Berücksichtigung Thüringens im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 - Prioritäten setzen, Lücken schließen und Verkehrsverlagerungen Vorrang geben

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Am 16. März 2016 wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Trotz rechtzeitiger Beantragung zahlreicher Thüringer Projekte wurden diese nur zum Teil berücksichtigt. Erstmals wird die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) eingebunden und dieser öffentlich ausgelegt. Bis zum 2. Mai 2016 können Interessierte zum BVWP 2030 Position beziehen.

Ziel des Landes ist und bleibt es, in den nächsten 15 Jahren durch notwendige neue Ortsumgehungen Verkehrsbelastungen abzubauen. Dabei geht es um Lebensqualität der Thüringerinnen und Thüringer in ihren Wohnorten und Verkehrssicherheit. Für Thüringen wurden zwar 42 Projekte an Bundesstraßen als bereits laufende Bauvorhaben beziehungsweise Maßnahmen mit vordringlichem Bedarf durch das Bundesverkehrsministerium identifiziert, deren Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,04 Milliarden Euro bis 2030 abgesichert ist. Weitere 39 Straßenbauvorhaben hat der Bund als weiteren Bedarf anerkannt. Für drei von diesen hat er bereits die Aufnahme der Bauplanung erlaubt. Dennoch wurden vom Bund mehrere, von der Landesregierung angemeldete Baumaßnahmen ohne Begründung - wie zum Beispiel die Ortsumgehung Wasungen - gestrichen.

Bei den Thüringer Bahnvorhaben wurde im Bundesverkehrswegeplan der Ausbau der Strecke Erfurt–Eisenach auf eine Geschwindigkeit von 200 Kilometer pro Stunde im vordringlichen Bedarf zwar berücksichtigt. Jedoch der vollständige zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) von Chemnitz über Gera, Jena und Weimar nach Erfurt und die Schließung der Elektrifizierungslücke von Gotha nach Leinefelde wurden nur in den potenziellen Bedarf eingeordnet. Die Schließung von Netzlücken beispielsweise an der Werrabahn hat der Bund als nicht fernverkehrsrelevant nicht im Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt.

Erfreulicherweise haben erstmals die Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Gremien Deutschlands die Möglichkeit, sich in dieses Vorhaben einzubringen. Auch der Thüringer Landtag sollte diese Gelegenheit wahrnehmen.