Revisionsverfahren in Strafsachen an Thüringer Gerichten, Anwendung von § 46 Strafgesetzbuch (StGB) und Nummer 207 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), Sondererhebungen und Führung von Statistiken zur Thüringer Justiz

Rechte

Aus der Presse wurde in den vergangenen Jahren immer wieder die Aufhebung von Urteilen im Revisionsverfahren bekannt. Diese entsprechenden Verfahren standen dabei häufig in Zusammenhang mit extrem rechten Täterinnen und Tätern. Es ist bekannt, dass aktuell weder eine Verlaufsstatistik existiert noch die Politisch motivierte Kriminalität in gängigen Justizstatistiken umfassend nachvollziehbar ist. Vor dem Hintergrund bleibt unklar, wie sich Fälle der Politisch motivierten Kriminalität in der Quantität entwickeln, inwieweit diese erfolgreich vor Gericht abgeschlossen werden und ob einschlägige Instrumente ausreichend genutzt werden. Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren sehen bereits eine Benachrichtigung des Bundeskriminalamts zu Verfahren der politisch motivierten Gewaltstraftaten vor. Darüber hinaus gibt es sogenannte Sondererhebungen, welche Verfahrensverläufe in Teilbereichen der Politisch motivierten Kriminalität mit Jahr, Verfahrensausgang, Einstellungsgründen, Straftatbestand und weiteren Eigenschaften aufschlüsseln. Unter anderem wird eine Sondererhebung zu Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten geführt.