Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

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Der Landtag hat in seiner 134. Sitzung am 25. April 2024 den Beschluss gefasst, weitere Maßnahmen zur Krisenprävention in Thüringen auf den Weg zu bringen. 

Die Entwicklung robuster Strategien zur Klimaanpassung und zur Abmilderung der Auswirkungen von klimabedingten Katastrophen muss eine zentrale Säule eines zukunftsorientierten Katastrophenschutzes sein. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Hochwasser, Hitzewellen, Wald- und Vegetationsbrände sowie andere Ausnahmesituationen wie Stromausfällen (sowohl Black- als auch Brownouts), Chemisch-, Biologisch-, Radiologisch- und Nukleare-Lagen oder Cyberangriffe brauchen wir einen gut ausgestatteten Bevölkerungsschutz. Zusätzlich hat sich die sicherheitspolitische Lage durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine grundlegend geändert. Die vergangenen Jahre haben verdeutlicht, dass die Komplexität von Einsatzlagen bei Katastrophen stetig zunimmt. Insbesondere Extremwetterereignisse, die globale Pandemie und die Energiekrise haben die wachsenden Herausforderungen vor Augen geführt. Daher müssen der Katastrophenschutz und das Krisenmanagement in Thüringen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Reformierung unterzogen werden. Das Fondsvermögen im Thüringer Katastrophenschutzfonds in Höhe von 2,3 Millionen Euro entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand und muss deshalb dringend erhöht werden, damit der Freistaat Thüringen im Ernstfall reagieren kann.

Nachdem bereits andere Bundesländer Prozesse angestoßen haben, mit dem Ziel neue Konzepte für den Katastrophenschutz zu entwickeln, haben auch der Freistaat Thüringen und der Landtag eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen. Auch künftig braucht es eine Reihe weiterer konkreter Maßnahmen (siehe Nummer II),um die Krisenfähigkeit im Freistaat Thüringen noch weiter nachhaltig zu verbessern. Interdependente Sicherheitsbedrohungen und der Klimawandel führen zu der Notwendigkeit, den Katastrophen- und Zivilschutz ganzheitlicher und auch auf kommunaler Ebene zu denken. Die Anforderungen an die Bundesrepublik Deutschland, ihre Bevölkerung und insbesondere ihre kommunalen Entscheidungsträger haben sich erhöht, weshalb regelmäßige Fortbildungen und Schulungen im Bereich Katastrophenschutz unabdingbar geworden sind. Insbesondere die Flutkatastrophe im Ahrtal hat gezeigt, dass viele Menschen gerettet hätten werden können, wenn der Landkreis Ahrweiler einen Alarm- und Einsatzplan gehabt hätte und wenn die Kommunikation am 14. Juli 2021 besser funktioniert hätte. Bund und Länder haben am 2. Juni 2022 in Würzburg auf der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) gegründet. Das übergeordnete Ziel des GeKoB ist es, als dauerhaft eingerichtete Kooperationsplattform die koordinierte Zusammenarbeit aller Partner im Bevölkerungsschutz zu stärken. Der Freistaat Thüringen muss sich aktiv an diesem Zentrum beteiligen, um einheitliche Standards im Bereich Katastrophenschutz zu etablieren. Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Vorsorgeplanung auf allen Ebenen für ein wirkungsvolles Risikomanagement. Nur so kann der Freistaat Thüringen bei länger andauernden, großflächigen und komplexen Krisenlagen weiter handlungsfähig sein.