Voraussetzungen zur Reaktivierung der Werrabahn zwischen Eisfeld und Coburg

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Der Lückenschluss der Werrabahn zwischen Eisfeld und Coburg wird von den Trägern der Raumordnung und Landesplanung in Thüringen in allen relevanten Dokumenten verfolgt. Auch im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien vom Januar 2020 wird als Ziel die zügige Umsetzung des Werrabahnlückenschlusses ausgegeben. Die Fragestellerin hält in Zeiten der Klimakrise einen massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs mit dem Eisenbahnnetz als Rückgrat für einen elementaren Bestandteil einer zukunftsgerechten Verkehrspolitik. Gerade für Südthüringen sind bessere Verbindungen nach Oberfranken nach Einschätzung der Fragestellerin von zentraler Bedeutung für die weitere Regionalentwicklung. Der Werrabahnlückenschluss schafft dafür die entsprechenden Voraussetzungen. Die Fragestellerin ist der Auffassung, dass im Landkreis Hildburghausen mit der Verlegung der Kreisstraße (K) 530 auf die Werrabahntrasse die Reaktivierung der Werrabahn unnötig erschwert und verteuert wird. Es ist außerdem fraglich, ob das besagte Straßenbauvorhaben auf einer hinreichenden planrechtlichen Grundlage genehmigt worden ist (vergleiche auch Berichterstattung des "Freien Worts" vom 22. Oktober 2019 und Drucksache 19/17384 des Deutschen Bundestags).

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