Zum heutigen Eilantrag der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag "Öffnung der Gastronomie bei gegebenen Infektionsschutz berücksichtigen" erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Olaf Müller: „Die Gastronomie ist trotz dem Vorliegen von Infektionsschutzkonzepten und einem fehlenden Nachweis, dass sich in Restaurants besondere Infektionsherde befinden, mit den jetzigen Verordnungen in eine Zwangspause geschickt worden. Gerade für diejenigen Unternehmer*innen, die viel in den Schutz der Gäste und umfangreiche Hygienekonzepte investiert hatten, fühlt sich die Schließung als ungerecht an, während Kirchen, Einkaufcenter und Friseure weiter öffnen dürfen.“
„Trotzdem tragen wir als Bündnisgrüne diesen Weg mit, solange die Gastronom*innen eine Entschädigung für diese Zwangspause vom Bund erhalten. Leider ist bisher allerdings immer noch nicht klar, wie die Entschädigung für die Gastronom*innen konkret aussehen wird, wie "Außer-Haus-Verkäufe" angerechnet werden und wann die Umsatzverluste zur Auszahlung kommen. Die Bundesregierung muss hier dringend für Klarheit sorgen und eine Richtlinie auf den Weg bringen, die keinen Betroffenen durch das Raster fallen lässt. Nur so werden die Gastronom*innen und andere Betroffene diese und weitere Maßnahmen akzeptieren“, so Müller weiter.
Abschließend konstatiert der wirtschaftspolitische Sprecher: „Der FDP-Antrag war geeignet um das Thema im Thüringer Landtag unter allen Abgeordneten zu diskutieren. Umso erstaunlicher ist es deshalb, dass die FDP es versäumt hat, die Diskussion dazu im Plenum aufzunehmen und stattdessen eine Überweisung in die Ausschüsse beantragt. Dadurch verliert der Antrag seinen Eil-Charakter und die Chance, ihn breit in der Öffentlichkeit zu diskutieren, wird ad absurdum geführt. Schnelles Handeln für eine Öffnung der Gastronomie sieht anders aus, sodass sich der Eindruck einschleicht, dass es der FDP weniger um die Sache als vielmehr nur um Profilierung geht.“