Chaotisches Agieren der Landesregierung

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„Wir haben schon seit vielen Jahren für eine konsequente und flächendeckende Umsetzung des längeren gemeinsamen Lernens mit Zugangsgerechtigkeit zu bestmöglichen Abschlüssen für alle geworben. Was heute durch Bildungsminister Christoph Matschie vorgestellt wurde, ist leider alles andere als konsequent und flächendeckend! Neben der Einführung der Gemeinschaftsschule als einer neuen Schulart neben vielen anderen bleibt das gliedrige Schulsystem weiterhin bestehen. Wir fürchten, dass mit der jetzt im Schulgesetzentwurf vorgestellten Doppelreform Oberschule–Gemeinschaftsschule chaotische Verhältnisse in die Thüringer Schullandschaft Einzug halten“, so Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag zum aktuell vorgelegten Kabinettsentwurf zum Thüringer Schulgesetz. „In den CDU-dominierten Landkreisen besteht regelrechtes Gemeinschaftsschulverbot für die dortigen Schulen. Zwar ist im Gesetz ein Entscheidungsvorbehalt des Bildungsministeriums vorgesehen, kein Schulleiter und keine Schulleiterin wird jedoch gegen den eigenen Landrat agieren. Die Thüringer Eltern, Lehrer und Lehrerinnen und die Kinder brauchen endlich Klarheit und übersichtliche Schulstrukturen. Unser Eindruck ist weiterhin, dass die CDU nicht wirklich zur Gemeinschaftsschule steht. Das trägt nicht zur dringend benötigten Verlässlichkeit im Bildungssystem bei“, so die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weiter. „Auch mit Blick auf die freien Schulen überwiegen weiterhin unsere Sorgen. Die Landesregierung sieht in den nächsten zwei Jahren Kürzungen von 14 Millionen Euro vor. Wer das als moderate Kürzungen bezeichnet, agiert zynisch mit Blick auf die Situation an den freien Schulen, die selbstverständlich 100 Prozent Bildungsauftrag leisten! Zwar sind nach heftigen Protesten einige Regelungen aus dem bisherigen Entwurf des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft entfernt worden, wie beispielsweise die Landeskinderklausel und die Schulleiterregelung. Andere Kritikpunkte bleiben, wie Reglementierungen beim Personal und bei Prüfungen. Die vorgesehenen Kürzungen sind dennoch unvertretbar. Wir halten an dem Grundsatz fest: Jedes Kind muss gleich viel wert sein und die Unterstützung erfahren, die es braucht – egal ob seine Schule einen staatlichen oder einen freien Träger hat. Rechtliche Bestimmungen, dass Schulen in freier Trägerschaft nicht zu 100 Prozent ausfinanziert werden dürfen, gibt es nicht“, weist Rothe-Beinlich abschließend die Aussage von Bildungsminister Matschie zurück.