Angesichts der aktuellen Stunde im Thüringer Landtag zum Vorschlag der Bundesbildungsministerin zur Schaffung von Bundesuniversitäten wurde von den Fraktionen der SPD, CDU und FDP und auch vom Bildungsminister Christoph Matschie immer wieder auf die Notwendigkeit der Aufhebung des Kooperationsverbotes hingewiesen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die heutigen Ausführungen von SPD, CDU und FDP, die mögliche Einführung von Bundesuniversitäten abzulehnen und die Regelungen zum Kooperationsverbot intensiv in der morgigen Debatte zu unserem Antrag diskutieren zu wollen, sind mehr als scheinheilig. Denn nachdem erst vergangenen Donnerstag im Bildungsausschuss zu der von uns geforderten Aufhebung des Kooperationsverbotes von den gleichen Fraktionen eindeutige Ablehnung unseres Antrages signalisiert worden ist, erlebten wir heute, wie im Landtag zur Ablehnung von Bundesuniversitäten auf die notwendige Aufhebung des Kooperationsverbotes verwiesen wurde. Morgen werden wir erleben, wie kurz das Gedächtnis von SPD, CDU und FDP sein wird – außer: CDU, SPD und FDP haben umgedacht und schließen sich doch noch unserem Antrag an. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.“
„Wir lehnen die Idee der Schaffung von Bundesuniversitäten ab, denn wir meinen, es braucht die breite und bedarfsgerechte Finanzierung aller Hochschulen in Deutschland. Einzelne Universitäten als Leuchttürme aufzubauen und so den schwierigen Trend der Eliteuniversitäten fortzusetzen, ist klar der falsche Weg. Zudem sind die verfassungsrechtlichen Fragen ungeklärt – Stichwort Kooperationsverbot. Auch welche Universitäten denn nun Bundesuniversitäten werden sollen, ist noch vollkommen im Dunkeln. Und dass der Bund sich die `Rosinen´ in der Hochschullandschaft herauspickt und die universitäre Breitenförderung den Ländern überlässt, können und werden wir nicht akzeptieren“, erläutert Rothe-Beinlich die bündnisgrüne Position zu den Bundesuniversitäten.
„Wir fordern die Fraktionen der SPD und CDU und auch die Landesregierung auf, endlich eine konsequente Politiklinie zu verfolgen. Ein derart konzeptloses und janusköpfiges Agieren wie in der Frage des Kooperationsverbotes ist mehr als peinlich. Wir wollen, dass Bund und Länder immer dann, wenn es sinnvoll, geboten und auch politisch gewünscht ist, in allen Bildungsbereichen direkt und konstruktiv zusammenarbeiten können. Dafür ist eine Aufhebung des Kooperationsverbotes und eine Neuregelung der gesamtstaatlichen Bildungsverantwortung im Grundgesetz notwendig“, schließt Rothe-Beinlich.
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