Stand der Aufteilung und des Abrufs der Mittel nach der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung"

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Die Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" vom 21. Dezember 2005 (ThürStAnz Nr. 3/2006, S. 65), zuletzt geändert am 7. Dezember 2010 (ThürStAnz Nr. 52, S. 1791), welche vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erlassen wurde, umfasst bestehende Aufgaben der Planung, Bereitstellung und Förderung von bedarfsgerechten Angeboten in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz einschließlich entsprechender Maßnahmen innerhalb von Schulen sowie in Zusammenarbeit mit der Schule auch außerhalb des Schulgeländes im Sinne der schulbezogenen Jugendarbeit (Schuljugendarbeit) und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 3, § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie im Bereich der ambulanten Maßnahmen für straffällige junge Menschen.

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