Bevölkerungsschutz im Wandel - Einsatzkräfte und Unterstützer gewinnen, entlasten und vernetzen

Brandschutz

Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes wurde in der 137. Sitzung des Thüringer Landtages um Zuge des Beschlusses des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Die Anhörung zu dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat ergeben, dass der Gesetzentwurf auf hohe Akzeptanz unter den angehörten Sachverständigen aus den Reihen des Thüringer Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes stößt. Somit steht mit dem Gesetzentwurf ein dauerhaftes Regelwerk für diese Einsatzkräfte bereit, die die unterschiedlichsten Gefahrenlagen rechtssicher zu bewältigen haben. Der besondere Dank des Landtags gebührt denen sowie den zahlreichen weiteren Praktikerinnen und Praktikern, die sich im umfassenden Arbeitsgruppenprozess des Ministeriums für Inneres und Kommunales und im parlamentarischen Anhörungsverfahren eingebracht haben.

Die steigenden Einsatzzahlen für die Feuerwehren aufgrund von Vegetationsbränden oder Extremwetterereignisse mit Wasser- und Sturmschäden führen nach wie vor vor Augen, dass der Klimawandel die Gefahrenabwehr im Freistaat erheblich herausfordert. Die Digitalisierung bringt für die Brand- und Katastrophenschützer mit sich, dass an unterschiedlichsten Stellen Abläufe umzustellen und weiterzuentwickeln sind. Weiterhin sind die steigenden Mitgliederzahlen bei den Jugendfeuerwehren ihrerseits eine wichtige positive Entwicklung, da auch die Auswirkungen einer alternden Gesellschaft im Brand- und Katastrophenschutz eng im Blick zu behalten sind. Diese grundsätzlichen Herausforderungen stellen sich insbesondere für die Strukturen der Gefahrenabwehr, da deren Angehörige bereits vielfältige Aufgaben zu erfüllen haben und zum Teil in einer ehrenamtlichen und in einer hauptamtlichen Tätigkeit in der Gefahrenabwehr doppelt beansprucht sind.

Der Gesetzentwurf geht bereits entscheidende Aufgabenstellungen an, die sich aus diesen Herausforderungen ergeben. Gleichwohl sind auch jene wichtigen Maßnahmen für einen starken Bevölkerungsschutz zu berücksichtigen, die auf Ebene eines Gesetzes sinnvollerweise nicht geregelt werden sollten oder nicht geregelt werden können. Der vorliegende Antrag macht sich dafür stark, dass wertvolle ergänzende Hinweise der angehörten Sachverständigen für einen effektiven Brand- und Katastrophenschutz im weiteren Vollzug berücksichtigt werden.

Eine überarbeitete Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung wird die Regelungen des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes konkretisieren und für eine zielgerichtete Strukturierung des Brandschutzes und der Feuerwehren sorgen. Dabei gilt es die organisatorischen, bildungsbezogenen und technischen Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen und die Vorhaltung an Einsatzmitteln bei den Feuerwehren effektiv und synergetisch auszugestalten. Interkommunale und ebenenübergreifende Modelle der Zusammenarbeit sind herauszustellen. In der Vergangenheit wurden hierfür bereits in einzelnen Landkreisen Feuerwehrtechnische Zentren geschaffen, die als spezialisierte Einrichtungen den ehrenamtlichen Kräften in den Wehren durchaus anspruchsvolle Wartungsarbeiten abnehmen. Dieser Ansatz soll nach Beschluss des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes weiterverfolgt werden, wobei den Anliegen der Feuerwehren selbstverständlich vor Ort auch weiterhin alternativ Rechnung getragen werden können soll, zum Beispiel durch eine Wartung von Geräten durch städtische Feuerwehren für Wehren kleinerer Gemeinden.

Die Feuerwehren leben vom anhaltend großen Interesse in der Bevölkerung an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Kameradin oder Kamerad. Hierbei kommt es auch maßgeblich darauf an, dass sich die ehrenamtlichen Kräfte auf wesentliche Aufgaben rund um den Einsatz im Ernstfall konzentrieren können. Unterstützende, die nicht unmittelbar im Gefahrenbereich eingesetzt werden können, können in einsatzfernen Bereichen einen wertvollen Beitrag hierzu leisten, was in entsprechenden organisatorischen Vorschriften abzusichern ist. Hierbei wird auch im Brand- und Katastrophenschutz ein Beitrag zur Inklusion und Teilhabe geleistet werden. Ebenso ist entscheidend, dass gerade auch junge Menschen weiterhin für die Feuerwehr gewonnen werden können. Die Zeit und Mühen der ehrenamtlich Aktiven in der Jugendarbeit sollen darum bei der Bemessung von Aufwandsentschädigungen angemessen berücksichtigt werden.

Naturkatastrophen und andere Schadensereignisse kennen keinen Föderalismus und keine kommunale Selbstverwaltung. Zum anderen wird begrüßt, dass landesweit eine einheitliche Stabsunterstützungssoftware eingeführt wird. Die bisherigen Anstrengungen für einen besseren Informationsaustausch mit Kräften anderer Länder sollen sodann in der weiteren Arbeit intensiviert werden.