Grüne Fraktionen stellen Mustererlass für Tierschutzkontrollen vor

Schweine

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag hat in Zusammenarbeit mit neun weiteren Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erstellung eines Mustererlasses zur tierschutzrechtlichen Überwachung von Intensivtierhaltungsanlagen in Auftrag gegeben.

Der nun vorliegende Mustererlass soll den amtlichen Veterinär*innen der zuständigen Behörden sowie der Industrie ein einheitliches System zur Erfassung von Beeinträchtigungen bei Masthühnern, Mastschweinen und Sauen bieten und klare Vorgaben für die Konsequenzen solcher Feststellungen liefern. Der Erlass sieht ein abgestuftes Reaktionssystem vor, das auf die Häufigkeit und Schwere der Beeinträchtigungen abgestimmt ist. Er macht zudem Vorgaben zur Kontrollhäufigkeit.

Babette Pfefferlein, tierschutzpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren Schmerzen und vermeidbare Schäden zuzufügen. Dennoch zeigen die aktuellen Haltungsbedingungen, wie sie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt sind, dass Tiere in industriellen Tierhaltungsanlagen oft leiden. Verletzte Fußballen bei Masthühnern, blutende Wunden und Krusten an den Ohren von Mastschweinen und entzündete Schleimbeutel bei Sauen sind keine Seltenheit. Unsere Amtstierärztinnen und Amtstierärzte benötigen klare, landesweit einheitliche Vorgaben, um diesen Missständen ein Ende zu setzen. Darüber hinaus brauchen wir mehr Personal für die Überwachung, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.“

 

Hintergrund:

In Thüringen sorgten zuletzt der Prozess um 2.000 tote Schweine in Nordhausen oder die Ermittlungen in einer Hähnchenmastanlage bei Waldeck nahe Hermsdorf im Saale-Holzland-Kreis für Aufsehen. Zudem verdeutlichte ein Gutachten 2023 eine Regelungslücke: In der Praxis wird nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) kontrolliert, anstatt den strengeren Maßstab des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) anzulegen.

Ziel des Mustererlasses ist es, den amtlichen Veterinär*innen der für den Vollzug des Tierschutzes zuständigen Behörden ein System zur Erfassung von Beeinträchtigungen der Nutztierarten Masthühner, Mastschweine und Sauen an die Hand zu geben und Konsequenzen bei Feststellungen derartiger Beeinträchtigungen einheitlich zu regeln. Ein solches einheitliches und rechtssicheres System besteht bisher nicht. 

Dafür müssen beide Aspekte, also die Erhebung von Beeinträchtigungen und daraus zu ziehende Schlussfolgerungen, in einem Dokument niedergelegt werden. Der Mustererlass und die fachlichen Anhänge bieten ein entsprechendes Konzept vorgelegt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag setzt sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Nutztieren und eine umfassende Kontrolle sowie Ahndung von Tierschutzverstößen ein.

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