Die Bundesregierung und weitere EU-Staaten haben das Ziel formuliert, abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan trotz schwieriger Sicherheitslage zügiger abzuschieben. Seitdem ist die Zahl der Asylsuchenden aus Afghanistan, die sogenannt freiwillig oder durch Abschiebung zurückkehren, stark gestiegen. Allein aus Deutschland gab es im Jahr 2016 nach Angaben des Bundesministeriums des Innern 67 Abschiebungen und rund 3.300 sogenannte freiwillige Ausreisen im Rahmen des REAG/GARP-Programms (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). Thüringen beteiligt sich aus guten Gründen nicht an Abschiebungen nach Afghanistan. Obwohl selbst das Auswärtige Amt der Bundesregierung darauf hinweist, dass der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes gefährlich ist und jeder längerfristige Aufenthalt mit zusätzlichen Risiken behaftet ist, werden regelmäßig Anträge auf Asyl von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Afghanistan abgelehnt. Gleichzeitig ist die bereinigte Schutzquote für Asylsuchende aus Afghanistan auf circa 55 Prozent angestiegen. Den von fehlender Anerkennung Betroffenen werden dadurch regelmäßig die Perspektiven genommen, auch jene zur Integration, beispielsweise beim Zugang zu Integrationskursen. Die Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens handhaben zudem die Unterbringung abgelehnter Asylantragstellerinnen und Asylantragsstellern unterschiedlich. So werden in einigen Landkreisen in Thüringen Menschen mit abgelehntem Asylantrag aktuell aus dezentralen in zentrale Unterkünfte gebracht.
Geflüchtete aus Afghanistan in Thüringen
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