In der heutigen Plenarsitzung wurde das Sinnesbehindertengeldgesetz von Rot-Rot-Grün beschlossen. Damit wird das Sinnesbehindertengeld für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen ab Juli 2023 deutlich erhöht. Babette Pfefferlein, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag erklärt dazu: „Wir folgen mit diesem Gesetz den Forderungen der Menschen mit Sinnesbehinderungen - das ist sehr sinnvoll und sehr notwendig!“
Die 2018 festgesetzten Beträge entsprachen dem damaligen Durchschnittswert aus vergleichbaren Leistungen anderer Bundesländer. In der Zeit der allgemein gestiegenen Kosten werden nun in Thüringen ab dem 01. Juli 2023 diese finanziellen Nachteilsausgleiche erhöht.
„In der Anhörung, die vor wenigen Wochen stattfand, stand ein weiteres Thema im Raum: Der lange Weg bis zur Anerkennung des Gebärdens als eigene Sprache. Dabei ist Kommunikation ein besonders wichtiger Aspekt der Teilhabe. Mit der Aufstockung der Gelder ist ein weiterer Schritt zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe getan – zwar ein kleines Puzzle-Teil, aber eines, das eine Lücke füllt. Denn Hilfsmittel, die Barrieren etwas niedriger machen, sind nicht umsonst zu haben. Machen wir uns auf den Weg zu mehr Miteinander“, betont Pfefferlein abschließend.
Hintergrund:
Die Erhöhungen:
- Sinnesbehindertengeld für blinde Menschen von monatlich 400,- € auf 472,- €
- Sinnesbehindertengeld für gehörlose Menschen von monatlich 100,- € auf 172,- €
- Sinnesbehindertengeld für taubblinde Menschen von 500,- € auf 644,- €