R2G gleicht Nachteile beim Landesblindengeld aus: Das Sinnesbehindertengesetz ist auf den Weg gebracht

Gebärdensprache

Heute wurde in einer ersten Lesung das von der Landesregierung vorgelegte Sinnesbehindertengesetz debattiert. Dazu erklären die sozialpolitischen Sprecherinnen von Rot-Rot-Grün, Karola Stange (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Babett Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Wir sind sehr froh, dass nun endlich gehörlose Menschen auch einen individuellen Nachteilsausgleich vom Land bekommen sollen.“

„Der Nachteilsausgleich für Gehörlose ist nach der Einführung des Landesblindengeldes im Jahr 2016 ein weiterer wichtiger Schritt zur Ermöglichung besserer Teilhabe. Wenn das Gesetz beschlossen wird, werden gehörlose Menschen in Thüringen rückwirkend zum 1. Juli 2017 100 Euro monatlich erhalten“, so Karola Stange.

„Die Bedarfe für an Gehörlose angepasste Geräte – wie beispielsweise Rauchmelder oder Ähnliches – oder auch unterstützende Personen wie Gebärdendolmetscher sind oft mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Mit dem monatlichen Geldbetrag des Nachteilsausgleichs an Gehörlose soll diesen ermöglicht werden, Ausgaben, die einer verbesserten Teilhabe dienen oder die lediglich Gehörlose betreffen, zu decken oder zumindest finanziell abzufedern“, so Birgit Pelke.

„Wir wollen nicht, dass finanzielle Mehraufwendungen für gehörlose Menschen zu einem Ausschlussgrund im öffentlichen Leben führen. Wir sind froh, dass nun nach der Erhöhung des Blindengeldes und ein Nachteilsausgleich für Taubblinde nun auch gehörlose Menschen erstmals einen Nachteilsausgleich in Thüringen erhalten werden“, so Babett Pfefferlein.

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