Corona-Verschuldung des Landes entschlossen abbauen - Tragfähigkeit der Landesfinanzen sichern und Handlungsspielräume schnell zurückgewinnen

Finanzen

Die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit der CDU-Fraktion in der 73. Sitzung des Thüringer Landtages am 4. Februar 2022 einen Entschließungsantrag zum Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 -ThürHhG 2022-) beschlossen, um die Corona-Verschuldung des Freistaats abzubauen und finanzielle Handlungsspielräume zurückzugewinnen.

Die konjunkturelle Erholung nach dem "Corona-Einbruch" des Jahres 2020 sowie die damit verbundene Erholung der Steuereinnahmen tragen dazu bei, dass nach den Vorgaben des § 18 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) - im Einklang mit der Schuldenbremse des Grundgesetzes - im Jahr 2022 mit der Tilgung der coronabedingten Neuverschuldung des Jahres 2020 begonnen und dazu ein verbindlicher Tilgungsplan festgelegt werden muss. Der maximal zulässige Tilgungszeitraum beträgt acht Jahre. Jährliche Tilgungsraten in gleichbleibender Höhe von 150 Millionen Euro erhöhen die Planbarkeit zur Haushaltsaufstellung und sichern eine verlässliche Rückführung der Corona-Verschuldung des Landes. Darüber hinaus können Sondertilgungen, welche den Schuldenstand zusätzlich verringern, in künftigen Haushalten mindernd auf die jährlich einzustellende Tilgungsrate angerechnet werden.

Die Tilgungsvorgaben der Thüringer Landeshaushaltsordnung schreiben einen maximalen Tilgungszeitraum von acht Jahren vor. Ungeachtet dessen zeigen die Erfahrungen aus früheren Jahren, dass im Ergebnis des Haushaltsvollzugs aufgrund unerwarteter Mehreinnahmen und Minderausgaben durchaus Möglichkeiten für vorgezogene Tilgungen bestehen. Diese sollen genutzt werden, um die anvisierte Tilgung von 150 Millionen Euro für das Jahr 2022 zu realisieren. Die zusätzlichen Tilgungsleistungen werden nur aus solchen Mitteln bestritten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant waren.