Pressekonferenz: Neuanfang beim Thüringer Verfassungsschutz

Pressemappe Verfassungsschutzgesetz

Der Thüringer Landtag berät in seiner Sitzung im Februar 2014 auch über die Gesetzentwürfe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Neufassung des Thüringer Verfassungsschutrzgesetzes. Mit den Gesetzesentwürfen will die GRÜNE Fraktion Wege für einen personellen und inhaltlichen Neuanfang unserer Sicherheitsarchitektur aufzeigen.

Wir sind der Überzeugung, dass die Auflösung, der Neuaufbau und eine grundlegende Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Freistaat Thüringen erforderlich sind, um die seit der Aufdeckung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) festgestellten Schwächen in Thüringen zu beseitigen. Ausgangspunkt dafür sind die in den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 5/2 festgestellten Strukturprobleme,
Intransparenzen und Fehlentwicklungen des TLfV.

Der Verfassungsschutz soll auf ein neues Fundament gestellt werden:

- mit neuer Organisation,
- neuem Personal, das sich in seiner Arbeit beständig selbst hinterfragen
soll,
- neu organisierter Aufsicht,
- neuen umfangreichen Dokumentationspfl ichten,
- gestärkter parlamentarischer Kontrolle,
- wissenschaftlicher Begleitung

und – am wichtigsten – mit einer Stärkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere durch verstärkten Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung und Benachrichtigungspfl icht bei Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln.

Wir wollen auch eine deutliche Reduzierung und Konkretisierung der
Aufgaben des Verfassungsschutzes. Gleichzeitig sollen Unschärfen
in der Abgrenzung der Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz
im Bereich der Gefahrenprävention vermieden werden. Durch einen
abschließenden Katalog nachrichtendienstlicher Maßnahmen soll der
Verfassungsschutz auf eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen beschränkt
werden. Nicht mehr jede technisch denkbare Maßnahme
kann dann auch durchgeführt werden.

Das Gesetz stellt einen wesentlichen Schritt auf dem Weg in eine geheimdienst- und nachrichtendienstfreie Gesellschaft dar. Hierfür ist eine komplett andere Sicherheitsarchitektur notwendig, die neben der Neuausrichtung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes weitere Schritte erfordert.

Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher und Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss 5/1 sowie stellv. Vorsitzender
des Trinkaus-Untersuchungsausschusses 5/2 dazu:

„Ein echter Neuanfang gelingt nur mit einem absoluten personellen und inhaltlichen Schnitt. V-Leute gelten vielen InnenpolitikerInnen noch immer als einziges oder einfachstes Mittel, um Strukturen zu beobachten - das ist falsch und gefährlich. Die Thüringer Untersuchungsausschüsse haben im Falle mehrerer V-Personen exemplarisch gezeigt, dass die beobachteten Strukturen erst durch V-Leute aufgebaut und stark gemacht wurden. Darum wollen wir uns von dieser Praxis verabschieden, aber die Sorge um einen verlässlichen Informations- und Nachrichtenzugang ernst nehmen.“

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