„Die heutige Anhörung zum Schulgesetz zeigt einmal mehr, dass gut gedacht leider noch nicht gut gemacht ist. Deutlich wurde, dass es noch Nachbesserungen bei der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule braucht. Wir stimmen mit den vielen VertreterInnen aus Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft, z.B. der IHK, der Handwerkskammern, dem Deutschen Kinderschutzbund und anderen darin überein, dass es zur konsequenten Umsetzung des längeren, gemeinsamen Lernens eine flächendeckende und verbindliche Einführung der Gemeinschaftsschule in Thüringen braucht. Der jetzige Gesetzentwurf führt zu mehr Unübersichtlichkeit und benachteiligt insbesondere ländliche Regionen, da abzusehen ist, dass nicht jeder Landkreis oder jede Region eine Gemeinschaftsschule erhalten wird. Auch die vorgesehene Regelung der Schülerbeförderung macht klar, dass die Schulwahlfreiheit für alle Schularten in der Praxis leider nicht gegeben ist“, erläutert Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.
„Positiv sehen wir den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung in das Thüringer Schulgesetz, der von den meisten Anzuhörenden positiv bewertet wurde. Wir meinen – wie die GEW Thüringen auch – dass es zur Umsetzung der individuellen Förderung, um wirklich allen Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen, die nötigen Rahmenbedingungen und vor allem eine konkrete, inhaltliche und personelle Untersetzung der individuellen Förderung braucht. Dabei müssen alle Beteiligten, Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen mitgenommen werden“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Leider liegen die zum Gesetz zugehörigen Rechtsverordnungen auch uns noch nicht vor, daher bleibt vieles im Dunkeln. Unklar ist beispielsweise welche Kriterien für das CDU-Qualitätssiegel „Oberschule“ gelten sollen. Zudem steht zu befürchten, dass es mit der Einführung eines solchen Prädikats zur „Zweiklassengesellschaft“ bei den Regelschulen kommen wird. Über finanzielle Rahmenbedingungen können wir nur mutmaßen. Das ist nicht nur für uns unbefriedigend, sondern auch für viele Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, die zunehmend verunsichert sind und nicht wissen, was mit der neuen Schulgesetzgebung und der weiteren Ausdifferenzierung der Schullandschaft bei abnehmenden SchülerInnenzahlen auf sie zukommt“, so die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weiter.
„Wir werben für eine konsequente Umsetzung des längeren gemeinsamen Lernens und wollen dieses Angebot flächendeckend gewährleisten. Wichtig ist für uns, die frühzeitige Auslese nach der vierten Klasse zu beenden und die Kinder bis zum individuell bestmöglichen Abschluss gemeinsam lernen zu lassen. Gespannt sind wir, ob die Regierungskoalition Änderungen zum Gesetzesentwurf einbringen wird, oder ob die heutige mündliche Anhörung, ähnlich wie beim Erwachsenenbildungsgesetz, nur eine Pro-Forma-Veranstaltung gewesen ist. Wir jedenfalls werden Präzisierungen und Änderungen vorschlagen. Wichtig ist für uns, dass sich die Debatte nicht nur um Schulstrukturen, sondern sich auch verstärkt um Inhalte drehen muss“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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