Grüne werben weiter um Rücknahme der doppelten Kürzungen bei freien Schulen

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„Nicht zuletzt das große Interesse am Podium zur Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft in der Erfurter Edith-Stein-Schule hat einmal mehr gezeigt, dass Eltern und LehrerInnen sowie die Träger bereit sind, für ihre Schulen zu kämpfen. Und wir geben auch vor der am Donnerstag stattfindenden Sitzung des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag die Hoffnung nicht auf, dass die Koalitionsfraktionen doch noch einlenken und die geplanten doppelten Kürzungen zurücknehmen“, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die Ausschusssitzung hat die grüne Fraktion in elf Änderungsanträgen zum vorliegenden Gesetz unter anderem beantragt: - auf die Istkostenberechnung zurückzugehen, um die tatsächlichen Kosten bei der Finanzierung zu berücksichtigen - für die Wartefrist zur staatlichen Finanzhilfe einen Ausgleich zu zahlen, denn die Schulen müssen zunächst drei Jahre ohne staatliche Unterstützung auskommen - zur bisher geltende, bewährte Trägerregelung beizubehalten - die Vomhundertkostenanteile im Gesetz festzuschreiben und wieder auf das bisherige Niveau anzuheben - Gleichberechtigung auch in Punkto LehrerInnenfortbildung zu gewährleisten „Wir meinen: Freie Schule Schulen gehören genauso wie staatliche Schulen zum öffentlichen Schulwesen. Unsere Leitlinien heißen: Gleichberechtigung, Transparenz und Planungssicherheit – immerhin leisten freie Schulen selbstverständlich 100 Prozent Bildungsauftrag“, sagt Rothe-Beinlich. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Metz (SPD), hatte auf dem gestrigen Podium angedeutet, dass sich SPD und CDU darauf einlassen könnten, die Vomhundertanteile doch im Gesetz und nicht über eine Verordnung am Parlament vorbei festzuschreiben. „Entscheidend ist hier natürlich die Höhe“, so die Grünenpolitikerin weiter. „Ärgerlich ist zudem die Informationspolitik des Ministeriums. Nach wie vor liegen den Ausschussmitgliedern der Opposition die Verordnungsentwürfe nicht vor. So soll im Dezemberplenum das Gesetz verabschiedet und erst danach in einer Sonderausschusssitzung Einblick in das entscheidende Zahlenwerk gegeben werden. Das ist so nicht hinnehmbar. Zusätzlich stellt sich die Frage, warum die Koalition nicht endlich einlenkt und den freien Schulen entgegen kommt. Schließlich werden die eingesparten vier Millionen Euro ganz sicher nicht den Landeshaushalt retten, sondern hohe Folgekosten hinterlassen – auch, was die demokratische Kultur im Umgang mit engagierten Schulen anbelangt“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.