Kosten der Strafverfolgung infolge der Kriminalisierung von Cannabis - Teil I bis III

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Die Debatte um die Entkriminalisierung von Cannabisnutzerinnen und Cannabisnutzern ist derzeit in vollem Gange. Konkrete Pläne für Modellvorhaben und die kontrollierte Abgabe von Cannabis liegen vor. In den Diskussionen um diese spielen die Kosten der Strafverfolgung immer wieder eine Rolle. Da Cannabis etwa 60 Prozent der Rauschgiftdelikte (davon 84 Prozent konsumnahe Delikte) ausmacht (Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2017, BKA), ist abzuleiten, dass die Substanz in der Strafverfolgung auch die meisten Kosten verursacht. Mit etwa 27 Prozent der volljährigen Personen in Deutschland, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben (Epidemiologischer Suchtsurvey-ESA 2015), ist die Gruppe der Personen, die kriminalisiert werden, äußerst groß. Bei den 18- bis 25-Jährigen ist diese Quote mit 33,8 Prozent noch höher (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung-BZgA, 2018), wobei gerade für diese Gruppe, die am Anfang ihres Berufslebens steht, die Kriminalisierung besonders problematisch ist.

In der Vergangenheit gab es bereits Versuche die Kosten der Cannabis-Strafverfolgung zu schätzen (beispielsweise in Mostardt, S. et al. "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland", Gesundheitswesen 2010; 72: 886 – 894 oder Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags WD 9 - 3000 - 048/19). Die Kosten, die insgesamt infolge der Kriminalisierung anfallen, verteilen sich auf verschiedene Bereiche: Von der Polizei, über die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten und Justizvollzugsanstalten ist eine Vielzahl an Stellen eingebunden. Hinzukommen private Kosten der Strafverfolgten wie etwa Anwaltskosten.
Diese Anfrage hat zum Ziel, die tatsächlichen Kosten der Cannabisstrafverfolgung zu ermitteln. Die Befürworterinnen und Befürworter der Prohibition behaupten, dass diese dem Gesundheitsschutz diene. Nach Auffassung des Fragestellers gibt es dafür keine Belege. In diesem Zusammenhang ist das Verhältnis von Investitionen in Strafverfolgung und in Präventionsmaßnahmen von hohem Interesse.