Doppelte Kürzung greift: Eltern zahlen die Zeche – Wahlfreiheit ade

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„Eigentlich war mit Verabschiedung der Novellierung des Gesetzes für freie Schulen jedem klar, dass die Eltern die Zeche für diese Kürzungspolitik von schwarz-rot zahlen werden müssen. Genau das wollten wir von Anfang vermeiden. Angesichts der Schulgelderhöhungen an den evangelischen Schulen um bis zu 50 Prozent zeigt sich jetzt deutlich, welche fatale Wirkung das jüngst verabschiedete Gesetz für die freien Schulen entfaltet. Die doppelte Kürzung greift voll, die Wahlfreiheit der Eltern ist faktisch abgeschafft und freie Schulen werden gegenüber den staatlichen Schulen noch stärker benachteiligt. Die Landesregierung insbesondere Bildungsminister Christoph Matschie und die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD tragen dafür die alleinige Verantwortung! Trotz zahlreicher Änderungs- und Alternativvorschläge aus der Opposition haben SPD und CDU ihr 'Aktionsprogramm' gegen die freien Schulen knallhart durchgezogen“, so Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Wir können den freien Schulträgern nun keine Vorwürfe machen, wenn sie ihre Schulgelder erhöhen müssen, denn die finanzielle Situation beim Großteil der freien Schulen war bereits vor dem neuen Gesetz nicht einfach. Ihre Existenz steht auf dem Spiel. Wir werden die freien Schulen und insbesondere die Eltern der Schülerinnen und Schüler, aber auch die vielen Lehrerinnen und Lehrer weiter in ihrem Protest und Vorgehen gegen das Gesetz unterstützen. Ob das Gesetz den Maßstäben von Grundgesetz und Thüringer Verfassung entspricht, wird aus Sicht zahlreicher Rechtsexperten massiv angezweifelt – auch das von uns in Auftrag gegebene Gutachten bezweifelt dies. Unser Anliegen war und ist es eigentlich nicht, Politik über die Gerichte durchzusetzen. Wenn wir jedoch angesichts von derartigen Schulgelderhöhungen faktisch dazu gezwungen werden und die Landesregierung nicht bald ein Umdenken erkennen lässt, werden wir auch diesen Weg gehen. Deswegen befinden wir uns gerade mitten in den Vorbereitungen einer möglichen Verfassungsklage gegen dieses Gesetz und werden dazu in den kommenden Wochen beraten und die Abstimmung mit den Schulträgern suchen, um gemeinsam über eine mögliche Klage zu entscheiden“, kündigt Rothe-Beinlich das weitere Vorgehen ihrer Fraktion an. „Wir wollen und werden uns nicht einfach damit abfinden, dass freie Schulen gegenüber staatlichen Schulen derart benachteiligt werden und die Wahlfreiheit für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler auf der Strecke bleibt. Daher streiten wir weiter für unsere Grundüberzeugungen im Umgang mit freien Schulen: 'Gleichberechtigung, Transparenz und Planungssicherheit' - immerhin leisten freie Schulen selbstverständlich 100 Prozent Bildungsauftrag.“, fasst die bündnisgrüne Bildungspolitikerin abschließend zusammen.