Bündnisgrüne kritisieren Obergrenze beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Rucksack mit Aufdruck "refugees welcome"

Heute hat der Bundestag das sog. `Familiennachzugsneuregelungsgesetz´ beschlossen. Dieses Gesetz sieht faktisch eine Obergrenze vor, die die Einreise von engen Verwandten zu ihren subsidiär geschützten Familienmitgliedern nach Deutschland auf 1000 Personen pro Monat begrenzt. Dazu nimmt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und migrationspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion wie folgt Stellung:

„Die Obergrenze für den Familiennachzug ist einfach nur menschen- und familienfeindlich.  Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die mehr als zwei Jahre darauf vertrauten, sie könnten ihre Familien bald nachholen. Schließlich kennen Menschenrechte kennen keine Obergrenze. Daher halten wir Grüne das Gesetz für völkerrechtswidrig."

Die grüne Flüchtlingspolitikerin weist darauf hin, dass auch die Härtefallregelungen im Gesetz keine Besserung darstellen: „Tatsächlich ist in humanitären Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Einreise vorgesehen. Mit Familiennachzug hat das aber nichts zu tun. Im Übrigen sind seit Januar 2017 lediglich 97 Personen über eine solche Härtefallregelung in die Bundesrepublik eingereist. Außerdem schafft das Gesetz einen enormen Bürokratieaufwand. So sind mehrere Bundesbehörden, die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden vor Ort beteiligt", so Rothe-Beinlich weiter.

„Hinzu kommt, dass für die betroffenen Familienangehörigen die Verfahren mehr als intransparent sind, da für niemanden ersichtlich ist, wie mit Anträgen verfahren wird, wenn das monatliche Kontingent erschöpft ist.

Wir meinen, der Familiennachzug muss ohne Obergrenze wieder möglich werden, insbesondere auch für subsidiär Geschützte. Erfolgreiche Integration ohne Familie kann und wird nicht gelingen", so Grünenpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich abschließend.