Astrid Rothe-Beinlich zur Anwendbarkeit des Infektionsschutzgesetzes in Thüringen | 24.11.21 #PlenumTh

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„Das wir heute im Thüringer Landtag, entsprechend des vorliegenden Beschlusses, die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung des #Coronavirus feststellen, sollte eigentlich kaum widersprüchlich diskutiert werden. In der 4. Welle ist die Situation in #Thüringen so dramatisch wie nie. Einen #Lockdown für alle halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für falsch. Alle Maßnahmen bringen nur dann etwas, wenn sie auch tatsächlich kontrolliert werden. Daher bitten wir den Innenminister um einen Vorschlag, inwiefern die Kontrollen, besonders in den Gebieten mit den höchsten Inzidenzen, verstärkt & besser umgesetzt werden können. Verschärfte Zugangsbeschränkungen im Sinne einer 2G+-Regelung, halten wir für sehr sinnvoll, um Veranstaltungen auch für Geimpfte & Genesene noch sicherer zu machen. Dafür benötigt es auch weiterhin niedrigschwellige Testangebote & eine flächendeckende Testinfrastruktur. Ausgangssperren und Sperrstunden halten wir nach wie vor für ein untaugliches Mittel, egal ob für Geimpfte oder Ungeimpfte. Das haben wir in den letzten zwei Jahren auch immer so argumentiert; wir unterstützen daher diese Regelungen der neuen VO nicht. Mit Blick auf die Situation in den #Schulen gehen wir davon aus, dass alle erneute Schulschließungen nur als aller letztes Mittel akzeptieren werden. Gerade #Kindergärten & #Grundschulen sollten in jedem Fall offenbleiben. Zunächst muss es darum gehen, den Druck auf die ungeimpften Erwachsenen sowie die Kontrolle der Maßnahmen zu erhöhen, bevor es im Bildungsbereich zu Lasten der Kinder und Jugendlichen wieder zu Einschränkungen kommt. Weiterhin wichtig bleibt die Impfkampagne voranzutreiben & auf möglichst niedrigschwellige Angebote zu setzen: Impfen ohne Termin, Impfbusse vor allem im ländlichen Raum & Regionen mit den höchsten Inzidenzen, mobile Impfteams in Einkaufszentren etc. Auch wir befürworten eine #Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Sollte dies nicht ausreichen, eine allgemeine Impfpflicht. Wir bitten daher den Ministerpräsidenten & die zuständigen Häuser um einen Vorschlag, wie genau das auf Landesebene umgesetzt werden kann/ soll. Da bald voraussichtlich die Impfung für Kinder ab 5 Jahre durch die #EMA zugelassen wird, bitten wir darum, auf Landesebene die Impfkampagne vorzubereiten & Ärzte kommunikativ zu unterstützen, die schon vor Empfehlung durch die #STIKO mit dem Impfen beginnen möchten. Von weiteren Maßnahmen, über die Beschlüsse dieser Woche hinaus, sehen wir ab. Um die Wirkung der bisherigen & jetzt beschlossenen Maßnahmen messen zu können, benötigen wir mind. einen Zeitraum von 14 Tagen. Aktionismus macht wenig Sinn“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.