Das Thüringer Migrationsministerium hat den sogenannten Bleiberechtserlass auf den Weg gebracht, der Opfer rechter und rassistischer Gewalt vor einer Abschiebung schützt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und migrationspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:
„Der Bleiberechtserlass ist ein wichtiger Teil der von Rot-Rot-Grün vertretenen menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik. Schließlich führt der Erlass dazu, dass Opfern von rassistischer und rechter Gewalt in Thüringen ein Bleiberecht durch eine Duldung ermöglicht wird. Entscheidend ist es, den Betroffenen zu verdeutlichen, dass sie in ihrer besonderen Situation nicht allein gelassen werden.
Auch für die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist die stabile Aufenthaltssituation der Opfer wichtig. Daher steht der Schutz vor einer möglichen Abschiebung für uns an erster Stelle. Allerdings geht es uns auch um ein Signal an die Täter: Schließlich soll deutlich werden, dass rechte und rassistisch motivierte Gewalt gegen Asylsuchende nicht zu Vertreibung der hier lebenden Zuflucht suchenden Menschen führt."
Mit dem Erlass erfüllt die Landesregierung zudem einen Auftrag, der vor fast genau einem Jahr durch einen Landtagsbeschluss seitens der rot-rot-grünen Koalition erteilt wurde.
Die grüne Flüchtlingspolitikerin gibt weiter zu bedenken:
„Angesichts des bundesweiten Anstiegs rechter und rassistisch motivierter Gewalt in den vergangenen Jahren ist ein humanitäres Bleiberecht für Opfer dieser Gewalttaten mehr als überfällig. Insbesondere auf Bundesebene erwarten wir auch Veränderungen im Aufenthaltsgesetz, um Opfern rechter und rassistischer Gewalt einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. Damit würden sie den Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit gleichgestellt. Thüringen hat dazu dankenswerter Weise eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die derzeit noch beraten wird", so Rothe-Beinlich abschließend.