Novellierung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes: Situation der Frauenhäuser verbessern

Häusliche Gewalt

„Mit der heutigen Beratung und Überweisung in den Gleichstellungsausschuss ist der erste Schritt zu einer Verbesserung des Gewaltschutzes in Thüringen gemacht“, kommentiert Laura Wahl, gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„Bislang fehlt im Freistaat eine rechtliche Grundlage, die die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte zum Vorhalten von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen verpflichtet und die beschreibt, welche Ausstattung und welche Leistungen eine solche Einrichtung zwingend vorhalten muss. Mit der Gesetzänderung sorgen wir für eine umfassende Finanzierung und dafür, dass die Verantwortung für Einrichtungen, die Schutz und Hilfe für von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffenen Menschen bieten, in die Verantwortung des Landes kommt“, erläutert Wahl weiter.

„Wir wollen, dass in den Einrichtungen genügend Fachkräfte sind, die angemessen bezahlt werden und die für Krisenintervention, psychosoziale Beratung und Unterstützung bei der weiteren Lebensplanung zur Verfügung stehen. Zudem wollen wir sicherstellen, dass künftig die Aufnahme in ein Frauenhaus für alle Schutzsuchenden kostenfrei und damit keine Frage des Geldbeutels mehr ist. Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen verhindert und bekämpft und Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten wird. Auch Thüringen steht hier in der Pflicht“, betont Wahl abschließend.

 

Hintergrund:

In Thüringen ist das Vorhalten von Frauenhäusern und -schutzwohnungen derzeit kommunale Aufgabe und wird nach der Frauenhausförderverordnung (ThürFHFöVO) finanziert. Die Folge: In Thüringen fehlen momentan über 100 Frauenhausplätze, fünf Landkreise verfügen über keine eigenen Frauenhäuser und schutzsuchende Frauen müssen abgewiesen oder an andere Landkreise verwiesen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der Neufassung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes, übernimmt der Freistaat die Verpflichtung, vollumfänglich für angemessene Finanz- und Personalressourcen zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu sorgen.

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