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Der Thüringer Landtag beschließt in seiner 31. Sitzung am 18. Dezember 2020 den Antrag von Rot-Rot-Grün zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die aktuelle medienpolitische Debatte zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages und die immer komplexer werdende Medienwelt erfordern es, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine dem entsprechende moderne und zukunftsgerechte sowie entwicklungsoffene neue Grundlage zu geben.
Die medienpolitischen Vorgaben sind staatsvertraglich so auszugestalten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin seiner verfassungsrechtliche Funktion als Medium und Faktor der öffentlichen und individuellen Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie sowie seiner gesellschaftlichen Funktion als Einordnungs- und Ankermedium gerecht werden kann.