Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)

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Im August 2014 wurde den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) der Vertragstext für ein Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) übermittelt. Nach Presseberichten hat die Bundesregierung den Vertragsentwurf dem Bundestag und dem Bundesrat, also auch den Landesregierungen, zur Stellungnahme mit sehr engen Fristen übermittelt. Der Vertragsentwurf soll nun unter Einbeziehung der Länder geprüft werden. Das Abkommen mit Kanada wird allgemein über den eigenen Geltungsbereich hinaus als "Blaupause" für ein mögliches Abkommen mit den USA (TTIP) gesehen, zumal es auch für kanadische Tochterfirmen von US-Unternehmen gelten würde. Die wachsenden Befürchtungen in den Parlamenten und der Zivilgesellschaft, dass in diesen Abkommen wichtige Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Datenschutzstandards abgesenkt werden könnten, gelten daher auch für CETA. Zudem drohen die Einführung von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren und damit die Gefahr, dass künftig durch Klagen von Unternehmen nationale Rechtssysteme unterlaufen werden.