Als „skandalös“ bewertet es Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, dass bei der heutigen Anhörung im Bildungsausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung über Schulen in freier Trägerschaft zwar faktisch auch über die finanziellen Auswirkungen - die in einer Verordnung geregelt werden sollen - diskutiert wurde, die Zahlen und die Verordnung den Abgeordneten aber nicht vorlagen. Das Ministerium verweigerte eine Ausreichung derselben mit Verweis auf das parlamentarische Verfahren. Unverständlich blieb zudem, warum der zuständige Minister der Anhörung nicht beiwohnte.
„Wir danken allerdings den vielen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und den vielen Eltern, die heute mit ihrem bunten, lauten und überaus kreativen Protest vor dem Thüringer Landtag zum Ausdruck brachten, dass sie nicht akzeptieren, dass ihre Schulen durch den vorliegenden Gesetzentwurf und die gleich doppelten Mittelkürzungen von der Schließung bedroht sind. Wir fordern daher die CDU-SPD-Koalition auf, die Proteste ernst zu nehmen und auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu nutzen. Wir meinen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht verfassungsgemäß ausgestaltet ist, und werden auch das Mittel der Klage in Erwägung ziehen. Aus unserer Sicht müssen die Landesregierung und die Regierungsfraktionen deutlich nachbessern“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
„Wir meinen wie auch viele Anzuhörende, dass die Vomhundertregelung zur Finanzierung freier Schulen im Gesetz geregelt werden muss – nicht über eine Verordnung, faktisch am Parlament vorbei. Dies sieht im übrigen auch die Verwaltung kritisch, bei der wir eine juristische Prüfung beauftragt hatten“, stellt Astrid Rothe-Beinlich klar.
„Es gibt keinerlei begründete und nachvollziehbare Argumentation, wieso bei den freien Schulen jetzt derart massiv gekürzt werden soll. In Sachsen wurden einseitige Kürzungen bei freien Schulen in zwei unabhängigen Gutachten erst vor kurzem als verfassungsrechtlich bedenklich eingeschätzt. Wer außerdem Sparpotentiale im Bildungshaushalt sieht, hat anscheinend nicht verstanden, dass sich Investitionen in Bildung rechnen und wer stattdessen an Bildung spart, später draufzahlt“, erläutert Rothe-Beinlich weiter.
„Wir wollen, dass alle Schulen, wirklich allen Eltern offen stehen. Die freien Schulträger werden jedoch zur Erhöhung der Elternbeiträge gezwungen, was sozial benachteiligte Familien ausschließt. Das werden wir nicht akzeptieren. Wir meinen, wer 100 Prozent des Bildungsauftrages leistet, sollte auch dementsprechend ausfinanziert werden. Weiterhin lehnen wir die Abschaffung der bewährten Träger-Regelung und Reglementierungen bei der Personalauswahl und bei Prüfungen ab. Auch kann es nicht sein, dass die wichtigen Grundfragen in Verordnungen geregelt werden sollen. Wir werden uns für entsprechende Änderungen einsetzen und dazu Anträge stellen. Mit Blick auf den Haushalt beantragen wir die Streichung der vorgesehenen Kürzungen. Notfalls ziehen wir auch eine Klage in Erwägung“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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