Ablehnung von Abschiebezentren durch Anhörung klar bestätigt

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Nach der mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU für ein Abschiebungszentrum und dem rot-rot-grünen Entwurf für eine Landesausländerbehörde erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Bereits die schriftliche Anhörung hat uns bestätigt: Wir dürfen die Errichtung von Abschiebezentren in Thüringen nicht zulassen. Die Pläne der CDU führen zu Isolation, erheblichen psychischen Belastungen und großen Integrations- und Teilhabehindernissen. Wir setzen uns weiterhin für die zügige kommunale Unterbringung möglichst dezentral und in Wohnungen ein. Ziel muss sein, Geflüchteten schnellstmöglich Teilhabe an der Gesellschaft und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Vorschlag der CDU – orientiert an den bayrischen AnkER-Zentren – bewirkt das vollkommene Gegenteil. In der Anhörung haben nicht nur Flüchtlings(schutz)organisationen, sondern auch die Kirchen und der Sachverständigenrat Migration vor Orten der Hoffnungslosigkeit, wie sie die CDU will, gewarnt. Ein solches Zentrum wäre mit hohen Belastungen für Geflüchtete und Kommunen verbunden, ohne überhaupt eine Entlastung herbeizuführen. Eine „Sortierung“ Geflüchteter nach ihrer Bleibeperspektive ohne individuelle Prüfung ihres Grundrechtes auf Asyl darf es nicht geben.“

Auch der Landkreistag musste anerkennen, dass eine Stärkung und Förderung des kommunalen Wohnungsbaus ein deutlich effektiveres Mittel zur Beseitigung der Wohnraumknappheit wäre, als der CDU Gesetzesentwurf es für die Errichtung der Abschiebezentren proklamiert.

„Fakt ist: Die Bedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen nicht unseren Vorstellungen menschenwürdiger Unterbringung. Jetzt zusätzlich Abschiebezentren zu errichten würde die Lage für Geflüchtete jedoch weiter verschlimmern. Stattdessen müssen wir die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen erweitern, grundlegend bedarfsgerechtere Erstaufnahmeeinrichtungen bauen und den Zugang für zivilgesellschaftliche Organisationen und Beratung und Begleitung der Geflüchteten sichern. Gepaart mit unserem Vorschlag, den kommunalen Wohnungsbau durch eine Investitionspauschale für Unterkünfte für Geflüchtete zu entlasten und die gleichzeitige Schaffung einer zentralen Integrationsbehörde, lassen sich so tatsächliche Verbesserungen für Geflüchtete und eine Entlastung der Kommunen erreichen. Das ist eine Mammutaufgabe, der wir uns unmittelbar und auch mit Blick auf die nächsten Jahre zu stellen haben.  Das populistische Störfeuer der CDU hilft dabei jedoch weder den Menschen, noch den Kommunen. Deshalb werden wir beim Gesetzentwurf der CDU auch ganz sicher nicht zueinander finden. Schade ist, dass es somit auch für unseren Gesetzentwurf keine Mehrheit geben wird“, schließt Rothe-Beinlich.