Angriffe auf Beamt*innen sowie Beschäftigte der Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Gerichtsvollzieher*innen in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen

Urteil

Seit Jahren sind vermehrt Angriffe auf Amtsträger und Amtsträgerinnen zu verzeichnen. Bekannt sind unter anderem tätliche Angriffe auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Richterinnen und Richter sowie Beschäftigte der Justiz und der Staatsanwaltschaften. Diese Angriffe reichen von verbalen Beleidigungen oder Bedrohungen bis hin zu Tötungen. Neben politisch motivierten Taten, wie durch Reichsbürgerinnen und Reichsbürger sowie Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter begangen, kommt es durch die allgemeine gesellschaftliche Verrohung und der dadurch sinkenden Hemmschwelle einiger unzufriedener Menschen zu Übergriffen auf Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes. Laut Internetauftritt des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 591 Richter und Richterinnen und 197 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, 107 Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen sowie 2.157 weitere Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte in der Justiz in Thüringen beschäftigt. Das Ausmaß und die polizeiliche Einordnung dieser tätlichen Angriffe sind für ein Lagebild und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen von Bedeutung.