Stand zur Aufarbeitung des Kolonialismus in Thüringen beim Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten - Teil II

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Die Kulturministerkonferenz hat am 13. März 2019 das Papier "Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" vorgelegt. Am 16. Oktober 2019 wurde im Anschluss an die Kulturministerkonferenz eine "Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" beschlossen. In den Eckpunkten wurde festgehalten, dass Rückgaben grundsätzlich möglich sind. Sofern rechtlicher Handlungsbedarf bestünde, solle dem nachgekommen werden. Bei der Aufarbeitung sollen menschliche Überreste, human remains, priorisiert bearbeitet und rückgeführt werden. Wie sich aus den Antworten auf die Kleinen Anfragen in den Drucksachen 6/3074 und 6/7898 ergibt, konnte die Provenienz bezüglich eines im Bestand des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie mit der Aufschrift "Originalschädel eines Hottentotten mit Unterkiefer" befindlichen Schädels in Abstimmung mit der Botschaft von Namibia nicht geklärt werden. Hinsichtlich der "Kopfhaut eines Herrero" sollte eine Rückführung nach Namibia vorbereitet werden. Bezüglich der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten ergeben sich aus der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 6/7898 keine Hinweise auf beabsichtigte oder bereits stattgefundene Restitutionsvorhaben. Zudem sollen nach den Eckpunkten bei der Erforschung von Sammlungsgut in einem transparenten Verfahren Menschen aus den Herkunftsgesellschaften einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich auch in Thüringen Fragen zum weiteren Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.