Untersuchungsausschuss zur Einstellungspraxis: R2G ruft Richterkommission an

R2G

Ein neuer Untersuchungsausschuss soll klären, ob es bei der Ernennung von Staatssekretär:innen und bei Einstellungen von Mitarbeiter:innen in Thüringer Ministerien Fehlverhalten der jeweiligen Landesregierungen gab. Bereits in der ersten Sitzung kam es zu kontroversen Abstimmungen. Der erste gemeinsame Beweisantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ohne hinreichende Begründung direkt abgelehnt – jetzt muss eine Richterkommission entscheiden.

„Dass CDU und AfD sich gleich in der ersten Sitzung gegen einen Antrag stellen, der zur Aufklärung beitragen soll, ist kein guter Anfang“, erklärt André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss. „Beweisanträge zu stellen, ist ein Minderheitenrecht – auch mit einer gemeinsamen Mehrheit dürfen die Oppositionsfraktionen es nicht einfach blockieren.“ Für die Ablehnung brauche es konkrete Gründe. Welche das sein dürfen, ist im Untersuchungsausschussgesetz genau geregelt. 

Besonders erstaunt zeigten sich die Abgeordneten vom Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion: „Die Union hat - gemeinsam mit der Gruppe der FDP - diesen Untersuchungsausschuss selbst beantragt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie seine Arbeit jetzt behindert“, so Blechschmidt weiter. Die Abgeordneten von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufen jetzt eine Richterkommission an, um über den Fall zu entscheiden. 

Aus Sicht der SPD-Obfrau, Diana Lehmann, ist das Agieren der Opposition ein Beleg für die politische Instrumentalisierung des Untersuchungsausschusses. „Mit dem Beweisantrag sollte lediglich der Rechnungshof ersucht werden, weitere Hintergründe seiner Prüfverfahren darzulegen, damit der Untersuchungsausschuss gleich zu Beginn ein gemeinsames Verständnis für die grundlegende Materie entwickeln kann. Dass die Oppositionsfraktionen diesen Beweisantrag ohne ausreichende Begründung ablehnen, zeigt, dass hier die Machtdemonstration und nicht der Aufklärungswille an erster Stelle steht“, so Lehmann.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin und Obfrau der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Madeleine Henfling, ergänzt: „Die Ablehnung unseres Beweisantrages durch die Oppositionsfraktionen zeigt einmal mehr: Es geht ihnen nicht um eine ergebnisoffene Aufklärung, sondern um den Versuch der Diffamierung und gezielten Vorführung der rot-rot-grünen Landesregierung.“ Der abgelehnte Antrag forderte neben der Bereitstellung weiterführender Informationen des Sonderberichts eine in diesem Bericht erwähnte Querschnittsprüfung, die die Einstellungspraxis ab dem Jahr 2009 betrachtete. „Dass die CDU-Fraktion die Arbeit des Untersuchungsausschusses gerade da versucht zu blockieren, in der sie die Landesregierung anführten und quasi selbst betroffen sein könnten, schürt Zweifel am Aufklärungswillen der CDU“, so Henfling.