Stand zur Aufarbeitung des Kolonialismus in Thüringen beim Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten - Teil I

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Die Kulturministerkonferenz hat am 13. März 2019 das Papier "Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" vorgelegt. Am 16. Oktober 2019 wurde im Anschluss an die Kulturministerkonferenz eine "Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" beschlossen. Die beschlossene Kontaktstelle soll dieses Jahr ihre Arbeit aufnehmen und organisatorisch bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt sein. Die Stelle soll in einem Pilotprojekt für drei Jahre angelegt und gemeinsam von Bund und Ländern mit jährlich 400.000 Euro ausgestattet werden.

Wie sich aus den Antworten auf meine Kleinen Anfragen aus der letzten Legislaturperiode in den Drucksachen 6/7898 und 6/3074 ergibt, liegen der Landesregierung Übersichten zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Thüringen vor. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Sammlungsgut ist die transparente Dokumentation und Veröffentlichung. Zur Provenienzforschung für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten steht seit Anfang des Jahres 2019 beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) ein eigener Etat mit 1,9 Millionen Euro zur Förderung von Projekten zur Verfügung.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 6/7898 ergibt sich ebenfalls, dass für die Provenienzforschung auch in der Thüringer Staatskanzlei Projektfördermittel zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf mögliche Restitutionen stellt sich bei der Provenienzrecherche auch die Frage, ob Sammlungsobjekte als rechtmäßig beziehungsweise unrechtmäßig erworben klassifiziert werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich auch in Thüringen Fragen zum weiteren Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.