Sportfördergesetz im Bildungsausschuss behandelt

Eine rote Rennbahn

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtags einen Änderungsantrag zu ihrer Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes vorgestellt. Er nimmt Anregungen aus einer Anhörung des Parlamentsgremiums zum R2G-Gesetzentwurf auf und hat folgende Schwerpunkte: Erstattungsleistungen des Landes an die Kommunen für die künftig weitestgehend entgeltfreie Nutzung von öffentlichen Sportstätten, Einrichtung eines Landessportbeirats, konsequenteres Vorgehen gegen Mitarbeiter von Sportorganisationen mit Doping-Vergangenheit, Einführung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen des Freistaats mit dem Landessportbund. Bis Mitte Oktober sollen die kommunalen Spitzenverbände und der Landessportbund schriftlich zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen durch den zuständigen Landtagsausschuss kann das neue Sportfördergesetz aus Sicht der Koalitionsfraktionen im November-Plenum des Parlaments verabschiedet werden.

Dazu erklärt Knut Korschewsky, der sportpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Nach einer intensiven Anhörung im vergangenen Jahr haben die Koalitionsfraktionen nunmehr einen Änderungsantrag eingebracht, dem eine intensive Diskussion mit den Anzuhörenden und über die von ihnen vorgebrachten Veränderungsvorschläge vorausgegangen ist. Dabei war es uns wichtig, die Vorschläge der Akteure und Träger des Sports in Thüringen weitestgehend zu berücksichtigen. Das ist nun mit dem vorliegenden Änderungsantrag gelungen, wir sind mit der Novellierung auf der Zielgeraden.“

Dr. Thomas Hartung, Mitglied der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ergänzt: „Für uns Sozialdemokraten ist besonders wichtig, dass wir uns in der Koalition auf eine Erstattungsregelung zugunsten der kommunalen Träger von Sportstätten verständigt haben. Sie sollen ab 2020 eine Kompensation von 5 Millionen Euro jährlich für die Einnahmereduzierungen erhalten, welche durch die künftig weitestgehend unentgeltliche Bereitstellung von Sport- und Spielanlagen entstehen. Mit dieser Bestimmung ist es uns gelungen, die berechtigten Interessen des organisierten Sports und der Kommunen fair auszubalancieren.“

Roberto Kobelt, sportpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt abschließend: „Wichtige Zielsetzung des neuen Sportfördergesetzes ist es, dass die kommunalen Sportstättenentwicklungsplanungen künftig als Pflichtaufgabe regelmäßig zu erstellen und fortzuschreiben sind. Entscheidungen in den Kommunen über den Erhalt, die Sanierung und qualitative Weiterentwicklung oder den Neubau von Sportanlagen können damit künftig auf einer langfristigen, detaillierten und konzeptionell untersetzten Planungsgrundlage erfolgen. Das gibt den kommunalen Verantwortungsträgern und den Sportverbänden vor Ort ein spürbares Plus an Planungssicherheit.“

 

Themen