Bis zuletzt hatte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag bemüht, die Landesregierung zum Rückzug des Gesetzesvorhabens zu bewegen und eine erneute Beratung unter Abwägung aller Argumente im Bildungsausschuss zuzulassen.
„Leider hat heute die Arroganz der Macht über jegliche Versuche gesiegt, im breitestmöglichen Konsens eine tragfähige Lösung für die Träger freier Schulen in Thüringen zu finden. Diese Erkenntnis schmerzt, hatten wir doch bis zuletzt mit Appellen versucht, die Landesregierung zum Einlenken zu bringen und allen Abgeordneten auch die Zahlenbasis für die künftige Finanzierung vorzulegen. Selbst das wurde verweigert“, konstatiert enttäuscht die grüne Bildungsexpertin Astrid Rothe-Beinlich.
Damit wurde, trotz Vorliegen eines Gutachtens, welches die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bezweifelt, tausendfacher Protestschreiben und vieler Demonstrationen und Aktionen für gleiche Chancen und Rahmenbedingungen für die Schulen in freier Trägerschaft heute einzig auf Durchregieren kraft Masse gesetzt.
„Dies ist ein schwarzer Tag für SchülerInnen, Eltern und die Thüringer Bildungslandschaft insgesamt. Die Wahlfreiheit wird faktisch beschnitten, da die Schulen gezwungen sein werden, die Elternbeiträge zu erhöhen, um überleben zu können, was wiederum konträr zum Sonderungsverbot steht. Unser Ziel war es dezidiert nicht, Politik über Gerichte zu machen, sondern wir haben auf die Kraft der Argumente gehofft. Leider fanden diese kein Gehör", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte namentliche Abstimmung zum Gesetz beantragt, um Klarheit darüber zu schaffen, wer sich wie zum Gesetz positioniert hat. 39 Abgeordnete lehnten das Gesetz ab, 45 stimmten mit JA.
„Wir werden nunmehr beraten, ob wir gegen das Gesetz vor Gericht ziehen“, so Rothe-Beinlich für die bündnisgrüne Fraktion. Allerdings gilt es dafür zunächst die Rechtsverordnung zum Gesetz abzuwarten, die die Abgeordneten nach wie vor nicht kennen. Dass über ein Gesetz abgestimmt werden sollte, ohne detailliert die Verordnungen dazu überhaupt nur zu vorliegen zu haben, war auch einer der Hauptkritikpunkte in der heutigen Debatte.
„Wir jedenfalls stehen auch nach dieser bitteren Entscheidung, die – offenkundig ideologisch motiviert – freie Schulen schmerzhaft benachteiligt, den freien Schulen unterstützend zu Seite und werden weiter für gleiche Chancen und Rahmenbedingungen streiten", schließt Astrid Rothe-Beinlich.
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