Förderung der Sommerweidehaltung für Rinder und Einstreuhaltung von Schweinen in Thüringen

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Die Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls bei Nutztieren ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher wurde im Juni 2021 die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie in Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage unterstützt der Freistaat Thüringen mit finanziellen Mitteln die Sommerweidehaltung von Rindern und die Einstreuhaltung von Schweinen in Kombination mit einem höheren Platzangebot.