Astrid Rothe-Beinlich zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz | 12.3.21 #PlenumTH

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"Mit dem heutigen Gesetz stellen wir sicher, dass Eltern keine Gebühren für Bildungseinrichtungen bezahlen müssen, die sie während der coronabedingten Schließung nicht nutzen konnten. Das schafft zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für Familien", so Astrid Rothe-Beinlich zum Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz