will er gesehen haben. Die Konstrukte SOKO bzw. EG hätten jeweils Vor- und Nachteile, wobei sich letztlich in der Arbeit nichts geändert haben solle. In einer SOKO werden Ermittler aus vielen Dienststellen zusammengezogen, so dass man sehr flexibel sei, die Leute aber irgendwann wieder in ihre ursprünglichen Dienststellen zurückmüssten. Im Gegensatz hierzu sei eine EG eine stehende Einheit. Frau Dittrich bezeichnete er als eine Kollegin, die in die SOKO integriert war und ihre Aufgabe erledigt habe. Sie war damals sehr jung und kam gerade aus der Ausbildung. Den Umstand, dass Karl-Heinz Hoffmann in relativer Nähe zu den Beschuldigten wohnte, nannte er „relativ interessant“. Dieser war Bauunternehmer in Kahla. Der Zeuge glaubte sich zu erinnern, dass Hoffman sich irgendwann einmal in der Nähe eines Grundstückes gezeigt haben soll, welches Tino Brandt gemietet habe. Er habe jedoch die Weisung erhalten, in diese Richtung nicht mehr zu ermitteln. Im Zusammenhang mit dem Waffenfund in Milbitz wisse er nicht mehr, welche Waffen dort gefunden wurden. Ihm wurde vorgehalten, dass dort Munition für ein Sturmgewehr „AK 47“ entdeckt wurde. Er bezeichnete den Fund als nichts Besonderes bzw. nicht herausragend, da diese eventuell auf den Truppenübungsplätzen zusammengesammelt werden konnte. Eine USBV, weder die Attrappen noch die Theater-Bombe, könne man nicht als harmlos betrachten sehen. So wurden die bei der Theater-Bombe verwendeten Materialien sehr genau analysiert. Es wurde eine Liste erstellt, auf der genau aufgeführt war, wonach man in den Garagen suchte. Dies müsste im entsprechenden Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sein. Die Besprechung hierzu wurde durch Herrn Dressler geleitet. Er sei nicht dabei gewesen, da er nur ein kleiner Ermittler und dies nicht seine Ebene gewesen sei. Den Ansatzpunkt für den Einsatz des MEK bei der Suche nach der Bombenwerkstatt kenne er nicht. Ihm sei bekannt, dass das MEK im Einsatz war, aber Details wisse er nicht mehr. Der Leiter der Zielfahndung Ihling habe ihm gegenüber geäußert, dass er keinen konkreten Zielfahndungsauftrag habe und dies bedaure. Es habe nie einen Zielfahndungsauftrag gegeben, sondern lediglich Unterstützungshandlungen zur Fahndung. Ob sich die EG TEX die Federführung in der Fahndung nehmen ließ oder auf welche Weise das Verfahren weitergeführt, wisse er nicht mehr. Die Informationen über die Gründung von kleinen, radikalen Zellen seien zwar nicht über den Hinweisgeber, aber über die Verfassungsschutzberichte in die SOKO REX eingeflossen. Diese Berichte hatten Einfluss auf die Arbeit der SOKO REX. Erkenntnisse über eventuelle Verbindungen von Organisierter Kriminalität und rechtsextremer Szene hätte nicht vorgelegen. Die Pannen, die der Zeuge in seiner ersten Vernehmung benannte, bezeichnete er nochmals als handwerkliche Fehler. Er habe diese dienstlich bekannt gemacht. Jedoch wisse er nicht mehr, in welcher Form er dies getan habe. Böhnhardt kam seiner Ansicht relativ professionell rüber, Beate Zschäpe "bauernschlau". Diese seien gemeinsam aufgetreten. Es war auch bekannt, dass sie sowohl mit Böhnhardt als auch mit Mundlos liiert war. Vom Eindringen Böhnhardts und Mundlos auf das Gelände der PD Jena am 04.01.1997 wisse er. Ob dies die SOKO REX bearbeitet habe, könne er nicht mehr sagen.

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