Bessere Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit Lehrender an Regelschulen war überfällig

Ein Apfel liegt auf Schulbüchern

Heute hat der Thüringer Landtag die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Mit den neuen Regelungen wird unter anderem die Eingangsbesoldung für Regelschul-, Förderschul- und der Fachlehrer*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule erhöht. Außerdem erhalten Lehrkräfte, die als Oberstufenleiter*in oder Abteilungsleiter*in besondere Aufgaben übernehmen, zukünftig Funktionszulagen. Für Fachleiter*innen, die Referendar*innen in der zweiten Ausbildungsphase begleiten, wird die bestehende Funktionszulage auf 80% des Unterschiedsbetrages zwischen A12 und A13 erhöht. Neu eingeführt wird eine Zulage für Fachberater*innen und Koordinator*innen an den Schulämtern.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:

„Der Wettbewerb der Länder um gut ausgebildete Lehrkräfte setzt ein modernes, leistungsorientiertes, attraktives und auch rechtssicheres Besoldungsgesetz voraus. Mit dem heutigen Beschluss des Besoldungsgesetzes sind wir diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen. Das neue Besoldungsgesetz schafft nicht nur mehr Klarheit und Transparenz in der Besoldungsstruktur. Es sorgt auch für mehr Rechtsklarheit und macht den Schuldienst in vielerlei Hinsicht attraktiver. Durch die neuen Regelungen zur Besoldung belohnen wir auch das hervorragende Engagement der in Thüringen tätigen Lehrerinnen und Lehrer im staatlichen Schuldienst. Insbesondere die Regelschullehrer*innen erhalten mit der Erhöhung ihrer Besoldung zum 01. Januar 2018 eine deutliche Verbesserung und haben zudem die klare Perspektive für die Besoldungsstufe A13, die ab 2020 folgen soll. Perspektivisch streben auch wir die Gleichbezahlung aller Lehrer*innen, also auch der an und in unseren Grundschulen an."

Die grüne Bildungspolitikerin kritisiert zudem das (Nicht-)Agieren der CDU-Landtagsfraktion. „Diese kritisiert das Gesetz zwar wortreich in vielen Punkten, war aber offenkundig nicht willens oder in der Lage, auch nur einen Änderungsantrag in das seit Mai laufende Verfahren einzubringen.

Damit zeigt sich einmal mehr, dass die CDU-Landtagsfraktion keine ernsthafte Oppositionsarbeit betreibt, sondern lediglich auf plumpe Stimmungsmache gegen die Vorhaben der rot-rot-grünen Koalition setzt und dabei die Arbeit an unseren Schulen schlechtredet. Das tut man nicht", schließt die grüne Bildungspolitikerin.